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Lohnsteuerjahresausgleich trotz Hartz 4?
Verfasst: 26.03.2007 12:04
von erdbeereis1111
Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und frage mich nun, obe ich einen Lohnsteuerjahresausgleich für 2006 machen soll?! Im letzten Jahr habe ich noch teilweise Arbeitslosengled 1 bekommen und somit ja Lohnsteuer bezahlt. Außerdem hab ich eine Basis Renten Versicherung. Die kann ich ja soweit ich weiß, jährlich von der Steuer absetzen lassen. Das heißt, so wurde es mir bei Abschluss der Vesicherung gesagt, ich bekomme beim Lohnsteuerjahresausgleich ungefähr den Betrag wieder heraus, den ich im besagten Jahr eingezahlt habe. Álso müsste ich doch einen Lohnsteuerjahresausgleich machen oder?! Kann mir jemand behilflich sein? Danke schon mal im Voraus...
Verfasst: 26.03.2007 13:18
von Melinde
Hallo erdbeereis1111
Wenn Du beim Lohnsteuerjahresausgleich auf das Formular vom Finanzamt (Mantelbogen) reinschreibst das die erwartete Rückzahlung an einen Deiner Gläubiger gezahlt werden soll und ihr (Du und dieser Gläubiger) das Abtretungsformular unterschrieben habt, dann gibt es keinen Zahlungseingang auf Dein Konto, also auch nichts was als Einkommen angerechnet werden kann. Das Geld geht nämlich an Deinen Gläubiger.
So eine Abtretungserklärung gibt es
hier Das muss aber als beidseitig bedrucktes Blatt zum Finanzamt weil die Unterschriften nur auf einer Seite sind.
Und genauer ist das
hier erklärt.
Ich gehe jetzt mal davon aus das Du bestimmt an irgendjemanden etwas zurückzuzahlen hast der Dir mal aus einem größeren finanziellen Engpass ausgeholfen hatte. Z.B. in der Zeit als Dein Alg2 Antrag noch nicht bearbeitet war und Du was zu essen und für die Miete brauchtest, oder als Deine Waschmaschine kaputtgegangen ist und Du noch nicht genug aus diesem "riesigen" Regelbedarf angespart hattest.
Es ist meiner Meinung nach sowieso der Hammer das solche Steuererstattungen nicht als Vermögen anrechnungsfrei bleiben. Immerhin ist so eine Steuererstattung ja nur das Geld was man sozusagen als zinsloses Darlehen einbehalten bekam und jetzt zurückerhält. Hätte man es erst garnicht als Abzug auf dem Lohnzettel gehabt hätte man es zur Vermögensbildung nutzen können.
Gruss
Wichtig:
Das mit der Abtretung geht aber nur
bevor der Lohnsteuerantrag gestellt wird, rückwirkende Abtretungen sind nicht möglich.