Hallo Leute,
ich habe an einer Tankstelle einen Minijob bekommen den ich nun am Wochenende nach der Schule besuche.
Ich bekomme so ca. 160€ im Monat, 100€ darf ich behalten hab ich hier gelesen und 60€ bekomme ich weniger von der Arge !? Ist das so korrekt ???
Nun bin ich verheiratet, ích und meine Frau bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Meine Frau sucht auch einen MInijob (sie geht auch noch zur Schule)
Dürften sie auch von dem was sie verdient 100€ behalten ??
Vielen dank
Bye
Arbeitsfrage :)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Jedem Alg II Empfänger steht grundsätzlich ein pauschaler Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro zu. Das heißt: Wer in einem Nebenjob bis zu 100 Euro im Monat verdient, darf diese behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld II gekürzt wird.
Jedem Alg II Empfänger steht grundsätzlich ein pauschaler Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro zu. Das heißt: Wer in einem Nebenjob bis zu 100 Euro im Monat verdient, darf diese behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld II gekürzt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
vom KG werden 30 Euro als Vers. Pauschale abgezogen. Der Rest angerechnet. KG ist kein Erwerbseinkommen in diesem Sinne.Kit hat geschrieben:Hallo,
habe noch eine Frage !
Meine Frau ist noch Kindergeld berechtigt ! Wenn wir für sie Kindergeld beantragen würden, dürften wir davon auch 100€ behalten, oder gilt diese "100-Euro Regel" nur für Erwerbs-Einkommen ?
MfG
Gruß
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.