Seite 1 von 1

Hartz IV und fristlose Wohnungskündigung

Verfasst: 24.03.2007 13:05
von -us-
Hallo ihrs , ich habe da ein echtes Problem !

Folgendes ist passiert:

vor ca einem 3/4 Jahr bekamm ich neben mir neue Nachbarn.
Anfangs war alles gut aber iregndwann fingen die an sich darüber zu beschweren , dass meine Musik sie Belästigen würde.
Dauauf hin haben die sich dann irgendwann schriftlich an meinen Vermieter gewandt und mir ne Abmahnung verpassen lassen.

Lassen wir es mal dahin gestellt ob die Recht hatten oder nicht.
Jedenfalls war ich danach erheblich vorsichtiger und vor allem leise.
Neulich haben die dann wieder nen Lärmprotokoll an meinen Vermieter geschickt. Der hat mir nun fristlos die Wohnung gekündigt !

Mir ist klar das ich um eine Klage nicht herumkommen werden , es interessiert mich nun vielmehr wie die Arge in solchen fällen reagiert !
Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht ?

Auch wenn ich denke das ich unschuldig bin und mein Nachbar zu empfindlich gehe ich mal davon aus das ich auf lange Sicht einen Umzug nicht vermeinden kann.

Danke für Antworten

LG aus Aachen

-US-

Verfasst: 24.03.2007 13:14
von DjTermi
Hallo,
ersteinaml muss dein Vermieter damit ersteinmal durch kommen das er dich Kündigt ! Und da sehe ich Schwarz.

War denn die Polizei wegen der angeblichen Rühestörung schon mal da ?

Verfasst: 24.03.2007 13:20
von -us-
Danke für die Antwort
Sehe ich zwar auch so , aber was macht die Arge bei einem solchen Fall ?


Polizei war übrigens nicht ein einziges mal deswegen da !!!!

Es existieren lediglich zwei Lärmprotokolle und die Aussagen meiner Nachbarn

LG aus Aachen

-US-

Verfasst: 24.03.2007 13:42
von DjTermi
Ich glaube kaum das die aussagen ausreichen werden um dich zu Kündigen.
Die Arge würde dir keine Umzugskosten bezahlen wenn Du umziehen müsstest. Da Du die Kündigung herbeigeführt hättest.

Hast Du denn gegen die Kündigung schon einspruch erhoben ?
Und ist die 1. Abmahnung per einschreiben gekommen ?

Ich habe den gleichen Fall bei meiner Schwester derzeit, daher weiss ich einwenig wie es ablaufen könnte.

Verfasst: 24.03.2007 13:53
von -us-
Habe keine der Abmahnungen per Einschreiben bekommen und mein Vermieter ist Rechtsanwalt und hat unten im Hause seine Praxis.
Alles landete nur per im hause zustellung in meinem Briefkasten.
Sollte also in dem Fall egal sein. Nachweisen kann er es und ich auch.

Widerspruch natürlich geschrieben und geht heute noch raus !!!!

So einfach kriegen die mich dann doch nicht :?

LG aus Aachen

-US-

hol Dir einen Beratungschein und geh zum Anwalt

Verfasst: 24.03.2007 13:59
von corinnamladen
wehre Dich auf jeden Fall, es kann nicht sein dass Du nur weil Dein Nachbar Dich loshaben will gekündigt wirst.
Ausserdem kann ohne Abmahnung auch nicht so einfach gekündigt werden. Auch nicht wenn Dein Vermieter Anwalt ist.
Gib nicht auf, okay?

Verfasst: 24.03.2007 14:11
von DjTermi
Ich würde dann ken Wiederspruch schreiben wenn Du nichts per Einschreiben bekommen hast. Damit zeigst Du nur das Du den Brief bekommen hast ;)

Verfasst: 24.03.2007 15:01
von micha86
DjTermi hat geschrieben:Ich würde dann ken Wiederspruch schreiben wenn Du nichts per Einschreiben bekommen hast. Damit zeigst Du nur das Du den Brief bekommen hast ;)
na ja, der anwalt wird sich dann darau berufen das er den brief eingeworfen hätte da er ja im gleichen haus sein büro hat..

wie auch immer wiederspruch und gut wenns zu wild wird mal beim mieterverein anfragen

der rest wurde ja hier schon besprochen :P

Verfasst: 24.03.2007 15:12
von DjTermi
Das jmand was im Briefkasten eingeworfen hat( das zu beweisen) , halte ich genau wie die ganze Sachlage mehr als Fragwürdig ob das vor Gericht durch kommen würde.

Verfasst: 27.03.2007 20:36
von Besserwisser
Guten Tag,

das mit "einen Brief in den Briefkasten werfen" ist rechtes und gilt als Beweisbar wenn man einen Zeugen hatte der beim Einwurf anwesend war und dies bezeugen kann.

Der Anwalt wird also behaupten , das er den Brief in Anwesenheit eines Zeugen eingeworfen hat und damit gilt das Schreiben als zugestellt.
( Wie Einschreiben per Post, jedoch ohne "eigenhändig" )
Das heißt, der Brief wurde an die Adresse des Empfängers zugestellt.

Demnach hast du die Kündigung bekommen.

Eine andere Möglichkeit ist folgende :
Du schraubst deinen Briefkasten ab und fragst deinen Vermieter, warum ´du seit 2 Wochen keinen mehr hast und auch keine Post mehr bekommst :D .

Viel Glück.

Gruss Besserwisser