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Hartz 4 Regeksatz!!

Verfasst: 24.03.2007 00:08
von klara
Beziehe Hartz 4 bekomme 345 Euro plus Kindergeld,habe folgenede Frage steht mir der vorgeschriebene Regelsatz für mein Kind unter 7 Jahren von 207 Euro monatlich nicht zu, falls ja bekomme ich eine Rückzahlung für meinen Sohn 10 Monate alt ?

Bitte um Hilfe!!

Verfasst: 24.03.2007 08:22
von guido
Wenn Du allein erziehende Mutter eines Kindes unter 7 Jahren bist, dann steht Dir folgendes zu: 345,- Euro Regelsatz für Dich + 207,- Euro Regelsatz für ein Kind unter 14 Jahren + 124,- Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende eines Kindes unter 7 Jahren + die Miete.
Dem steht das Kindergeld von 154,- Euro gegenüber, welches als Einkommen angerechnet wird und den Bedarf entsprechend mindert.

All die oben genannten Zahlen müssen im Berechnungsbogen auftauchen, fehlt irgendwas?

Verfasst: 24.03.2007 09:58
von blade80
ggf. wird der Unterhalt des Kindes abgezogen ;)

Kann daher sein, dass kein Regelsatz fuer das Kind " ausgezahlt " wird,

Sozialgeld 207 Euro - Kindergeld - minus Unterhalt, da das EK den Betrag des RS übersteigt. Nur ein Beispeil.

Aber grunds. steht deinem Kind der RS zu.

Es sei denn dein Kind hat ( evt. wegen seines Aufenthaltsstatus ) keinen SGB II Anspruch. Aber eher unwahrscheinlich.