Hallo, ich bin leider ein HARTZ4 Vater.
Folgende Konstellation bisher:
Meine Tochter lebt ca. 500 KM von mir entfernt.
Punkt 1- Umgangskosten:
Seit meinem Hartz4 Bezug (letztes Jahr) habe ich die Kraftstoffkosten als Darlehen erstattet bekommen. 10 % wurden mir daraufhin gleich wieder abgezogen. Nach dem Urteil des Bundessozialgericht kommt ab jetzt , oder eben ab dem 8.11.06 das Sozialamt für diese Kosten auf.
Ich habe heute dafür einen Seltsamen Antrag bekommen.
Muß ich etwas besonderes dabei beachten? Alles ausfüllen, obwohl ich ja ansonsten nichts mit dem Sozialamt zu tun habe?
Punkt 2- Regelleistung: Ebenfalls nach dem Urteil des Bundessozialgericht habe ich die erhöhten Lebenshaltungskosten bei der ARGE beantragt.
Diese will nun wissen ob die Mutter auch ALG II bezieht. Das ist aber nicht der Fall.
Kann die ARGE die Kindesmutter zur Kasse bitten?
Der Umgangsberechtigte ist doch zur Übernahme aller Kosten verpflichtet...
Wenn die ARGE nun an die Kindesmutter treten würde, hätte ich mächtig Ärger mit meinem Umgang, den ich nach jahrelangen Rechtsstreit mühsam
mit Einverständnis der Mutter erkämpft-erbettelt-erkauft habe.
Wer kann mir einen Tipp geben..
Umgangskosten-Regelleistung
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