Nebenverdienst falsch angerechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Maya1308
Beiträge: 7
Registriert: 21.03.2007 16:06

Nebenverdienst falsch angerechnet?

Beitrag von Maya1308 »

Hallo

Ich habe vor kurzem für mich und meinen Freund ALG2 beantragt und heute den Bescheid bekommen.
Darin wurde mein Einkommen voll angerechnet. Ich habe jedoch schon oft (u.a. in diesem Forum) gelesen, dass man 100€ Freibetrag hat und vom Rest 20% behalten darf. Wurde es also falsch berechnet oder hab ich was falsch verstanden?
Also hier sind mal unsere genauen Zahlen:

Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Jeweils 311 €

Kosten der Unterkunft
insgesamt 503,75€


Insgesamt Bedarf: 1125,75


Meine Einkünfte:
154 Kindergeld
100€ Taschengeld von meiner Oma
100€ Euro Unterhalt von meinem Vater
Mein Freund hat keiner Einkünfte.

--> abzug laut Bescheid 374 € ( 30 Euro wurden mir als Versicherungspauschale gut geschrieben, obwohl ich nicht weiß wofür die sein sollen, habe nur Krankenversicherung und bin noch bei meiner Mutter mitversichert)

Mit der oben erwähnten Rechnung würde ich allerdings nur 243,20 € abgezogen bekommen (bzw. 213,20 € durch diese Vers. Pauschale)

bekommen also im Endeffekt nur 751,75 € gut geschrieben, statt 912,55€

Stimmt das oder steht uns mehr zu??
Wollte hier mal nachfragen, bevor ich beim Amt nen Aufstand mach und am Ende Unrecht habe *g*

Danke schonmal
Gruß :)
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Sorry ich blick da gar nicht durch bei den Zahlen
Abzug laut Bescheid = 374€
Kindergeld und Unterhalt und Taschengeld = 354€

:?:

Und wo du jetzt noch 30 Euro Versicherungspauschale unterbringst weis ich nicht .

HILFE an unsere Profis hier im FORUM !

LG
Silvia
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich bins nochmal ich habe nun deine Zahlen so wie ich sie hatte in den Rechner eingegeben und da kam raus:
Gesamtbedarf 1125,75
Leistung= 772,00
Wahrscheinlich wird dein Einkommen voll angerechnet da es kein Erwerbseinkommen ist. :idea:
Aber es wird sich bestimmt noch Jemand vom Fach melden ! :wink:

LG
Silvia
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Öhm, so ganz blick ich da auch noch nicht durch * der tag war zu lang *


Aaaaalso,

deine RL 311 Euro + 311 für Partner
Kosten der Unterkunft
insgesamt 503,75€

Gesamt: 1125,75 Euro.

Darin sind wir uns alle einig hier oder :roll: :lol:

Meine Einkünfte:
154 Kindergeld
100€ Taschengeld von meiner Oma
100€ Euro Unterhalt von meinem Vate

hier wäre grunds. noch die Versicherungspauschale 30 € abzusetzen.

Meines Erachtens beträgt euer Anspruch 801,75 Euro.

Hoffe ich hab keinen Denkfehler.

@ Maya 1308 , wenn du willst kannst du mir eine PM mit deinen Daten schicken dann schau ich morgen mal nach ( sofern du das willst ! )
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

maria1106 hat geschrieben:Hallo!
Ich bins nochmal ich habe nun deine Zahlen so wie ich sie hatte in den Rechner eingegeben und da kam raus:
Gesamtbedarf 1125,75
Leistung= 772,00
Wahrscheinlich wird dein Einkommen voll angerechnet da es kein Erwerbseinkommen ist. :idea:
Aber es wird sich bestimmt noch Jemand vom Fach melden ! :wink:

LG
Silvia
Jo, Erwerbseinkommen ist es wohl tats. nicht, aber der FB von 30 Euro sollte abgesetzt werden. Bisschen mysteriös das ganze :?:
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hm na da bin ich aber gespannt was da nun wirklich raus kommt ...
Bitte berichten !
LG
Silvia
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Maya1308
Hab´ auch mal gerechnet und bekomme das gleiche wie blade als Ergebnis.
Die Versicherungspauschale gibt es bei allen Arten von Einkommen, der Freibetrag von 100 € gilt nur bei Erwerbseinkommen.

Zwischendurch bemerkt: :wink: Wenn ich meinem Enkel ein Taschengeld zahlen würde täte ich das nicht um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren sondern damit er sich solche Sachen ermöglichen kann die vom Regelbedarf nicht abgedeckt sind.
Es wären somit zweckbestimmte Einnahmen die nicht angerechnet werden dürfen.
Bei Heimbewohnern ist es auch so, das vom Taschengeld (das heisst dann Barbetrag) der betreffende sich nicht das kaufen muss was für den Lebensunterhalt nötig ist. Wenn ein Heim das trotzdem macht gibt es bös Ärger mit der Aufsichtsbehörde.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Maya1308
Beiträge: 7
Registriert: 21.03.2007 16:06

Beitrag von Maya1308 »

Ich bins nochmal

Hab grad gesehen, dass ich mich in meiner Nachricht vertippt hab, sorry

Also nochmal
Meine Einkünfte sind
100 € Unterhalt
154 Kindergeld und
150 (!) Taschengeld

das wären 404, davon bekomm ich aber 30 gut geschrieben und dann kommen wir auf die 374 € die ich abgezogen bekomme, jetz stimmt wieder :)

Das heißt jetz, dass das alles so richtig is und ich alles abgezogen bekomme weils kein Erwerbseinkommen is? :(

@ Melinde
Is das beim ALG2 auch so, dass das eiegntlich nicht angerechnet werden sollte oder kommt das nur drauf an wie nett der Sachbearbeiter ist?
Meine Oma überweist mir das Geld auf mein Konto, weil ich sie nicht so oft seh. Würde es was ändern wenn sie es mir ab jetzt bar geben würde oder so?
Finds irgendwie auch doof weils ja eben Taschengeld ist und kein Unterhalt oder so....

Thx schonmal für die Antworten :)
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Änderung 22.3.2007 9:10 Uhr
Schau mal in Deine pn :)
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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