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Ausbildung abgebrochen...

Verfasst: 20.03.2007 18:59
von SunnySunny
Ich (24 Jahre) bin bis Ende diesen Monat noch in einem Ausbildungsverhältnis (1 Lehrjahr)--> gegenseitiges Auflösungsvertrag
War jetzt heute beim Arbeitsamt um Hartz 4 zu beantragen solange ich noch nichts Neues habe. Die nette zuvorkommende Frau meinte das einer von meinen Elternteil den Antrag stellen muß da ich unter 25 Jahre bin und ich noch bei meinen Eltern wohne. Was mir ehrlich gesagt überhaupt nicht gefällt weil meine Eltern mit meiner Situation absolut nichts zu tun haben....

Meine Frage gibt es eine neue Regelung??? Was ist wenn meine Eltern damit nicht einverstanden wären???Vorallem wär ich dann "unversichert"..?
Dazu gesagt hatte ICH schon mal ein Antrag ausgefüllt, also nur für mich hab dann aber anschließend eine Stelle bekommen. Jedenfalls meinte die freundliche Lady (obwohl tschuldigung "Sie" in Private Dinge genauen Einsicht haben) das wäre privatsache. nunja ich hoffe jemand kann mir da genaueres sagen. Vielen Dank im vorraus

Verfasst: 20.03.2007 19:16
von blade80
Du bildest mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft das bedeutet entweder ihr alle seid bedürftig oder niemand. Die Gesetzesänderung trat zum 01.07.06 in Kraft. Solange du zu Hause wohnst gehörst du zur BG der Eltern, d.h. die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von euch allen werden zusammen berücksichtigt und eine gemeinsame Antragsstellung ist erforderlich.

Außerdem sind dir deine Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet ( da du wohl auch noch keine abgeschl. Ausbildung hast ), diese Pflicht kann u. a. eben auch mit freier Kost und Logis im elterl. Haushalt abgegolten werden.

Arbeiten deine Eltern beide ? Du kannst evtl. noch Kindergeld erhalten.

edit: wie alt bist du ? Kannst dich bis 23 über die Eltern beitragsfrei familienversichern.

Mfg