Bildungsgutschein

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
lipo221
Beiträge: 23
Registriert: 18.10.2006 15:04

Bildungsgutschein

Beitrag von lipo221 »

Hallo,

habe eine Einladung vom Bildungshandwerk Dortmund bekommen das mich die Arge vorgeschlagen hat für eine Weiterbildung also das heisst ist nen Staplerschein drinn und alles andere was im Tischlerbreich vorhanden sein muss Küchenbau usw.Habe meine tischlerlehre letztensommer beendet und auch absolviert und bin Geselle nun möchte ich die Massnahme gerne machen wozu ich aber ein Bildungsgutschein brauche. Habe meine sachbearbeiterrin angerufen und sie sagte nein ich würde keinen bekommen da ich schon Qualifieziert bin und sowas nicht brauche! Ich finde das ist ein witz und dann sollen die mir von der XXX <arge auch nicht sowas schicken wenn ich das nicht machen darf! Wäre ich da nicht hingegangen hätte ich eine kürzung bekommen! ISt das normal???? würde mich um antworten freuen gruss lipo221
ps. die massnahme dient auch dazu um wieder arbeit zu bekommen und die haben vom bildungshandwerk eine vermittlungsrate von 90% der teilnehmer. Kann sowas angehen?

Edit: Mal ein wenig auf dein Ton achten, danke ! DjTermi
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Der Bildungsgutschein kann ausgegeben werden:

- wenn Du innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst,

- wenn Du Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld hast und arbeitslos gemeldet bist,

- wenn die angestrebte Weiterbildung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient

- und eine umfassende Beratung beim Arbeitsberater erfolgt ist.

Wichtig ist, dass Du innerhalb von drei Jahren nur eine Bewilligung für eine Weiterbildung bekommen kannst und Du darauf keinen Rechtsanspruch hast. Bei der Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt handelt es sich nämlich um eine Kannleistung, die in Abhängigkeit von den Haushaltsmitteln erbracht wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
lipo221
Beiträge: 23
Registriert: 18.10.2006 15:04

Beitrag von lipo221 »

Hallo,


zu punkt eins weiss ich nicht ob eine ausbildung dazu zählt
zu punkt zwei trifft bei mir definitiv zu
zu punkt drei diese massnahme dient dazu eine eingleiderung wieder in den arbeitsmarkt weil es da praktiken gitb und bei dieser massnahme zu 90% vermittelt wird und vorherige teilnehmer einen Arbeitsplatz haben nach der massnahme bzw shcon während der massnahme.
zu punkt vier meinst du damit das ich bei meiner Sachbearbeiterin ein termin hatte oder wie? ich habe ohne absprechnung eine einladung bekommen das ich mir das mal da ansehen muss wenn nicht bekomme ich eine kürzung das ist ein witz wieso soll ich mir sowas ansehen wenn ich noch nicht mal so eine massnahme beitreten darf???? das ist der aller grösste witz den die SCH:::::::::: Arge macht das kotzt mich echt an!!! Dann will man arbeiten und hat eine chance noch nach ungefähr einem jahr eine weiterbildung zu machen mit staplerschein und dann darf man nicht???? SCheiss system in der ARGE!!!!
Antworten