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Veränderungsmitteilung an das JobCenter

Verfasst: 19.03.2007 21:22
von Sentinel
Erst mal ein herzliches Moin.
Ich ziehe am 22. März zu meiner zukünftigen Ehefrau. Sie ist Hartz4_Empfängerin und ich stelle am 23. März einen Erstantrag. Am 22.3. endet meine Reha_Maßnahme und ich habe keinen Anspruch auf ALG1 oder Anschlussübergangsgeld.
Mir wurde im Forum vermittelt, dass eine Veränderungsmitteilung genügen müsste.
Meine Frage:
Sollen wir beide zusammen ins JobCenter gehen und wie muss so eine Veränderungsmitteilung aussehen? Erwähnen sollte ich noch, dass meine zukünftige Ehefrau vor kurzem eine Aufforderung des zuständigen JobCenters erhielt ihre Wohnung bis spätestens Oktober 07entweder unter zu vermieten oder eine andere Wohnung zu suchen, da diese zu teuer für eine Person ist.
Soweit ich es beurteilen kann ist der Regelsatz für 2 Personen niedriger als die momentan übernommenen Miete (690,00€).
Der Vermieter ist informiert dass ich einziehe. Die Rechtslage sieht vor, dass bei einem Einzug eines zukünftigen Ehepartners (Aufgebot liegt vor) lediglich eine Information an den Vermieter zu erfolgen hat.

Kann das JobCenter mir den Einzug untersagen - wäre dieses der Fall würde ich ohne Wohnung dastehen obwohl ich eine polizeiliche Anmeldung habe.

Ich steige da irgendwie nicht so ganz durch, da mir die Erfahrungswerte fehlen und wäre dankbar für Denkanstöße und sachdienliche Hinweise.

Danke und Gruß aus Berlin

Verfasst: 20.03.2007 17:00
von micha86
verbieten kann dir keiner was
was dabei wiederherum raus kommt ist die andere frage :P
geht einfach gemeinsam ins JC und lasst euch informieren gegebenfalls anträge etc mit nehmen aber die infos kommen dann vom SB ;)
bevor du ja ein mietvertrag unterschreibst muss der sowieso abgenommen werden durch einen SB
zusammen gefasst => ab zum jobcenter :)

viel glück

gruss

veränderungsmitteilung an......

Verfasst: 22.03.2007 18:47
von carlos
Wie, Was, um einen Mietvertrag zu Unterschreiben muß man erst den sb
fragen? Ist der jetzt auch noch Vormund? Nur nicht bange machen lassen.
Erstmal Harz4 melden nach Aufforderung alle Unterlagen vorlegen.und Ende.
Deine Verlobte sollte lediglich Ihren Sb mitteilen dass Ihr nun eine Bedarfs-
gemeinschaft bildet. Ende. Wenn ich hier lese wie sich hier manche User
anstellen kann ich nur mit den Kopf schütteln. Ein gewisses Durchsetzungs-
vermögen sollte man gegenüber seinen SB schon entgegenbringen sonst
glauben die noch es wären Halbgötter.Nach 2Anzeigen 3 Rechtsanwaltbriefen
Einen Brief an den Landrat und 2Leserbriefe an die örtliche Tageszeitung
werde ich nun absolut Höflich behandelt. Keine Eingliederungsvereinbahrung
keine unnötigen Bewerbungen keine Sanktionen,keinen 1€ Job einfach ysy.
Also Kopf hoch selbstsicheres und herrisches Auftreten und glaube mir das
hilft.

Verfasst: 22.03.2007 20:01
von Kossi
Aber nicht jeder kann das :?

Danke Carlos

Verfasst: 23.03.2007 08:34
von Sentinel
Ich bin auch der Meinung, dass eine"gerade Haltung" angebracht ist. Als Neuling bezüglich der Hartz_4 Materie bin ich primär an den Erfahrungswerten "Betroffener" interessiert.
Ich habe mich beim Lesen vieler Beiträge dieses Forums schon gewundert wie oft der/die sogenannte "SB" in den Status eines imaginären Vormundes erhoben wird.
Habe diesbezüglich auch mittels einer persönlichen Nachricht an einen User dieses Forums regiert.
Ich bin weder daran interessiert diesen Staat auszunehmen noch mich von ihm in meinen persönlichen Rechten beschneiden zu lassen.
Hartz_4 ist ein Produkt der gewählten Volksvertreter - nicht mehr und nicht weniger. Ich glaube auch nicht, dass es etwas bringt lauthals dagegen zu protestieren - die Strategie sollte, Bedarf vorausgesetzt, eine Konfrontation mit den eigenen "Waffen" sein. Eigentlich ist alles wie es immer war wenn es um den Umgang mit staatlichen Behörden geht - das Spiel und die Regeln sind halt Andere - deshalb bin ich auch an sachdienlichen Hinweisen interessiert.
Sicherlich werde ich "gezwungen" mich an die Richtlinien zu halten - nur wenn ich vor meiner Erstantragsstellung zu meiner Hartz_4 beziehenden zukünftigen Ehefrau ziehe - geht das keinen Menschen - inklusive aller "SB" etwas an.
Mir leuchtet ein, dass meine Frau eine Veränderungsmitteilung abgeben muss, da sich ja eine neue Berechnungssituation ergeben wird - das wars eigentlich auch schon.
Ich bin mittlerweile davon überzeugt, dass der/die zuständige "SB" angewiesen ist sich möglichst stur an die festgelegten Richtlinien, zu denen sicherlich auch eine gewisse Abschreckungsstrategie zählt, angewiesen wird. Wie bitte soll er/sie dann auf die persönlichen Umstände eines Einzelnen explizit eingehen?
Nun ich werde sehen wie sich alles entwickelt und hier möglichst neutral von meinen Erfahrungen berichten - frei nach dem Motto:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar - es sei denn er betrachtet sie nicht als höchstes Gut"
Danke und Gruß aus Berlin

Verfasst: 23.03.2007 16:07
von Tracid
Bin auch mal gespannt was bei mir raus kommt. Hab nämlich wo ich noch Arbeit hatte meine Wohnung gekündigt und den Mietvertrag für neue Wohnung hab ich 2 Tage vor Kündigung unterschrieben. Hab den das dann beim Amt abgegeben, bis jetzt kam aber noch kein Schreiben, das ich erst hätte "fragen" müssen, weil ich das gehört hab, das einen das Geld entzogen wird, wenn man ohne vorher eine Genehmigung sich holt umzieht. Aber war ja damals praktisch noch arbeiten. Dürften die ja nicht meckern. Sonst raste ich da aus :D

Re: veränderungsmitteilung an......

Verfasst: 24.03.2007 11:39
von micha86
carlos hat geschrieben:Wie, Was, um einen Mietvertrag zu Unterschreiben muß man erst den sb
fragen? Ist der jetzt auch noch Vormund?
ist leider so :wink:

Verfasst: 24.03.2007 12:37
von guido
Man "muss" den SB nicht fragen, man "soll" ihn fragen.

Mit dieser Sprachregelung ist einerseits abgesichert, dass der Bürger nicht in seiner Freizügigkeit beschnitten wird, andererseits sichergestellt, dass der Staat nicht jede beliebig hohe Miete übernimmt.
Zieht man also ungefragt um und ist die neue Wohnung/Miete unangemessen, braucht man sich nicht beklagen, wenn man nur die angemessene Miete bezahlt bekommt, denn man soll ja vorher die Zustimmung einholen.