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ALG2 / Hartz4 Frage

Verfasst: 17.03.2007 19:24
von dennisX
Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Bereich poste, aber wenn nicht dann bitte ich den Thread zu verschieben.

Es geht um folgendes:
Ich bin 17 Jahre alt und seit einem Jahr aus der Schule.
Nachdem meine Schulzeit zu ende War habe ich mich nicht Arbeitslos gemeldet und zufällig von einer Maßname vom Arbeitsamt gehört.

Ich habe mich freiwillig in einem Berufsvorbereitentem Lehrgang angemeldet und bekomme dort 100€ pro monat.
Leider komme ich mit dem Geld nicht über die Runden und bin auf der suche nach zuschüssen.

Mein Kindergeld geht an meine Eltern, was in erster linie auch so bleiben soll.

Nun möchte ich wissen ob mir Arbeitslosengeld zusteht und wo ich es beantragen kann, da ich mich wirklich nicht auskenne.

Könnt ihr mir ein paar tipps geben?

Verfasst: 17.03.2007 19:36
von Mr_Eyeballz
Deine Eltern müssten einen Antrag auf ALG II stellen. Dann wird errechnet (aus zur Verfügung stehendem Einkommen u. Vermögen, zustehender Regelsatz und Ausgaben) ob ihr einen Anspruch habt.

Wenn deine Eltern aber z.B. ein eigens Haus haben, oder beide Berufstätig sind siehts sehr schlecht aus was zu bekommen. Dann musst du deinen Eltern leider auf der Tasche liegen.

Hast du nicht die möglichkeit BAB zu beantragen ? Oder ist dass was du bekommst schon BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)

Ich bekam damals ca. 260 Euro BAB als ich bei einer 1Jährigen Maßnahme vom Amt mitgemacht habe. Ich wohnte bei meinen Eltern in eigenem Haus. Meine Mutter war teilzeitbeschäftigt (400 Euro Job) und mein Vater krankheitsbedingt zuhause (arbeitsunfähig)

Evtl. helfen dir die Informationen ja etwas weiter.

Verfasst: 17.03.2007 21:50
von dennisX
Hi,

wo kann ich denn BAB beantragen?

Meine Mutter ist arbeitslos und mein Vatter ist Rentner.
Muss ich BAB auf dem Arbeitsamt bearbeiten ?

Verfasst: 17.03.2007 22:04
von DjTermi
Du kannst Anrufen und der Antrag wird dir zu geschickt. Bis vor gut 5 Monate musste man sich diesen Persönlich abholen. Kann aber auch sein das die Agentur für Arbeit sagt das Du Persönlich vorbei schauen musst.

Hier kannst Du aber mal schauen ob Du anspruch auf BAB hast !

http://babrechner.arbeitsagentur.de/

Verfasst: 17.03.2007 22:48
von dennisX
ich mach aber keine ausbildung ich mach einen berufsvorbereitenden lehrgang für 12 monate.
Kann ich das trodzdem beantragen?

Verfasst: 17.03.2007 22:50
von dennisX
und ich wohne noch bei den eltern

Verfasst: 17.03.2007 23:34
von blade80
handelt es sich um eine BvB Maßnahme?

Verfasst: 18.03.2007 01:57
von Melinde
Hallo dennisX
Meine Tochter macht auch gerade berufsvorbereitendes Jahr und bekommt BAB, es wurden keine Angaben zum Einkommen der Eltern verlangt oder so. Bei dem Betrag den sie bekommt sind auch die Fahrtkosten mit dabei, Kindergald läuft auch weiter und geht an uns als Eltern für Kost und Logis sozusagen.
Über die finanzielle Regelung ist sie damals aufgeklärt worden als sie sich angemeldet hat nach der Schule. Krankenversicherung läuft auch noch über familienversichert weil sie erst 20 Jahre alt ist.
Gruss

BAB und hartz 4??

Verfasst: 19.03.2007 21:34
von amore-per-sempre
hi, ich wollte nich extra nen neuen thread aufmachen und schreibs einfach ma hier rein!!
ich habe 2005 au ein berufsvorbereitungsjahr gemacht und in der zeit BAB bekommen (255€ im monat) und wollte mal fragen ob ich dazu nich noch harzt bekommen hätte können, einer aus dem lehrgang hatte au noch harzt dazu bekommen und muss nichts zurück zahlen oder so!! meine frage ist jetzt ob ich das für die zeit fehlende harzt4 noch beantragen kann???

nach der maßnahme hatte ich harzt 4 beantragt und den hatte se erst falsch berechnet, da ham se das BAB noch mitangerechnet, also hätte ich ja in der zeit was bekommen müssen oder??

Verfasst: 20.03.2007 16:14
von micha86
wieso kommst du nicht über die runden? du hast ein zuhause und essen und 100 euro taschengeld.. was will man mehr? BAB könnte man versuchen wobei ich gerade nicht weiss was du nun machst ich denke das ein berufsvorbereitender lehrgang und berufsvorbereitendes jahr unterschiedlich sind, weiss ich aber nicht genau.

Verfasst: 12.04.2007 20:37
von amore-per-sempre
wer lesen kann is kla im vorteil :roll:

Verfasst: 12.04.2007 23:11
von Melinde
Hallo amore-per-sempre
Alg2 ist eine nachrangige Leistung und wenn Dein Bedarf damals durch BAB gedeckt war hättest Du keinen Anspruch gehabt. Nachträglich gibt es sowie nixmehr.
Gruss