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Ortsabwesendheit Urlaub übers Wochenende ?

Verfasst: 17.03.2007 12:33
von maria1106
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage.
Dass man Urlaub von der ARGE bewilligt bekommt ist mir bekannt, dass man das melden und genehmigen lassen muss auch!
Aber wie ist das wenn man übers Wochenende weg fährt.
Also von Freitag/ Samstag bis Sonntag? Muss man das auch melden und genehmigen lassen. :?:
Denn eigentlich was soll die ARGE Samstag oder Sonntag von einem wollen, oder hat das dann eventuell versicherungstechnische Gründe ?
Wer kann da Auskunft geben?

LG
Silvia

Verfasst: 17.03.2007 12:44
von DjTermi
Da Du schreibst ab Freitag musst Du natürlich den Freitag angeen genau wie Sam und Sonntag weil Du schon richt bemerkt hast hat das was mit der Krankenversicherung zu tun !

Verfasst: 17.03.2007 12:51
von maria1106
Hallo DjTermi...
Na ja ich dachte mir irgend einen Grund muss es ja geben!
Ich frage deshalb weil ich im Sommer 3 Wochen beantragen musste weil die Kita meines Sohnes verlangt das Kind in der Sommer/ Ferienzeit 3 Wochen aus der Einrichtung zu nehmen. Steht im Betreuungsvertrag !!!!
Das heißt ich habe im Sommer meine 21Tage (* unter Vorbehalt) beansprucht um mein Kind zu betreuen und kann somit unterm Jahr ( wenn es vielleicht irgendwann mal finanziell ginge ) nicht einen einzigen Tag weg fahren.

*unter Vorbehalt deshalb weil wenn ich bis dahin wieder arbeiten würde muss ich mir was anderes einfallen lassen!

LG
Silvia