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KRAFTFAHRZEUGSTEUER

Verfasst: 17.03.2007 12:08
von allestoll
Hallo,
bekomme vorraussichtlich ab 1.3. Hartz 4(warte seid über 3 Wochen auf meine Bewilligung)
Habe das Auto abgemeldet.Bekomme nun Steuer zurückerstattet.
Muss man das angeben?Haben(ich und mein EX Mann) die Steuer ja aus eigener Tasche im Vorraus bezahlt.Bekomme eh nur die Hälfte,da meinem Ex ja auch der andere Teil zusteht.Will es aber auf mein Konto überweisen lassen,sonst sehe ich nachher gar nix davon.
Meine 3 Kinder brauchen dringend neue Schuhe,und da ist ja jeder Euro willkommen.
gruß

Verfasst: 17.03.2007 15:35
von Cerys
Mit höchster wahrscheinlichkeit wird Dir die ARGE die Rückerstattung
der Kraftfahrzeugsteuer als Einkommen anrechnen (ich weiß, das
klingt ungerecht). Hast Du die Bröschüre zum ALG2 bekommen?
Darin steht u.a.. daß Steuerrückerstattungen angegeben werden
müssen. Du solltest es auf älle Fälle angeben, um Ärger zu vermeiden.

Verfasst: 17.03.2007 17:39
von allestoll
Hallo,
danke für Deine Antwort.Noch ne Frage,wieviel Einkommen darf ich denn haben.es wären dann ca 70 Euro für mich.Wird das dann abgezogen?
gruß

Verfasst: 17.03.2007 18:49
von Cerys
Hallo,
wahrscheinlich rechnet die ARGE Dir die 70 Euro als Einkommen an,
daß Dir direkt vom ALG2 abgezogen wird. IST LEIDER SO!