Brauche Rat und eine objektive Meinung zum ALG II und eheähn

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Irisanna
Beiträge: 2
Registriert: 07.11.2005 20:19
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Brauche Rat und eine objektive Meinung zum ALG II und eheähn

Beitrag von Irisanna »

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

nun habe ich mich konsequent durch das Forum gelesen, was mir hier und da schon viel Mut und Ausdauer gebracht hat. Jedoch bin ich mir immer weniger sicher, ob mein Widerstand überhaupt noch Sinn macht. Eine neverending story, zu der ich ein paar objektivere Meinungen brauche, bitte.

Also:
Ich bin geschieden, meine Kinder sind 9 und 13 und leben bei mir. Als Sudentin erhalte ich BaFöG, zudem habe ich eine geringfügige Beschäftigung, mit der ich mtl. 330€ erwirtschafte. Meine Kinder erhalten je 154€ KiGe. Mein 9-jähriger bekommt zudem 170€ Unterhaltsvorschuss, meine Tochter z.Zt. 40€ Unterhalt vom Vater. Meine Kinder bekommen zudem 112€ Wohngeld, was diesen Monat ausläuft (neuen Antrag habe ich gestellt.) Zudem hatte ich im Mai 2005 Kinderzuschalg beantragt, dieser wurde wegen Nicht-erreichen des Mindesteinkommens abgelehnt, jedoch wurde mein Einkommen bei der geringfügigen Beschäftigung nicht angerechnet, so dass ich Wiedrspruch eingelegt habe- dieser läuft noch....

Ich wohne mit einem Mann (ich nenne ihn mal "X") zusammen, seit 6 Jahren, jedoch haben wir eigene Konten, keine Vollmachten usw. Wir teilen das Bett, jedoch nicht unser Geld.
X war im Jahre 2004 arbeitslos, er ist gelernter Tischler. Im Januar 2005 erhielt er ALG II. Bereits hier wurden wir als Bedarfsgemeinschaft zusammen gelegt. Damals noch dumm und unwissend, haben wir es für den Monat Januar hingenommen.
Zum 1.Februar begann X eine ABM, er erhielt eine Nettovergütung von etwa 1050€. Über diese Maßnahme (die übrigens klasse war) haben wir die ARGE am 24. Januar 2005 informiert. Dies wurde uns mit Schreiben vom 26.1.2005 bestätigt, die Leistungen wurden eingestellt.
X beantragte dann Wohngeld, ebenso wie ich für meine Kinder (als Studentin steht mir keine Wohngeld zu.) Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Leistungen ALG II nur eingestellt, nicht aber aufgehoben wurden.Also forderte X am 11.Mai 2005 den Aufhebungsbescheid an. Der SB sagt, oh, den habe ich gerade erst gestern abgeschickt. Aha, der Aufhebungsbescheid kam dann 2 Tage später. Nun ja. Damit erhielten wir dann Wohngeld- und eine Zahlungsaufforderung der ARGE für folgende Punkte:
Angeblich haben wir falsche Angaben gemacht und den Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn nicht angegeben. Jedoch hat die SB auf dem UV_Bescheid eine Nummer notiert, natürlich hat der Bescheid ihr vorgelegen! Außerdem haben wir die Angabe zu der ABM nicht gemacht (was ich ja schriftliche widerlegen kann), so die ARGE.
Die ARGE forderte nun knapp 1.000,00€ von uns.
Wir haben umgehend Widerspruch eingelegt. Nichts regte sich, statt dessen böse Mahnungen. All meine Briefe, Anrufe etc. blieben erfolglos. Der Widerspruch sei nie eingegangen (persönlich abgegeben, mit Zeugen). Ich schrieb an die Amtsleiterin und es tat sich etwas. Nämlich ein Bla-bla-Brief, dass der Widerspruch eingegangen sei. Sonst bislang nichts.

Teil2:
Seit dem 1.Oktober ist X leider wieder arbeitslos, ca. 30 Bewerbungen, auch in berufsfremden Bereichen, blieben bislang erfolglos. Also hat X ALG II beantragt, am 5.Oktober. Er erhielt alle Anträge und einen Termin für den 27.Oktober und die Zusage, dann einen Scheck zu erhalten. Mit allen Unterlagen bewaffnet machte er sich auf den Weg, der Termin war um 9.00h. Leider stockte der Bus und X kam 7 Minuten zu spät. (huch!!) Er in das Büro, schönen guten Morgen, Frau S., ich habe einen Termin bei Ihnen "Sie hatten, Herr X, sie hatten!" "Entschuldigen Sie bitte, es sind doch nur 5 Minuten." "SIEBEN, Herr S., SIEBEN!!". Nun ja, die freundliche SB ließ sich dennich dazu herab, X zu empfangen. Klatsch
Dann forderte sie ihn auf, auf einem kleinen Schmierzettel zu notieren, dass sie von mir (!) folgende Unterlagen brauche: Einkommensnachweise von mir und meinen Kindern, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung usw. mir ist schlecht
X sagte mehrmals, dass er dazu gar nicht befugt sei. Dann änderte die SB den Antrag und trug mich und meine Kinder als seine Angehörige ein. X war damit nicht einverstanden, da sie ihm jedoch mitteilte, dass sie den Antrag ansonsten nicht bearbeiten könne...nunja.
Kurz darauf trafen wir uns in der Stadt und X teilte mir alles mit.
Dampf
Ich ging direkt zum Amt, zur SB. Diese wollte nicht mit mir reden, da "ich nur etwas von ihm (Finger-Zeig-auf-X) will". Ich "na prima, sie möchten die ganzen auf dem Zettelchen von X notierten Unterlagen gar nicht? Razz
Sesam-öffne-dich, Madame empfing auch mich.
Ich teilte ihr mit, dass ich keineswegs dazu bereit sei, mit X eine Bedarfsgemeinschaft zu sein. Er hat sein Geld, ich meins. So war das immer, so soll es bleiben, ansonsten muss X ausziehen.
Dann forderte ich den Antrag zurück. Sie fuchtelte wild herum, rief ihren Kollegen aus dem Nebenraum zur Hilfe, wurde sehr laut- peinlich! Meckern
Dann schmiss sie X den Antrag zu, schubste uns aus dem Büro und schließ sich in Rekord-Zeit ein. Kein Scherz!!
Wir also zum Fachbereichsleiter. Der bat uns hinein, ich sagte meinen Namen. Ach, Frau Y, ja, ihren Namen kenne ich doch, sie haben doch einen Wiedrspruch eingelegt! Na, also, dass sie hier Schulter an Schulter erscheinen, ist doch schon ein Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft=Bedarfsgemeinschaft. Ich habe versucht, dem Herrn zu erklären, dass ich bei der Antragstellung nicht zugegen war, da Frau S. jedoch Unterlagen von mir forderte, war ich vorstellig.
Der gute Herr wurde recht ausfallend, wir krickelten mich und meine Kinder als Angehörige des Herrn X wieder heraus u.s.w.



Dann hatte ich selbst einen Termin, da mein Kinderzuschlagablehnungsbescheid den Verweis auf Sozialgeld enthielt. Ich hatte eine andere SB. Diese verhielt sich "merkwürdig", will ich mal sagen...
Z.B. fragte sie mich, ob ich damit einverstanden sei, dass andere ältere Akten von mir hinzugezogen werden würden. Ich fühlte mich unsicher und gab meine Zustimmung NICHT. Party
Zu der Zeit, als ich bei meiner SB saß, erhielt X Besuch von 2 großen Außendienstmitarbeitern der Stadt, im Auftrag von Frau S. Zur Überprüfung einer Bedarfsgemeinschaft. Da wir nie bestritten haben, zusammen zu leben, ließ X sie nicht in die Wohnung. Man ließ ihn wissen, dass er folglich seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkäme, X wies auf sein Grundrecht Art.13 hin.

Nun, das Ende vom Lied:
Freitag rief X erneut bei der SB Frau S an. Diese ließ ihn wissen, dass der Fachbereichsleiter die Unterlagen habe und sich die Bearbeitung noch hinziehen würde. Darufhin ist X zum Sozialgericht und hat einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das Verfahren läuft nun.

Heute habe ich meine SB angerufen, diese verwies mich auf eine andere, die mich zurück rief und mich folgendes wissen ließ:
Sie sind eine Bedarfsgemeinschaft, wir haben ihre getrennte Anträge zusammen gelegt. Sie erhalten vorerst bis zum 31.November (!) Leistungen.

Über den Widerspruch ist übrigens immer noch nicht entschieden, dem Rat eines Justizbeamten beim SG folgend haben wir nun eine Frist von 7 Tagen gesetzt, ansonsten gibt es eine Untätigkeitsklage. Zurückzaheln wollen wir natürlich nicht. Die Arbeitsaufnahme im Januar haben wir ja mitgeteilt, dass die Leistungen für Februar (mussten ja leben) zurück gezahlt werden müssen, hat und niemand mitgeteilt.

Was sagt ihr?
Ganz lieben Dank für die Geduld, das alles hier zu lesen.
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