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Hartz 4 und Betriebskostenabrechnung

Verfasst: 16.03.2007 13:31
von giraffe69
Hallo Ihr da draußen....

ich hab einen Verlängerungsantrag auf Hartz 4 gestellt. Jetzt möchte mein Sachbearbeiter meine ..." aktuelle Betriebskostenabrechnung meiner Wohnung haben " ....

Nun hab ich das Problem, daß ich letztes Jahr ein Guthaben hatte, weil ich eben gut gewirtschaftet hab....

Nun hab ich irgendwo gelesen, daß ich das hätte müssen der Arge anzeigen. Ist das richtig so???? Was könnte mir passieren, wenn die jetzt im Nachhinein von dem Guthaben erfahren ???? Gibts da Abzüge, ne Sperre oder darf ich ein Guthaben haben?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

giraffe69

Verfasst: 16.03.2007 15:57
von maria1106
Hallo!
Nebenkostenabrechnungen wollen die doch immer sehen, soviel ich weis! Wenn du Leistungen vom Amt bekommen hast dann wird das Guthaben verrechnet!
LG
Silvia

Verfasst: 16.03.2007 17:14
von Cerys
Du könntest mit einer Geldbusse rechnen (Ordnungswidrigkeit).
Aber keine Sorge: Wegen so einem lächerlichen Betrag wird die
ARGE keinen grossen Ärger machen.

Verfasst: 16.03.2007 18:56
von guido
Es droht in keinem Fall ein Bußgeld.

Richtig ist, Du hättest das Betriebskostenguthaben der Arge mitteilen sollen, sobald es auf Deinem Konto gelandet ist. Aber da die Nebnkostenabrechung üblicherweise jede Menge Menschen zur gleichen Zeit "überrascht" gibt es keine Veranlassung anzunehmen, alle wollen die Arge betrügen, indem sie eventuelle Guthaben verschweigen.
Wurde Dir also ein Guthaben überwiesen und hast Du das der Arge nicht explizit mitgeteilt,dann erfährt das die Arge durch die Vorlage der Betriebskostenabrechnung.
Das Guthaben wird Dir das einfach als Einkommen angerechnet.