Seite 1 von 1

ZINSERTRÄGE ZU SPÄT BEMERKT

Verfasst: 15.03.2007 15:54
von Cerys
Hallo Experten!
Habe heute meine alten Kontoauszüge durchgesehen. Am 29.12.2006
wurden mir 14 Cent Guthabenzins gutgeschrieben. Am 02.01.2007
stellte ich einen ALG2-Antrag. Nun bin ich total erschrocken, denn
ich las in der Broschüre, daß Zinsen als Einkommen gelten? Was
mache ich denn jetzt??? Ich hätte die 14 Cent sicher angeben müssen.
Aber das ,,verschweigen,, war keine Absicht, sondern ein Versehen!
Was mache ich denn jetzt? Morgen sofort zur ARGE und den
Sachverhalt klären? Was könnte mir denn im schlimmsten Fall
passieren: Eine Anzeige wegen Betrug? Ich bin total mit den Nerven
runter wegen der Sache, daß macht mich aganz verrückt. :cry: :cry:

Verfasst: 15.03.2007 16:03
von DjTermi
Kontoauzug holen Makieren anschreiben machen zur ARGe schicken und gut ist... Am besten auch Makieren was gemeint ist