mal was erfreuliches :-)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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puppie03
Beiträge: 46
Registriert: 18.01.2007 16:09

mal was erfreuliches :-)

Beitrag von puppie03 »

hallo!

ich habe mir eine neue wohnung gesucht und auch eine gefunden,die vom amt bewilligt wurde,d.h. ich mußte nich umziehen,aber ich wollte,weil ich an meinem jetzigen wohnort keine chance auf arbeit habe.
nun hatte ich mich kundig gemacht und meine sachbearbeiterin meinte,das die kosten für die kaution und umzug nicht übernommen werden,da ich ja nicht zum umziehen aufgefordert wurde.

nun hatte ich aber gelesen das unter umständen die kaution (auf darlehen) doch übernommen wird und deshalb habe ich einen schriftlichen antrag auf übernahme der kaution gestellt und...........heute kam das bewilligungsschreiben :D

also leute nicht gleich aufgeben,wenn man mündlich eine absage erhält :!:
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Das ist ein prima Beispiel für eine prinzipielle Verhaltensweise:

Wenn man bei seinem Sachbearbeiter die Frage stellt, ob mann denn etwas beantragen könne oder nicht, erhält man entweder eine ablehnende oder ausweichende Antwort.
Der Grund ist(meiner Meinung nach), dass die SB auch nicht alle Verwaltungsvorschriften oder Durchführungshinweise kennen können (die kommen ja einerseits von der Bundesanstalt für Arbeit und andererseits von der Kommune), und um nichts Falsches zu sagen, lehnen sie am besten einfach ab.

Nun ist eine mündliche Aussage eines Sachbearbeiters vielleicht interessant, aber nicht gerichtsfest. Schreibt man dagegen einen Antrag, muss die Behörde darauf schriftlich reagieren, am besten natürlch mit rechtsmittelfähigem Bescheid.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Naja, beantragen kann man alles, was ich schon für anträge auf dem tisch hatte da fallen einem die augen raus *g* ;)


Aber rgunds. empfiehlt es sich auf jeden Fall immer einen schriftl. Bescheid zu erhalten ( egal ob Abl. oder Zustimmung bei was auch immer ).
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

[quote="blade80"]Naja, beantragen kann man alles, was ich schon für anträge auf dem tisch hatte da fallen einem die augen raus *g* ;)

Genau aufgrund dieser Aussage empfehen sich Anträge, Widersprüche, Anträge auf Erlass einer einstweililenn Anordnung oder gar Klagen.

Der Sachbearbeiter hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, sonst nichts.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

guido hat geschrieben:
blade80 hat geschrieben:Naja, beantragen kann man alles, was ich schon für anträge auf dem tisch hatte da fallen einem die augen raus *g* ;)

Genau aufgrund dieser Aussage empfehen sich Anträge, Widersprüche, Anträge auf Erlass einer einstweililenn Anordnung oder gar Klagen.

Der Sachbearbeiter hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, sonst nichts.
Öhm, was soll das jetzt ? Hab ich irgendeine in deinen Augen unqualifizierte Aussage gemacht? Hab ich auf irgendeine Art etwas gesgat dass ich Anträge nicht / unzureichend o.ä. prüfe? oder nicht nach pflichtgem. Ermessen entscheide?

Es ist nunmal so dass man absolut ( auch für dich mit sicherheit ) unglaubliche Dinge beantragt bekommt wo man nicht mal drüber nachdenken brauch ob ein Anspruch besteht.

UNd ja, natürlich bekommen die Leute immer Bescheide von mir egal was und warum. Nur sag du mir ob du nicht ( auch nur ein bisschen ) grinsen würdest wenn du als SB einen Antrag vor dir liegen hast wo jemand z.b. einen Flachbildfernseher beantragt damit er die Nachrichten besser erfolgen kann um immer auf dem aktuellen Stand zu sein ( als Beispiel ). Und das Grinsen ist keineswegs in Richtung auslachen oder gar negativ gemeint.

Oder hab ich dich missverstanden ?

Nach jedem Bescheid erst mal in WS oder Klage gehen ist also sinnvoller.


edit: wenn schon, dann zitier meinen ganzen Post oder hast du den unteren Teil überlesen?
Na dann.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

@blade80
Es tut mit leid, wenn Du dich in irgend einer Form angegriffen fühlst. Ich werde meine Position gern erläutern:
Die Sachbearbeiter haben eine unverhältnismäßige Machtposition (um nicht alle Möglichkeiten aufzuführen: Streichung aller Leistungen bei U25, Kürzung um 30 % der RL bei Verstoss gegen die EinV). Und so weiter und so fort.

Ich möcht nicht falsch verstanden werden, all diese Maßnahmen finde ich gut und richtig.

ABER: Das geesamte SGB II lebt von einem Wort: "kann".

Und deshalb, blade80, ist die einzige Möglichkeit Entscheidungen zu erzwingen, im Widerspruch, etc. zu suchen.
Du wirst wissen, dass nicht alle Mitarbeiter der Arge geeignet sind, auf Fragen zum SGB II und den Durchführungshinweisen adäquat zu antworten.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Ich habe meinen Job ( bin im u25 Bereich ) nie als Machtposition gesehen, Dafür mach ich den Job ( trotz meiner erst 25 Lenze ) schon zu lang.

Am SGB II können wir SB nichts rütteln, leider sind wir es die immer und immer wieder den Zorn der Leute spüren. Daran kann man sich gewöhnen. ( muss mann? ), und ich nehms auch keinem übel.

edit: Natürlich sind nicht alle ARGE Mitatrbeiter gleich gut / schlecht.

Bei uns ist eben aus genau dem Grund ein Team von Leuten die früher in der Sozialhilfe beschäftigt waren weil es einfach oft so ist, dass SB die bereits seit Jahren mit der Materie ( Umgang mit Hilfeempfängern etc ) zu tun hatten besser mit den Leuten umgehen können und auch viele Sachverhalte anders erfassen.

Also vergessen wir das ganze.

Schönes Wochenende und so.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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