Harz 4 zurückzahlen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Harz 4 zurückzahlen?
Guten Tag,
ich hab da mal eine paar Frage.
Erstmal zu meiner Person. Ich bin 19 Jahre alt und mache eine Schulische Ausbildung (Kooperatives Modell). Ich bekomme 92€ im Monat. Dieser Beträg dient nur dazu das ich von mir zur Arbeit und von mir zur Schule komme. Außerdem habe ich Barfög beantragt und bekomme 192€.
Von einer Bekannten habe ich erfahren, das ich auch Hartz 4 beantragen kann. Gesagt getan und nun habe ich den Bescheid bekommen. Da meine Mutter ab Juni Arbeitslos geworden ist und garnichts bekommt, bekomme ich einen größeren Betrag.
Hat das Hartz 4 Geld was mit dem Barfög zu tun ?
Sollte ich das Barfög weglassen und muss man Hartz 4 evtl. zurückzahlen ?
MfG
ich hab da mal eine paar Frage.
Erstmal zu meiner Person. Ich bin 19 Jahre alt und mache eine Schulische Ausbildung (Kooperatives Modell). Ich bekomme 92€ im Monat. Dieser Beträg dient nur dazu das ich von mir zur Arbeit und von mir zur Schule komme. Außerdem habe ich Barfög beantragt und bekomme 192€.
Von einer Bekannten habe ich erfahren, das ich auch Hartz 4 beantragen kann. Gesagt getan und nun habe ich den Bescheid bekommen. Da meine Mutter ab Juni Arbeitslos geworden ist und garnichts bekommt, bekomme ich einen größeren Betrag.
Hat das Hartz 4 Geld was mit dem Barfög zu tun ?
Sollte ich das Barfög weglassen und muss man Hartz 4 evtl. zurückzahlen ?
MfG
Hallo,
in deinem Fall wäre es sowas wie Sozialhilfe. Diese brauchst du nicht zurückzuzahlen.
Anders ist dies bei Bafög. Dies ist im Prinzip nur ein zinsloses Dahrlehen, welches du teilweise später zurückzahlen musst, wenn es dir durch einen Beruf möglich ist.
Normalerweise wird das Bafäg an Hartz 4 angerechnet, so dass der H4-Betrag niedriger ausfällt.
Auf jeden Fall musst du beim Antrag das Bafög erwähnen
in deinem Fall wäre es sowas wie Sozialhilfe. Diese brauchst du nicht zurückzuzahlen.
Anders ist dies bei Bafög. Dies ist im Prinzip nur ein zinsloses Dahrlehen, welches du teilweise später zurückzahlen musst, wenn es dir durch einen Beruf möglich ist.
Normalerweise wird das Bafäg an Hartz 4 angerechnet, so dass der H4-Betrag niedriger ausfällt.
Auf jeden Fall musst du beim Antrag das Bafög erwähnen
Hartz IV
Hallo,
da das Thema Hartz IV ziemlich komplex ist, sollte man sich wirklich gut mit Informationen versorgen. Dabei kommt man schnell darauf, dass es massenhaft Infos zum Thema im Netz gibt. Auf der folgenden Seite http://www.janolaw.de/hartz-iv.jsp habe ich eine ganz gute Zusammenstellung gefunden. Leider ist das Angebot nicht kostenlos! Aber dennoch würde ich sagen, dass es sich lohnt!
Viel Erfolg!!
da das Thema Hartz IV ziemlich komplex ist, sollte man sich wirklich gut mit Informationen versorgen. Dabei kommt man schnell darauf, dass es massenhaft Infos zum Thema im Netz gibt. Auf der folgenden Seite http://www.janolaw.de/hartz-iv.jsp habe ich eine ganz gute Zusammenstellung gefunden. Leider ist das Angebot nicht kostenlos! Aber dennoch würde ich sagen, dass es sich lohnt!
Viel Erfolg!!
Hallo,
in den allermeisten Fallgestaltungen ist der Anspruch auf BaföG-Leistungen ein sog. "Ausschlußtatbestand" für HartzIV-Leistungen, d.h. die BaföG-Leistungen haben absoluten Vorrang, HartzIV kann also nicht mehr gezahlt werden. In wenigen Fällen verhält sich das anders. Darum sollte Deine individuelle Fallgestaltung unbedingt mit dem Fallmanager besprochen werden!!!
M.f.G. und "Guten Rutsch"!
wuschel04
in den allermeisten Fallgestaltungen ist der Anspruch auf BaföG-Leistungen ein sog. "Ausschlußtatbestand" für HartzIV-Leistungen, d.h. die BaföG-Leistungen haben absoluten Vorrang, HartzIV kann also nicht mehr gezahlt werden. In wenigen Fällen verhält sich das anders. Darum sollte Deine individuelle Fallgestaltung unbedingt mit dem Fallmanager besprochen werden!!!
M.f.G. und "Guten Rutsch"!

wuschel04