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strafbefehl wegen nicht angezeigtem verdienst?

Verfasst: 14.03.2007 16:32
von pitri
HALLO:::
bräuchte dringend ein paar meinungen von euch..
folgendes..ich habe während meiner alg2 bezugzzeit im zeitraum vom nov.2005 bis april 2006 eine geringfügige beschäftigung angenommen..auf 165 eu basis..

arbeitgeber sagte mir "der steuerberater meldet dich automatsich beim amt an...da ich davor auch schon mehrere geringfügige jobs hatte und immer fristgerecht alles angegegen hatte ,bin ich der meinugn das ich auch diesen job per brief angegeben habe..auch per telefon am callcenter habe ich es angegeben,die sagte nur ich nehme das auf ...


jetzt bekam ich von der arge ein brief wo sie behaupten ich hätte es nicht angegeben..kein brief abgeschickt,kein telefonat geführt..

musste wegen verdacht des betruges zum zollamt und eine aussage machen..

obwolh es mit der arge schon intern geklärt wurde und ich das zu viel bezahlte von 208 eu von meinem geld abgezogen wird..

jetzt hat mich diese a......so fertig gemacht und mir und den alg2 empfängern unterstellt das wenn wir was "wollen" jeder brief ankommt ,und bei solchen sachen nie die briefe ankommen...

er meinte wenn ich pech habe glaubt mir die staatsanwalt schaft nicht und ich müsse mti einem strafbefehl rechnen..wenn ich glück habe nur mit einer ordnungswidrigkeit..

ich mein wenn ich das amt betrügen wollen würde ,hätte ich es garnicht anmelden brauchen,oder??
der typ war bereit alles ohne papiere zu machen..mir war auch bewusst das sowas sich rauskommt da er mich ja zur sozialversicherung anmeldet und von dort hat angeblich das amt meine beschäftigung rausbekommen..

was meint ihr??ist das fair wie die mit usn umgehen?

es ist doch nichts neues das bescheide,briefe,zusendungen öfters beim amt nicht ankommen..
der beamte meinte ich hätte es mit einem einschrieben abschikcen sollen..ok hat er eventuell recht..
ich wahr fahrlässig..

aber ich bin doch kein betrüger!!

Verfasst: 14.03.2007 19:40
von pitri
keine /r eine meinung?? :cry:

Verfasst: 14.03.2007 19:46
von Gast
Zu laufenden Strafverfahren wird kaum jemand einen Hinweis geben.

Verfasst: 14.03.2007 20:24
von nonsens
wir hatten selbigen Fall auch schon mal gehabt, mein Mann wurde über eine Agentur vermittelt für einen Nebenjob.
Dort wurde gesagt, die Meldung ans Amt machen die. Naja, da ich dem nicht traute, hab ich erst telefonisch nachgefragt, was ich machen muss und dann schriftlich alles angegeben.

Nach 3 Monaten (der Job wurde mittlerweile nicht mehr ausgeführt, da mein Mann in die Ausbildung ging) kam ein brief von der ARGE, das mein Mann zu Unrecht Leistungen bezogen hätte, und naja als Grund das typische *du hast uns nicht bescheid gesagt, das Du Geld dazuverdienst*

Trotz Einspruchs, weil ich es ja gemeldet habe und auch trotz Androhung das ich den Anwalt einschalten werde, beharrten man drauf, das wir nicht im Recht sind.

Mein Mann bekam auch eine Anzeige wegen Betruges und musste beim Hauptzollamt Stellungsnahme beziehen.
Er weigerte sich sogar die Forderung auszugleichen, allerdings kam irgendwann Besuch morgens um 6 Uhr und zwei Herren standen bei mir vor der Tür um meinen Mann abzuholen.

Hätte uns sein Ausbilder nicht geholfen, wäre er den gleichen Tag ins Gefängnis gegangen. Er hätte es aus Trotz sogar gemacht, allerdings wollte ich nicht, das er wegen der Sturheit der ARGE seine Zukunft versaut.

Die Forderung wurde stillschweigend ausgeglichen und somit war der Fall geschlossen.

Sowas passiert auch .... seitdem geh ich anders mit den Ämtern um (wohlwissend aber, wie weit ich gehen darf)

edit/ und schicke Briefe und Meldungen nur noch per Einschreiben !

Verfasst: 14.03.2007 20:27
von Cerys
Ich besitzte keine fundierten Kenntnisse im SGB 2. An Deiner Stelle würde
ich sofort einen Anwalt für Sozialrecht bzw. Strafrecht aufsuchen. Nun ist
das Kind schon in den Brunnen gefallen- und da muss schnell gehandelt
werden! Besorg Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, damit
kannst Du zu einem Advokaten gehen. Alles gute für Dich! :)

Verfasst: 15.03.2007 07:13
von fabfive
Also, auf jeden Fall hast du schon mal den Fehler gemacht, und bist dort zur Aussage erschienen!!!! Mir ging es vor 2 Jahren mal genau so...gleiche Vorzeichen, allerdings hatte ich keinerlei Erfahrung mit solchen Jobs....Nun ja, ich bin sofort zum Anwalt gegangen, habe ihm den Sachverhalt erklärt. Er sagte, ich solle AUF KEINEN FALL dort zur Aussage erscheinen, das ging natürlich nur, weil ich eben beim Anwalt war und er erst einmal Akteneinsicht verlangt hat. Am Ende gab es weder ein "Verhör" noch sonst irgendwas...das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Ordungswidrigkeit in Höhe von 20 (!!) € eingestellt!!!

Was Dir nun passieren kann, weiss ich leider nicht. Aber Anwalt ist immer besser, als selbst irgendwo irgendwas auszusagen....

Verfasst: 15.03.2007 07:19
von Flunk
Hallo Pitri,
manchmal hat man auch Glück und ein Verfahren wird eingestellt.
Wenn Du eine glaubhafte Erklärung geben kannst warum Du der der Meinung warst das das Amt von Deinem Job bescheid wissen müsste dann könnte es z.B sein das das Verfahren eingestellt wird.


Du sagtest, ich zitiere
arbeitgeber sagte mir "der steuerberater meldet dich automatsich beim amt an...
Wenn Dein Arbeitgeber dies bestätigen kann könnte es schon ein milderner Umstand sein
auch per telefon am callcenter habe ich es angegeben,die sagte nur ich nehme das auf ...
Wenn Du jemanden hast der beim Gespräch dabei war dann wäre es gut diesen auch als Zeugen zu benennen.

Wie wolltest Du denn Dein zusätzlichen Verdienst dem Amt anzeigen?
Hast Du da auch gedacht das macht der Steuerberater ?

Ich vermute aber das Du all den Fragen die noch auftreten können nicht gerecht werden kannst.


Ich drück Dir die Daumen .

Zum Thema Anwalt.
Ich vermute mal das Du Dir die zusätzlichen Kosten für einen Anwalt nicht leisten kannst.
Soweit ich weiß ist PKH (Prozesskostenhilfe ) für Strafsachen nicht vorgesehen.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen und meines erachtens hilft da auch kein Anwalt.
Nur eine glaubhafte Darlegung der Umstände, die dazu geführt haben, können noch etwas bewirken und ehrlich sein, das kannst Du auch ohne Anwalt.

Grüße Flunk