ich alg2 empfänger sie unter 18 muß zuhause raus!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Heavensdj
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ich alg2 empfänger sie unter 18 muß zuhause raus!

Beitrag von Heavensdj »

ich habe einen eigenen Haushalt, meine Feundin (18) muß unbedingt daheim raus!

was bekommt meine freundin an zuschüssen?
was hat sie für möglichkeiten?

die wohnung läuft auf meine Kappe,

was würde sie als (ich nenne es mal) Lebenserhaltung bekommen?

kann sie in irgend einer Art und Weise mehr raus schlagen?


wie müssen wir vor gehen?!!?

zählen wir dann als Bedarfgemeinschaft?


vielen Dank,

Grüße Marc
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Heavensdj
Unter 25 jährige brauchen die Genehmigung der ARGE wenn sie aus dem Elternhaus ausziehen wollen und dadurch hilfebedürftig werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Heavensdj
Beiträge: 6
Registriert: 13.03.2007 22:06

Beitrag von Heavensdj »

angenommen sie meldet sich um, ich sie in meine bis jetzt bestehende bedarfsgemeinschaft aufnehme..?

ihr steht zwar kein alg2 zu, aber doch (wie sagt man in deutshland) das recht zu leben?!?!

war da nicht irgendwo die rede von bissl mehr als 300 € verpflegungsgeld?!?

danke für die rasche hilfe!


ach mist, ich meine sie ist 18!!!!!!!!!!! ich hab den threadnamen voll verwurschtelt... eieiei... tut mir leid!
Heavensdj
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Registriert: 13.03.2007 22:06

Beitrag von Heavensdj »

:roll: brauche hilfe!!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

... und etwas Geduld bitte !!! :D
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Ihr habe beide Anspruch auf jeweils 311,- € Regelleistung. Wenn Deine Freundin ohne Genehmigung auszieht, erhält Sie keine Kosten der Unterkunft erstattet.
Da Du selbst Alg2-Empfänger bist, musst Du natürlich angeben, dass sich Deine Bedarfsgemeinschaft nun vergrößert hat.
Weil die Mietkosten auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt werden, Deine Freundin aber keine Mietkosten bezahlt bekommt, musst Du allein die gesamte Miete tragen. (die Arge überweist Dir dann natürlich auch nur noch die Hälfte der Kosten der Unterkunft)
blade80
Beiträge: 247
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Beitrag von blade80 »

Wenn sie keine Genehmigung der ARGE bekommt -> keine KDU und nur 276 RL ( sofern überhaupt, da sie sich selbst hilfebedürftig gemacht hat und vorangig Unterhaltsansprüche den Eltern gegenüber durchzusetzen sind ).

Du ethältst nur noch 1/2 KdU und bleibst auf dem anderen Teil " sitzen ".
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

guido hat geschrieben:Ihr habe beide Anspruch auf jeweils 311,- € Regelleistung. )
Sofern die 2 als BG angesehen werden, außerdem da die Freundin u25 ist und grunds. eien BG mit den Eltern bildet bekommt sie nur 276 Euro RL.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
guido
Beiträge: 27
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Beitrag von guido »

Sollte man denken, aber in den Durchfürungshinweisender BA steht etwas anderes.

Zunächst mal die relevanten Teile aus § 20 SGB II:

(2) 1Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 345 Euro. 2Die Regelleistung für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 vom Hundert der Regelleistung nach Satz 1.

(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.

(3) Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Absatz 2.

Dazu nun die BA (in HW zu § 20 Rz. 20.17):

§ 20 Abs. 2a sieht eine Reduzierung der Regelleistung in den Fällen vor, in denen nach dem Auszug ein Anspruch auf die volle Regelleistung bestünde. Die Vorschrift des § 20 Abs. 3, die die Höhe der Regelleistungen für Partner bestimmt, wird durch die Vorschrift des § 20 Abs. 2a nicht verdrängt. Der Wortlaut nimmt ausschließlich Bezug auf Absatz 2 Satz 1.
Heavensdj
Beiträge: 6
Registriert: 13.03.2007 22:06

Beitrag von Heavensdj »

?!?!?

also heißt das im klartext das sie wohl die regelleistung bekommt von ungefähr 300 € und mir dafür die hälfte des Mietzuschusses weg genommen wird?

wie kann ich am "günstigsten" dieses Problem bewältigen!?!?

fakt ist, das sie daheim raus >>muß<<!

aber verhungern wollen wir nun auch nicht...

geht es nicht das ich meins weiter bekomme wie gehabt, und sie lediglich die regelleistung?

weil es wird dennoch ein untermietvertrag gemacht...
oder sollte ich das lassen?

grüße und danke für die Anstrenungen


PS: noch hinzu zu fügen wäre, das ich das volle hartz bekomme!

weil ich vor der u25 neuregelung ausgezogen bin..
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Heavensdj
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (auf deren Empfehlungen stützt sich das Amt auch bei den Mehrbedarfen bei kostenaufwändiger Ernährung) haben vor kurzem neue Empfehlungen zum Thema Umzüge von unter 25 jährigen veröffentlicht.
Schau mal hier ob es Dir weiterhelfen kann:
Deutscher Verein
Auf der Seite ganz unten ist das als pdf Datei zu öffnen.
Gruss
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Gast

Beitrag von Gast »

Warum sollten einem Erwachsenen (18 jährigen) die vom Grundgesetz und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zugebilligten Rechte zuerkannt werden, wenn es eine Alternative dazu gibt?

Hartz IV: Arbeitslose an die Front!?

Also nicht jammern, sondern ab zur Bundeswehr und die "Heimatfront" am Hindukusch verteidigen. Die Bundesagentur für Arbeit ist gerne dabei behilflich. :wink:

"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Heavensdj
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Beitrag von Heavensdj »

wo war da jetzt die antwort zu meiner Frage?!?!

sry..

@ Melinde

das Gesetz ist mir bekannt, ich weiß das sie u25 kein Recht hat zuschüsse für Wohnung usw. zu bekommen,

aber hat sie das recht auf den regelsatz?

habe ich das recht dann durch die (vielleicht) neu entstehende Bedarfsg.

weiterhin den Mietzuschuss zu bekommen?

was passiert wenn ich einen Untermietvertrag mit ihr mache?
zählt sie zu einer "Bedarfsg."?
ode rbekommt sie dann nur die Regelleistung?!?!?

grüße
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Nochmal ganz klar:
Wenn sie unter 25 ist und ohne Genehmigung der Arge auszieht, bekommt sie keinerlei Mietkosten bezahlt.
Da Du auch Alg2-Empfänger bisst, musst Du, sobald Deine Freundin bei Dir einzieht, dies der Arge mitteilen. Dann erhältst Du einen Änderungsbescheid, indem Dir mitgeteilt wird, dass Du eine Regelleistung von 311,- Euro erhälts plus Deine anteilige Miete.

Also, unabhängig ob Deiner Freundin jetzt 276,- oder 311,- Euro Hilfe zum Lebensunterhalt zustehen, das was Dir (Dir persönlich - nicht der BG) die Arge als Kosten der Untekunft anerkennt, ist nur noch die Hälfte.
(da die andere Hälfte Deine Freundin tragen muss)
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Heavensdj
Du hattest in Deinem ersten Beitrag was von "muss zuhause raus" geschrieben. Ich gehe jetzt mal davon aus das es Probleme zwischen ihr und den Eltern gibt die ein weiteres Zusammenleben erheblich stören, wenn nicht gar unmöglich machen. Demzufolge wäre ein schwerwiegender sozialer Grund oder sonstiger schwerwiegender Grund anzunehmen der einen Auszug aus dem Elternhaus rechtfertigen würde und daher genehmigungsfähig wäre. Bei Bedarf kann man auch die Jugendhilfe zwecks Beratung und Unterstützung aufsuchen.
Dazu ist in den Empfehlungen genauer etwas geschrieben.
Gruss
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Heavensdj
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Beitrag von Heavensdj »

sobald meine freundin bei ihrer mutter ist, dauert es etwa 10 stunden bis das fass wieder überläuft!

die mutter sperrt sie ein..

dh. wohnungstür wird von innen verrigelt und schlüssel versteckt... sowie handy eingezogen!

deshalb wurde schon die polizei gerufen! die aber erst mit der mutter und dann mit der tochter redeten!

was raus kam kann sich jeder denken, selbst die beamten stellten meine freundin als eher "niedrigeres" wesen dar! weil "mutti" sie mit tränen als das schlimmste was ihr je passiert sei hin stellte!
(wegen einer zigarette die SIE in der handtasche meiner ->18<- jährigen FREUNDIN fand!)

was ihr total den atem stockte, und sie garnichtsmehr darauf sagen konnte..

sie ging arbeiten, aber jeglicher lohn wurde von der mutter einbehalten.. da sie keinerlei bankverbindungen etz. rausrückt!

es fliegen auch manchmal fäuste...

nun wohnt sie halbwegs bei mir! unangemeldet!

ich kann das bald nichtmehr zahlen,
die mutter merkt mittlerweile das sie ihre tochter verloren hat, deshalb kauft sie uns immer mal wieder was!

aber sobald sie wieder daheim schläft, geht der streit von vorn los(wegen unsinnig und extrem vielen banalen sachen)... erprobt und bewiesen!

sie selber hat eigentlich durch die jahre den willen irgendwas zu schaffen, oder sich ein ziel zu setzen verloren!

das würde sich mit einem "Neubeginn" sicher alles drehen!

aber ich weiß das sie schnell bei der arge aufgeben wird!

sie hat es nicht über die jahre gelernt zu kämpfen und zu gewinnen!
sie hat gelernt, desdo mehr kraft du irgendwo rein steckst, desdo lauter ist es wenn du daran zerbrichst!


aber wird es etwas bringen wenn ICH da hin gehe und das schildere?!?!
doch wohl eher kaum!

was würdet ihr als "berater" zu mir sagen!


ich werde nicht nur arm dabei, ich gehe auch daran kaputt!


Grüße
Marc
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Heavensdj
Die Freundin ist volljährig, doch kann sie sich trotzdem mit dem Jugendamt oder einer Jugendberatungsstelle in Verbindung setzen.
Was da zwischen Mutter und Tochter abgeht hat meiner Meinung nach nichts mehr mit "pubertätsbedingten" Konflikten zu tun sondern ist gravierender. Einschluss in der Wohnung geht so nicht und ist eher Zeichen der Hilflosigkeit der Mutter. Vielleicht ist sie einfach überfordert und wäre bereit am Auszug der Tochter kooperativ mitzuwirken bevor sie das "Kind" ganz verliert.
Wenn ihr zu einer Jugendberatungsstelle geht wird dort auch eine Zusammenarbeit mit den Eltern angestrebt, was aber nicht heißt im Elternhaus bleiben ist das Ziel. Schildert die Situation, es wird dann ein Gespräch geben und mglw. einen Hausbesuch damit sich die Sozialarbeiter ein genaueres Bild machen können. Du musst sie nicht alleine dorthingehen lassen, wäre besser Du begleitest sie. Sie hat das Recht eine Person ihres Vertrauens an ihrer Seite zu haben.
Dabei ist es wichtig das Du Dich zunächst zurückhaltend verhältst, einfach nur da sein damit sie sich nicht schwach und alleine fühlt. Es könnte sonst der Eindruck entstehen sie braucht jemanden der für sie redet weil sie das nicht selber kann und Du sie bevormundest.
Deine Freundin hat ein Ziel: Weg von zuhause und ein selbständiges Leben lernen. Deshalb wird sie auch die Kraft haben das zu erreichen, mit Deiner Hilfe.
Alles Gute dafür.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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