Stromkosten ...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maria1106
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Stromkosten ...

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
jetzt habe ich aber auch mal eine Frage zu den Stromkosten. In einem anderen Beitrag hier habe ich gelesen, dass es ein Gerichtsurteil gibt wo dann Stromkosten übernommen wurden :?:
Wird mit dem Regelsatz wirklich ein Teil der Stromkosten gedeckt?
Naja, als mein Regelbedarf noch 345 Euro betrug könnte ich das ja noch verstehen, aber als Bedarfsgemeinschaft bekomme ich ja nur 311 und da soll der Anteil dann auch drin sein?
Bitte um Info!

LG
Silvia
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo maria1106
Wie der Regelbedarf aufgeteilt ist schau mal hier:
BAG-SHI/google
Die Anteile werden nach % der Gesamtsumme gerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Danke Melinde, aber mir hilft das nicht recht weiter. Ich bekomme doch nur 311 Euro.
Und diesen Monat wird mir die erste Ratenzahlung von der Stromnachzahlung auf den monatlichen Abschlag drauf geschlagen das macht schlappe 150 Euro Strom diesen Monat !
Da ist ja schon die Hälfte meiner Regelleistung weg!
Und deshalb kann ich nicht nachvollziehen wie das gehen soll bei 311 Regelleistung wenn man eine Bedarfsgemeinschaft ist ?!
Ich war immer der Meinung, dass zumindest einer in dem Fall der Haushaltsvorstand 345 Euro bekommt ?!
:shock:
Na ja als ich mit meinen beiden Kindern alleine lebte hatte ich definitiv mehr Geld zur Verfügung :?
LG
Silvia
guido
Beiträge: 27
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Beitrag von guido »

Wenn Du mit Deinen Kindern allein lebst, steht Dir natürlich der volle Regelsatz von 345,- Euro zu. Und, wenn Kinder unter 18 Jahre im Haushalt alt sind, auch noch der Alleinerziehungszuschlag.
Die Frage ist, ob die Arge das auch weiss?

Wenn Du einen Bescheid erhalten hast, in dem das alles nicht berückischigt wurde, dann kannt Du ,indem Widerspruch erinlegst, die Fakten aufzählen (allein lebend, 2 Kinder) und Dich auf § 44 SGB X berufen:

§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

(1) 1Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. 2Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.


Bei Stromschulden hingegen ist die Arge i.A. unerbittlich. Wenn man (wenn überhaupt) eine Erstattung der Stromkosten bekommt, dann nur (wenn überhaupt - ich wiederhole das absichtlich so oft) wenn man nachweisen kann, dass eine Stundung im Einvernehmen mit dem Energieversorger nicht möglich ist, und die Wohnung dadurch (wenn überhaupt) gefährdet wäre, dann könnte (Achtung! Konjunktiv) die Arge die Stromschulden gemäß § 23 SGB II Abs.1 übernehmen, wenn es die Eingliederung in den Arbeitsmarkt befördert(oder so ähnlich)
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
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Beitrag von maria1106 »

Nein ich lebe doch nicht mehr allein mit meinen Kindern und obwohl mein Bedarfspartner mit meinen KIndern nichts zu tun hat wurde ich von Anfang an in den Topf einer Bedarfsgemeinschaft geworfen. Und darum hilft mir das Beispiel nicht weiter. Denn wenn ich weniger Regelsatz bekomme 311 Euro müsste dann auch zweimal mehr Strom angerechnet werden oder? Also irgentwie ist das alles unlogisch.

Und ich sags jetzt wie es ist mir ging es finanziell als Alleinerziehende bedeutend besser.
Da wir keine gemeinsamen Konten haben und das Geld sehr genau trennen, doch durch seine damalige Selbstständigkeit hat er imense Kosten an Steuern und offene Rechnungen vom ehemaligen Steuerberater, Scheidungskosten etc etc... Und wenn ich nicht will dass mir der Strom gesperrt wird oder ähnliches muss ich gezwungener Maßen sowieso die meisten Kosten in der Berdarfsgemeinschaft begleichen. Da sein Einkommen nicht mal ausreicht um seinen " Mist" zu begleichen!
Sorry wenn ich das jetzt so schreibe aber es ist die Wahrheit. :oops:
WEnn meine Kinder hier nicht in den Stadtteil integriert wären Schule und so wäre ich schon längst aus dieser Bedarfsgemeinschaft geflüchtet, den so komme ich mit denm Geld überhaupt nicht klar! :?

LG
Silvia
Mr_Eyeballz
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Registriert: 14.02.2007 17:40

Beitrag von Mr_Eyeballz »

150 Euro ? monatlich oder wie ? Wenn ja kann es sein dass es scih hier auch um Heizstrom handelt ? Wenn ja dieser wird von der ARGE voll getragen!
Ist bei uns auch so. Der "normale" Strom ist jedoch über den Regelsatz abgedeckt, ob und inwiefern man da Außnahmen machen kann weiss ich jetzt nicht
maria1106
Beiträge: 1069
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Beitrag von maria1106 »

Nein die Frage war wenn die Stromkosten im Regelsatz von 345 Euro enthalten ist, wie ist das dann im Regelsatz bei 311 Euro die man bekommt wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt ?!
Das war die Frage :?:

LG
Silvia :wink:
Mr_Eyeballz
Beiträge: 34
Registriert: 14.02.2007 17:40

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Was steht denn in deinem Bescheid ? Da "sollte" so etwas aufgeschlüsselt sein... aber die Praxis sieht da wohl eher anders aus , leider.

Frag bei der ARGE am besten nach wie hoch der Anteil zur Deckung der Stromkosten ist. Und dann solltest du nachrechnen oder hier nochmal fragen ob dies Korrekt ist/sein kann.
maria1106
Beiträge: 1069
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Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Das ist schon im Gange. Da ich den Folgeantrag abgegeben habe , dachte ich es kann nicht schaden die Stromjahresabrechnung mal mit bei zu legen! Mal sehen was passiert! Aber danke für die Tips !
LG
Silvia
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