Stromkosten ...
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Stromkosten ...
Hallo!
jetzt habe ich aber auch mal eine Frage zu den Stromkosten. In einem anderen Beitrag hier habe ich gelesen, dass es ein Gerichtsurteil gibt wo dann Stromkosten übernommen wurden
Wird mit dem Regelsatz wirklich ein Teil der Stromkosten gedeckt?
Naja, als mein Regelbedarf noch 345 Euro betrug könnte ich das ja noch verstehen, aber als Bedarfsgemeinschaft bekomme ich ja nur 311 und da soll der Anteil dann auch drin sein?
Bitte um Info!
LG
Silvia
jetzt habe ich aber auch mal eine Frage zu den Stromkosten. In einem anderen Beitrag hier habe ich gelesen, dass es ein Gerichtsurteil gibt wo dann Stromkosten übernommen wurden
Wird mit dem Regelsatz wirklich ein Teil der Stromkosten gedeckt?
Naja, als mein Regelbedarf noch 345 Euro betrug könnte ich das ja noch verstehen, aber als Bedarfsgemeinschaft bekomme ich ja nur 311 und da soll der Anteil dann auch drin sein?
Bitte um Info!
LG
Silvia
Hallo maria1106
Wie der Regelbedarf aufgeteilt ist schau mal hier:
BAG-SHI/google
Die Anteile werden nach % der Gesamtsumme gerechnet.
Gruss
Wie der Regelbedarf aufgeteilt ist schau mal hier:
BAG-SHI/google
Die Anteile werden nach % der Gesamtsumme gerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke Melinde, aber mir hilft das nicht recht weiter. Ich bekomme doch nur 311 Euro.
Und diesen Monat wird mir die erste Ratenzahlung von der Stromnachzahlung auf den monatlichen Abschlag drauf geschlagen das macht schlappe 150 Euro Strom diesen Monat !
Da ist ja schon die Hälfte meiner Regelleistung weg!
Und deshalb kann ich nicht nachvollziehen wie das gehen soll bei 311 Regelleistung wenn man eine Bedarfsgemeinschaft ist ?!
Ich war immer der Meinung, dass zumindest einer in dem Fall der Haushaltsvorstand 345 Euro bekommt ?!
Na ja als ich mit meinen beiden Kindern alleine lebte hatte ich definitiv mehr Geld zur Verfügung
LG
Silvia
Und diesen Monat wird mir die erste Ratenzahlung von der Stromnachzahlung auf den monatlichen Abschlag drauf geschlagen das macht schlappe 150 Euro Strom diesen Monat !
Da ist ja schon die Hälfte meiner Regelleistung weg!
Und deshalb kann ich nicht nachvollziehen wie das gehen soll bei 311 Regelleistung wenn man eine Bedarfsgemeinschaft ist ?!
Ich war immer der Meinung, dass zumindest einer in dem Fall der Haushaltsvorstand 345 Euro bekommt ?!
Na ja als ich mit meinen beiden Kindern alleine lebte hatte ich definitiv mehr Geld zur Verfügung
LG
Silvia
Wenn Du mit Deinen Kindern allein lebst, steht Dir natürlich der volle Regelsatz von 345,- Euro zu. Und, wenn Kinder unter 18 Jahre im Haushalt alt sind, auch noch der Alleinerziehungszuschlag.
Die Frage ist, ob die Arge das auch weiss?
Wenn Du einen Bescheid erhalten hast, in dem das alles nicht berückischigt wurde, dann kannt Du ,indem Widerspruch erinlegst, die Fakten aufzählen (allein lebend, 2 Kinder) und Dich auf § 44 SGB X berufen:
§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) 1Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. 2Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Bei Stromschulden hingegen ist die Arge i.A. unerbittlich. Wenn man (wenn überhaupt) eine Erstattung der Stromkosten bekommt, dann nur (wenn überhaupt - ich wiederhole das absichtlich so oft) wenn man nachweisen kann, dass eine Stundung im Einvernehmen mit dem Energieversorger nicht möglich ist, und die Wohnung dadurch (wenn überhaupt) gefährdet wäre, dann könnte (Achtung! Konjunktiv) die Arge die Stromschulden gemäß § 23 SGB II Abs.1 übernehmen, wenn es die Eingliederung in den Arbeitsmarkt befördert(oder so ähnlich)
Die Frage ist, ob die Arge das auch weiss?
Wenn Du einen Bescheid erhalten hast, in dem das alles nicht berückischigt wurde, dann kannt Du ,indem Widerspruch erinlegst, die Fakten aufzählen (allein lebend, 2 Kinder) und Dich auf § 44 SGB X berufen:
§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) 1Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. 2Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Bei Stromschulden hingegen ist die Arge i.A. unerbittlich. Wenn man (wenn überhaupt) eine Erstattung der Stromkosten bekommt, dann nur (wenn überhaupt - ich wiederhole das absichtlich so oft) wenn man nachweisen kann, dass eine Stundung im Einvernehmen mit dem Energieversorger nicht möglich ist, und die Wohnung dadurch (wenn überhaupt) gefährdet wäre, dann könnte (Achtung! Konjunktiv) die Arge die Stromschulden gemäß § 23 SGB II Abs.1 übernehmen, wenn es die Eingliederung in den Arbeitsmarkt befördert(oder so ähnlich)
Nein ich lebe doch nicht mehr allein mit meinen Kindern und obwohl mein Bedarfspartner mit meinen KIndern nichts zu tun hat wurde ich von Anfang an in den Topf einer Bedarfsgemeinschaft geworfen. Und darum hilft mir das Beispiel nicht weiter. Denn wenn ich weniger Regelsatz bekomme 311 Euro müsste dann auch zweimal mehr Strom angerechnet werden oder? Also irgentwie ist das alles unlogisch.
Und ich sags jetzt wie es ist mir ging es finanziell als Alleinerziehende bedeutend besser.
Da wir keine gemeinsamen Konten haben und das Geld sehr genau trennen, doch durch seine damalige Selbstständigkeit hat er imense Kosten an Steuern und offene Rechnungen vom ehemaligen Steuerberater, Scheidungskosten etc etc... Und wenn ich nicht will dass mir der Strom gesperrt wird oder ähnliches muss ich gezwungener Maßen sowieso die meisten Kosten in der Berdarfsgemeinschaft begleichen. Da sein Einkommen nicht mal ausreicht um seinen " Mist" zu begleichen!
Sorry wenn ich das jetzt so schreibe aber es ist die Wahrheit.
WEnn meine Kinder hier nicht in den Stadtteil integriert wären Schule und so wäre ich schon längst aus dieser Bedarfsgemeinschaft geflüchtet, den so komme ich mit denm Geld überhaupt nicht klar!
LG
Silvia
Und ich sags jetzt wie es ist mir ging es finanziell als Alleinerziehende bedeutend besser.
Da wir keine gemeinsamen Konten haben und das Geld sehr genau trennen, doch durch seine damalige Selbstständigkeit hat er imense Kosten an Steuern und offene Rechnungen vom ehemaligen Steuerberater, Scheidungskosten etc etc... Und wenn ich nicht will dass mir der Strom gesperrt wird oder ähnliches muss ich gezwungener Maßen sowieso die meisten Kosten in der Berdarfsgemeinschaft begleichen. Da sein Einkommen nicht mal ausreicht um seinen " Mist" zu begleichen!
Sorry wenn ich das jetzt so schreibe aber es ist die Wahrheit.
WEnn meine Kinder hier nicht in den Stadtteil integriert wären Schule und so wäre ich schon längst aus dieser Bedarfsgemeinschaft geflüchtet, den so komme ich mit denm Geld überhaupt nicht klar!
LG
Silvia
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- Beiträge: 34
- Registriert: 14.02.2007 17:40
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- Registriert: 14.02.2007 17:40
Was steht denn in deinem Bescheid ? Da "sollte" so etwas aufgeschlüsselt sein... aber die Praxis sieht da wohl eher anders aus , leider.
Frag bei der ARGE am besten nach wie hoch der Anteil zur Deckung der Stromkosten ist. Und dann solltest du nachrechnen oder hier nochmal fragen ob dies Korrekt ist/sein kann.
Frag bei der ARGE am besten nach wie hoch der Anteil zur Deckung der Stromkosten ist. Und dann solltest du nachrechnen oder hier nochmal fragen ob dies Korrekt ist/sein kann.