Einzug in Wohnung des zukünftigen Ehepartners
Verfasst: 12.03.2007 10:43
				
				Ich/Wir stehe/n  vor folgender Situation:
Ich, 47 Jahre, bin beruflicher Rehabilitant und zur Zeit in einer bis Ende März 2007 andauernden Maßnahme involviert. Ich erhalte für deren Dauer Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Anfang April stelle ich einen Hartz_4_Antrag, da ich keinen Anspruch auf ALG1 oder Anschlussübergangsgeld habe.
Meine Lebenpartnerin und zukünftige Ehefrau ist Hartz_4_Empfängerin. Sie erhielt am Freitag eine schriftliche Aufforderung des zuständigen Jobcenters ihre Wohnung entweder unter zu vermieten oder sich nach einem anderen geeigneten Wohnraum umzusehen, da die Miete (650,00€) nur noch bis spätestens Oktober 2007 übernommen würde.
Ich habe meine Wohnung gekündigt und werde vor der Antragstellung bei ihr einziehen und mich polizeilich dort anmelden.
Jetzt weiß ich nicht wie sich die Rechtslage bei dieser Konstellation verhält. Unsere Form des Zusammenlebens ist ja keine Zweckgemeinschaft. Das für meine Partnerin zuständige Jobcenter wird bei meiner Erstantragsstellung mit dieser neuen Konstellation konfrontiert.
Ist es sinnvoll dass ich als Untermieter einen Vertrag unterzeichne? Muss meine Lebengefährtin damit rechnen, dass ab dato meines Einzuges eine neue Berechnung der Mietkosten erfolgt und dadurch die volle Miete nicht bis zum Oktober 2007 übernommen wird?
Ich wäre für sachdienliche Hinweise sehr dankbar.
			Ich, 47 Jahre, bin beruflicher Rehabilitant und zur Zeit in einer bis Ende März 2007 andauernden Maßnahme involviert. Ich erhalte für deren Dauer Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Anfang April stelle ich einen Hartz_4_Antrag, da ich keinen Anspruch auf ALG1 oder Anschlussübergangsgeld habe.
Meine Lebenpartnerin und zukünftige Ehefrau ist Hartz_4_Empfängerin. Sie erhielt am Freitag eine schriftliche Aufforderung des zuständigen Jobcenters ihre Wohnung entweder unter zu vermieten oder sich nach einem anderen geeigneten Wohnraum umzusehen, da die Miete (650,00€) nur noch bis spätestens Oktober 2007 übernommen würde.
Ich habe meine Wohnung gekündigt und werde vor der Antragstellung bei ihr einziehen und mich polizeilich dort anmelden.
Jetzt weiß ich nicht wie sich die Rechtslage bei dieser Konstellation verhält. Unsere Form des Zusammenlebens ist ja keine Zweckgemeinschaft. Das für meine Partnerin zuständige Jobcenter wird bei meiner Erstantragsstellung mit dieser neuen Konstellation konfrontiert.
Ist es sinnvoll dass ich als Untermieter einen Vertrag unterzeichne? Muss meine Lebengefährtin damit rechnen, dass ab dato meines Einzuges eine neue Berechnung der Mietkosten erfolgt und dadurch die volle Miete nicht bis zum Oktober 2007 übernommen wird?
Ich wäre für sachdienliche Hinweise sehr dankbar.
