Hallo!
Ich habe mal eine Frage zu den Freibeträgen bei Erwerbseinkommen.
Wenn ich das richtig verstanden habe darf man die ersten 100 Euro behalten auf den Rest sind 20 % anrechnungsfrei? Stimmt das so ?
Aber wo sind die Grenzen bei der Höhe des Einkommens?
Im Hinterkopf schwirren da bei mir ständig 800 Euro Brutto oder Netto keine Ahnung?
Wo finde ich einen Link oder weitere Infos?
LG
Silvia
Frage Einkommen Freibetrag???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Die ersten 100,-€ aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
zusätzlich bleiben 20% des über 100,-€ aber unter 800,-€ liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,-€ bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,-€, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,-€.
Beispiel:
Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,-€ beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,-€. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,-€. Davon liegen 200,-€ über der 800,-€-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,-€ liegen 700,-€ über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,-€ sind komplett anrechungsfrei. Der Freibetrag errechnet sich also:
20,-€ (10% von 200,-€, dem Betrag zwischen 800,-€ und 1.000,-€)
+ 140,-€ (20% von 700,-€, dem Betrag zwischen 100,-€ und 800,-€)
+ 100,-€ (Grundfreibetrag)
= 260,-€
220,-€ zahlst Du an Steuern und Sozialabgaben. Auf die Grundsicherung angerechnet wird freilich nur das Nettoeinkommen von 780,-€. Davon wird der Freibetrag von 260,-€ abgezogen. Somit wird die Grundsicherung um 520,-€ gekürzt. Unterm Strich bleiben also 260,-€ mehr in der Kasse.
zusätzlich bleiben 20% des über 100,-€ aber unter 800,-€ liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,-€ bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,-€, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,-€.
Beispiel:
Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,-€ beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,-€. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,-€. Davon liegen 200,-€ über der 800,-€-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,-€ liegen 700,-€ über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,-€ sind komplett anrechungsfrei. Der Freibetrag errechnet sich also:
20,-€ (10% von 200,-€, dem Betrag zwischen 800,-€ und 1.000,-€)
+ 140,-€ (20% von 700,-€, dem Betrag zwischen 100,-€ und 800,-€)
+ 100,-€ (Grundfreibetrag)
= 260,-€
220,-€ zahlst Du an Steuern und Sozialabgaben. Auf die Grundsicherung angerechnet wird freilich nur das Nettoeinkommen von 780,-€. Davon wird der Freibetrag von 260,-€ abgezogen. Somit wird die Grundsicherung um 520,-€ gekürzt. Unterm Strich bleiben also 260,-€ mehr in der Kasse.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich weiss 
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