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umzug

Verfasst: 11.03.2007 06:41
von märz2007
hallo zusammen,
ich bin zur zeit hartz 4 empfänger und wohne in einer kleinen wohnung mit 2 räumen.
bekomme das mir zustehende geld regelmäßig, also keine probleme damit.
nun möchte ich im august zu meiner freundin ziehen, die in der selben stadt wohnt und selbst hartz 4 bekommt.
sie lebt in einer 2- raumwohnung mit ihrem 17 jährigen sohn.
dieser beginnt ab september seine ausbildung fern ab von zu hause, so das ein umzug für ihn zum ausbildungsort ansteht.
wenn ich dann nun zur freundin ziehe, was muß ich da alles beachten?
-muß ich den umzug beantragen?
-ein komplett neuer ALG2- antrag ist doch nun notwendig?
-wer soll der antragsteller sein?
-bekommt jeder sein geld auf sein konto oder bekommt einer (antragsteller) das gesamte geld überwiesen. (möchten wir nicht, da wir vorerst unsere finanzen noch trennen wollen)
-wieviel gibt es dann mindestens für jeden in der BG und was sonst noch?

recht vielen dank

Re: umzug

Verfasst: 11.03.2007 15:48
von Gast
märz2007 hat geschrieben:(möchten wir nicht, da wir vorerst unsere finanzen noch trennen wollen)
Wollt Ihr auch getrennt wirtschaften? Also z.B. jeder kauft für sich selbst seinen Kram ein und kocht auch für sich selbst?

Verfasst: 12.03.2007 07:44
von märz2007
hallo ralf,
getrennt wirtschaften wollen wir nicht. wäre aber auch interessant zu wissen wie das da abläuft.

Verfasst: 12.03.2007 13:49
von Gast
Wenn Dein Mietanteil in der "neuen" Wohnung nicht höher liegt als in Deiner Alten und Du keine Umzugs- und Renovierungskosten beantragen willst, brauchst Du nicht um Erlaubnis fragen.
Eine Veränderungsmitteilung mit der neuen Anschrift und Miete sollte ausreichen.
Einen Untermietvertrag halte ich immer für wichtig.
Deine Freundin muß sich hierfür eine Untermieterlaubnis vom Vermieter holen. Ist die Wohnung für 2 Personen geeignet, gibt es damit grundsätzlich keine Probleme. Dann schließt Deine Freundin mit Dir einen Untermietvertrag ab. So kann Sie Dich, falls es mal nicht mehr so klappt mit Euch beiden, nicht einfach rauswerfen sondern muß die Kündigungsfrist einhalten.

Die Art des Zusammenlebens ist für Euch wichtig, da sich dadurch entscheidet, ob Ihr als eine BG gesehen werdet, oder als 2 BG.
Eine BG bedeutet für jeden 311,- anstelle von 345,-.

Wie Ihr zusammenleben wollt, kann Euch keiner vorschreiben.