umzug
Verfasst: 11.03.2007 06:41
				
				hallo zusammen,
ich bin zur zeit hartz 4 empfänger und wohne in einer kleinen wohnung mit 2 räumen.
bekomme das mir zustehende geld regelmäßig, also keine probleme damit.
nun möchte ich im august zu meiner freundin ziehen, die in der selben stadt wohnt und selbst hartz 4 bekommt.
sie lebt in einer 2- raumwohnung mit ihrem 17 jährigen sohn.
dieser beginnt ab september seine ausbildung fern ab von zu hause, so das ein umzug für ihn zum ausbildungsort ansteht.
wenn ich dann nun zur freundin ziehe, was muß ich da alles beachten?
-muß ich den umzug beantragen?
-ein komplett neuer ALG2- antrag ist doch nun notwendig?
-wer soll der antragsteller sein?
-bekommt jeder sein geld auf sein konto oder bekommt einer (antragsteller) das gesamte geld überwiesen. (möchten wir nicht, da wir vorerst unsere finanzen noch trennen wollen)
-wieviel gibt es dann mindestens für jeden in der BG und was sonst noch?
recht vielen dank
			ich bin zur zeit hartz 4 empfänger und wohne in einer kleinen wohnung mit 2 räumen.
bekomme das mir zustehende geld regelmäßig, also keine probleme damit.
nun möchte ich im august zu meiner freundin ziehen, die in der selben stadt wohnt und selbst hartz 4 bekommt.
sie lebt in einer 2- raumwohnung mit ihrem 17 jährigen sohn.
dieser beginnt ab september seine ausbildung fern ab von zu hause, so das ein umzug für ihn zum ausbildungsort ansteht.
wenn ich dann nun zur freundin ziehe, was muß ich da alles beachten?
-muß ich den umzug beantragen?
-ein komplett neuer ALG2- antrag ist doch nun notwendig?
-wer soll der antragsteller sein?
-bekommt jeder sein geld auf sein konto oder bekommt einer (antragsteller) das gesamte geld überwiesen. (möchten wir nicht, da wir vorerst unsere finanzen noch trennen wollen)
-wieviel gibt es dann mindestens für jeden in der BG und was sonst noch?
recht vielen dank