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Mutter mit Sohn (23)

Verfasst: 10.03.2007 22:36
von michael.stubenvoll
Der Sohn meiner Lebensgefährtin lebt bei uns im Haushalt. Er wird nun Arbeitslos. Was bekommt er für Zahlungen?

Verfasst: 11.03.2007 00:14
von Gast
Wie lange war er in welcher Art Beschäftigungsverhältnis beschäftigt?

Verfasst: 11.03.2007 00:24
von michael.stubenvoll
Hallo Ralf.

Er hatte erst eine Ausbildung als Huswirtschaftsherlfer albsolviert. Dann ein paar Jobs. Danach eine schulische Ausbildung zum Kinderpfleger begonnen. Musste diese nach einem halben Jahr abbrechen.
Als er die Ausbildung begonnen hatte, musste er wieder bei uns einziehen. Darum wohnt er jetzt bei uns.

Verfasst: 11.03.2007 00:46
von Gast
Hallo Michael,

da ist zuerst zu prüfen, ob er Anspruch auch ALG-I hat.
Das ist im SGB-III geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html
Dafür müßte er in den letzen 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge an die BA gezahlt haben.

Sollte dies nicht der Fall sein, käme eine Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für ALG-II in Frage.
Diese sind im SGB-II geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Dafür kommt es auf die Art und Weise des Zusammenlebens bei Euch an.

Verfasst: 11.03.2007 00:48
von michael.stubenvoll
Er ist der Sohn meiner Lebensgefährtin.

Verfasst: 11.03.2007 01:00
von michael.stubenvoll
Wird der Lohn seiner Mutter angerechnet und wird auch men Einkommen mit berechnet?

Verfasst: 11.03.2007 15:57
von Gast
Wenn er ALG-I bekommt, spielt das keine Rolle.

Ob er ALG-II bekommen kann, hängt von seinem Einkommen ab.
Bekommt er z.B. noch Kindergeld, Kindesunterhalt, hat er Anspruch auf Wohngeld?

Verfasst: 11.03.2007 16:03
von michael.stubenvoll
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Wenn er ALG-I bekommt, spielt das keine Rolle.

Ob er ALG-II bekommen kann, hängt von seinem Einkommen ab.
Bekommt er z.B. noch Kindergeld, Kindesunterhalt, hat er Anspruch auf Wohngeld?
Er bekam während seiner Ausbildung noch eine Rente von 500,- Euro durch den Unfalltod seines Vaters. Diese Rente fällt jetzt weg, da er das Geld nur während der Ausbildung bekommt.

Er wohnt mit seiner Mutter in meinem Haus. Bekam bisher auch kein Arbeitslosengeld.
?????weiss nicht mehr weiter.?????

Verfasst: 11.03.2007 16:26
von Gast
Tja, wie geht man da vor?

Bei einem Antrag auf ALG-II wird es sich die Behörde evtl. leicht machen, und einfach von Dir und seiner Mutter Einkommensnachweise anfordern.
Dann wird sich ein SB hinsetzen und Euren fiktiven Bedarf ermitteln.
Dem wird sie Euer Einkommen gegenüberstellen, und wenn dies Euren Bedarf übersteigt den Antrag ablehnen.

Das ist so gängige Praxis. Strittig ist dabei, ob das Einkommen des Stiefelternteils angerechnet werden darf. Das Kind hat ja keinen einklagbaren Unterhaltsanspruch. Sagst Du also, nö, für den zahle ich nicht, steht er erstmal dumm da. Gegen diese Behördenpraxis sind schon einige Verfahren vor Gerichten anhängig.

Theorie und Praxis.

Verfasst: 11.03.2007 16:40
von michael.stubenvoll
Booh das ist ja der Wahnsinn.
Wie sieht das denn mit den Berechnungsgrenzen aus.

wieviel einkommen darf man haben und was darf ich abziehen. hab noch einen Privatkredit in Hlhe von 800,- und Hausbazahlungen laufen.

Verfasst: 11.03.2007 16:54
von Gast
Melinde hat mal eine Auswahl an Rechnern im Internet zusammengestellt.
Die findest Du hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 7676#17676

Die rechtlichen Grundlagen findest Du im SGB-II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

Die Dienstanweisungen und Arbeitshiflen der BA für ihre Mitarbeiter hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... nhalt.aspx

Entscheidungen der Sozialgerichte gibts hier:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht gibt es hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Ich halte es wirklich für das Beste, sich mit der Materie zu beschäftigen.
Erst so erschließt sich einem der ganze Wahnsinn dieser menschenverachtenden Gesetzgebung und deren Auswirkungen auch auf die nicht erwerbslosen.

Verfasst: 11.03.2007 17:43
von michael.stubenvoll
Danke vorerst für die viele Mühe. Werd mich jetzt al durch den Wust arbeiten.
Danke nochmal.