Mutter mit Sohn (23)
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michael.stubenvoll
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Mutter mit Sohn (23)
Der Sohn meiner Lebensgefährtin lebt bei uns im Haushalt. Er wird nun Arbeitslos. Was bekommt er für Zahlungen?
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michael.stubenvoll
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Hallo Ralf.
Er hatte erst eine Ausbildung als Huswirtschaftsherlfer albsolviert. Dann ein paar Jobs. Danach eine schulische Ausbildung zum Kinderpfleger begonnen. Musste diese nach einem halben Jahr abbrechen.
Als er die Ausbildung begonnen hatte, musste er wieder bei uns einziehen. Darum wohnt er jetzt bei uns.
Er hatte erst eine Ausbildung als Huswirtschaftsherlfer albsolviert. Dann ein paar Jobs. Danach eine schulische Ausbildung zum Kinderpfleger begonnen. Musste diese nach einem halben Jahr abbrechen.
Als er die Ausbildung begonnen hatte, musste er wieder bei uns einziehen. Darum wohnt er jetzt bei uns.
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Gast
Hallo Michael,
da ist zuerst zu prüfen, ob er Anspruch auch ALG-I hat.
Das ist im SGB-III geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html
Dafür müßte er in den letzen 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge an die BA gezahlt haben.
Sollte dies nicht der Fall sein, käme eine Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für ALG-II in Frage.
Diese sind im SGB-II geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Dafür kommt es auf die Art und Weise des Zusammenlebens bei Euch an.
da ist zuerst zu prüfen, ob er Anspruch auch ALG-I hat.
Das ist im SGB-III geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html
Dafür müßte er in den letzen 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge an die BA gezahlt haben.
Sollte dies nicht der Fall sein, käme eine Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für ALG-II in Frage.
Diese sind im SGB-II geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Dafür kommt es auf die Art und Weise des Zusammenlebens bei Euch an.
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michael.stubenvoll
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michael.stubenvoll
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Gast
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michael.stubenvoll
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Er bekam während seiner Ausbildung noch eine Rente von 500,- Euro durch den Unfalltod seines Vaters. Diese Rente fällt jetzt weg, da er das Geld nur während der Ausbildung bekommt.Ralf Hagelstein hat geschrieben:Wenn er ALG-I bekommt, spielt das keine Rolle.
Ob er ALG-II bekommen kann, hängt von seinem Einkommen ab.
Bekommt er z.B. noch Kindergeld, Kindesunterhalt, hat er Anspruch auf Wohngeld?
Er wohnt mit seiner Mutter in meinem Haus. Bekam bisher auch kein Arbeitslosengeld.
?????weiss nicht mehr weiter.?????
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Gast
Tja, wie geht man da vor?
Bei einem Antrag auf ALG-II wird es sich die Behörde evtl. leicht machen, und einfach von Dir und seiner Mutter Einkommensnachweise anfordern.
Dann wird sich ein SB hinsetzen und Euren fiktiven Bedarf ermitteln.
Dem wird sie Euer Einkommen gegenüberstellen, und wenn dies Euren Bedarf übersteigt den Antrag ablehnen.
Das ist so gängige Praxis. Strittig ist dabei, ob das Einkommen des Stiefelternteils angerechnet werden darf. Das Kind hat ja keinen einklagbaren Unterhaltsanspruch. Sagst Du also, nö, für den zahle ich nicht, steht er erstmal dumm da. Gegen diese Behördenpraxis sind schon einige Verfahren vor Gerichten anhängig.
Theorie und Praxis.
Bei einem Antrag auf ALG-II wird es sich die Behörde evtl. leicht machen, und einfach von Dir und seiner Mutter Einkommensnachweise anfordern.
Dann wird sich ein SB hinsetzen und Euren fiktiven Bedarf ermitteln.
Dem wird sie Euer Einkommen gegenüberstellen, und wenn dies Euren Bedarf übersteigt den Antrag ablehnen.
Das ist so gängige Praxis. Strittig ist dabei, ob das Einkommen des Stiefelternteils angerechnet werden darf. Das Kind hat ja keinen einklagbaren Unterhaltsanspruch. Sagst Du also, nö, für den zahle ich nicht, steht er erstmal dumm da. Gegen diese Behördenpraxis sind schon einige Verfahren vor Gerichten anhängig.
Theorie und Praxis.
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michael.stubenvoll
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Gast
Melinde hat mal eine Auswahl an Rechnern im Internet zusammengestellt.
Die findest Du hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 7676#17676
Die rechtlichen Grundlagen findest Du im SGB-II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Die Dienstanweisungen und Arbeitshiflen der BA für ihre Mitarbeiter hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... nhalt.aspx
Entscheidungen der Sozialgerichte gibts hier:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php
Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht gibt es hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
Ich halte es wirklich für das Beste, sich mit der Materie zu beschäftigen.
Erst so erschließt sich einem der ganze Wahnsinn dieser menschenverachtenden Gesetzgebung und deren Auswirkungen auch auf die nicht erwerbslosen.
Die findest Du hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 7676#17676
Die rechtlichen Grundlagen findest Du im SGB-II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Die Dienstanweisungen und Arbeitshiflen der BA für ihre Mitarbeiter hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... nhalt.aspx
Entscheidungen der Sozialgerichte gibts hier:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php
Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht gibt es hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
Ich halte es wirklich für das Beste, sich mit der Materie zu beschäftigen.
Erst so erschließt sich einem der ganze Wahnsinn dieser menschenverachtenden Gesetzgebung und deren Auswirkungen auch auf die nicht erwerbslosen.
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michael.stubenvoll
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