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				18 - jährige Tochter Auszug v. zu Hause ---> möglich?
				Verfasst: 10.03.2007 18:08
				von Ladyguenes
				:wink:  hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin ledig ( Alg2 - Empfänger ), meine Tochter im 2. lehrjahr ( verdient also etwas ). Kann sie einfach so ausziehen zu ihrem freund, ohne irgendwelche leistungen v.d. Arge zu beantragen? und: ihr steht dann sicherlich das staatl. kindergeld & d. alimente voll zu, oder? danke schonmal vorab. Lady G.
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.03.2007 18:44
				von DjTermi
				Wenn Sie in der Lehre ist klar kann Sie da ausziehen, Kindergeld bekommt soweit es ihr zu steht dann auch ... Sie hat ja kein ALG II noch aufstockend beantragt , oder ?
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.03.2007 18:48
				von Ladyguenes
				na das ging ja fix... danke! nein, sie hat nix beantragt b. der arge. sie hatte aber den regelsatz bis jetzt ( vor der lehre) und wird  mit ihrem lohn voll mit angerechnet. also wir bildeten eine bed.- gemeinschaft, oder? grüssle! Lady G
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.03.2007 22:09
				von DjTermi
				Tja hier sind die Fixen unterwegs *g 
Und wenn ich im Büro mal hinfalle, nehme ich erst die Hände aus der Tasche 
 
Dann wird die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr sein , und _Du musst dies der ARGe mit der Veränderungsmiteillung ( oder Formlos ) mitteilen. 
Hier ist die VEränderungsmitteilung 
 http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... eilung.pdf
 
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... eilung.pdf 
			
					
				
				Verfasst: 11.03.2007 10:40
				von Ladyguenes
				Hi DJ! danke f. d. antwort. 
hab noch ne frage: wird dann mein alg 2  sehr viel geringer ausfallen ? wie kann man sich das berechnen, wenn ich dann alleine lebe? liebe grüsse aus DD, Lady G.
			 
			
					
				
				Verfasst: 11.03.2007 12:43
				von DjTermi
				Hallo, 
Hier Kannst Du es Dir mal ausrechnen 

 Wenn Du damit nicht klar kommst, helfe ich Dir auch dabei... Aber nun erst mal bei dem Kaiserwetter SPAZIEREN 
