18 - jährige Tochter Auszug v. zu Hause ---> möglich?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Ladyguenes
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18 - jährige Tochter Auszug v. zu Hause ---> möglich?

Beitrag von Ladyguenes »

:wink: hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin ledig ( Alg2 - Empfänger ), meine Tochter im 2. lehrjahr ( verdient also etwas ). Kann sie einfach so ausziehen zu ihrem freund, ohne irgendwelche leistungen v.d. Arge zu beantragen? und: ihr steht dann sicherlich das staatl. kindergeld & d. alimente voll zu, oder? danke schonmal vorab. Lady G.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn Sie in der Lehre ist klar kann Sie da ausziehen, Kindergeld bekommt soweit es ihr zu steht dann auch ... Sie hat ja kein ALG II noch aufstockend beantragt , oder ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

na das ging ja fix... danke! nein, sie hat nix beantragt b. der arge. sie hatte aber den regelsatz bis jetzt ( vor der lehre) und wird mit ihrem lohn voll mit angerechnet. also wir bildeten eine bed.- gemeinschaft, oder? grüssle! Lady G
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Tja hier sind die Fixen unterwegs *g
Und wenn ich im Büro mal hinfalle, nehme ich erst die Hände aus der Tasche :D

Dann wird die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr sein , und _Du musst dies der ARGe mit der Veränderungsmiteillung ( oder Formlos ) mitteilen.

Hier ist die VEränderungsmitteilung ;)

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... eilung.pdf
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

Hi DJ! danke f. d. antwort.
hab noch ne frage: wird dann mein alg 2 sehr viel geringer ausfallen ? wie kann man sich das berechnen, wenn ich dann alleine lebe? liebe grüsse aus DD, Lady G.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Hier Kannst Du es Dir mal ausrechnen :) Wenn Du damit nicht klar kommst, helfe ich Dir auch dabei... Aber nun erst mal bei dem Kaiserwetter SPAZIEREN :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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