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Bewerbungskosten Bedarfsgemeinschaft ?

Verfasst: 09.03.2007 19:55
von maria1106
Hallo!
Kann eigentlich der Parter der Arbeit hat und in die Bedarfsgemeinschaft mit eingerechnet wird, auch einen Antrag auf Bewerbungskosten stellen?
Ich frage deshalb weil mein Bedarfspartner eben wenig verdient ( Versicherungspflichtig) und von der ARGE ( obwohl er selbst nie einen Antrag auf Leistungen gestellt hat) schon zwei Vermittlungsvorschläge bekommen hat.
So wie es im Mom aussieht, wird er seine Stundenzahl bei seinem jetzigen Arbeitgeber nicht erhöhen können ( was eigentlich passieren sollte) und deshalb schreibt er jetzt auch wieder Bewerbungen. Und darum stelle ich mir nun die Frage ob er auch einen Antrag stellen kann?
Es wäre schön wenn mir einer helfen könnte!
LG
Silvia

Verfasst: 09.03.2007 22:24
von Melinde
Hallo maria1106
Ich denke mal da kann er Antrag auf Bewerbungskosten stellen denn wenn er Vermittlungsvorschläge bekommen hat wird erwartet das er sich bewirbt und wie hier
schon so schön steht:
Alles was die Arge will, und was nicht im Regelsatz enthalten ist, muß die Arge auch zahlen.
Gruss

Verfasst: 10.03.2007 00:25
von DjTermi
Ich er Arbeitsuchend gemeldet ?

Verfasst: 10.03.2007 10:14
von maria1106
Hallo!
@DJTermi Das weis ich nicht. Er hat sich jedenfalls nicht ARBEITSSUCHEND gemeldet, da er ja Arbeit hatte immer bisher.

LG
Silvia

Verfasst: 10.03.2007 13:47
von DjTermi
Aber wieso bekommt er da Vermittlungsvorschläge :roll: :roll:

Verfasst: 10.03.2007 14:46
von maria1106
Das weis ich nicht so genau ! Er hat seine Selbstständigkeit aufgegeben weil es finanziell den Bach runter ging. Und hat aber ohne Lücke eine Arbeit angenommen. Und plötzlich kam eine Einladung in die ARGE und dann kamen Vermittlungsvorschläge obwohl gesagt wurde wenn er Arbeit hat kommt da nix. Er hat sich natürlich trotzdem dort beworben um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Hat aber nicht geklappt mit den Jobs. Na ja und dann kam nix mehr von der ARGE. Außer mal eine Rückforderung die an ihn gerichtet war obwohl wie schon gesagt er nie Leistungen beantragt hat! Ich versteh das ehrlich gesagt selber nicht so genau !
Ich dachte nun wenn er sich um eine neue Stelle bewirbt müsste er ja dann auch Berwerbungskosten geltend machen können :?:
LG
Silvia

Verfasst: 11.03.2007 13:45
von maria1106
schubs... weis denn keiner was ?
lg
silvia

Verfasst: 11.03.2007 14:16
von guido
Weil die Bedarfsgemeinschaft als Ganzes betrachtet wird, ist jedes Mitglied angehalten, den Grad der Hilsfbedürftigkeit der BG zu verringern. Deshalb bekommen auch Personen Vermittlungsvorschläge, die Arbeit haben, denn sie könnten woanders ja eventuell mehr verdienen (auf diese Praxis reagieren auch Sachbearbeiter manchmal mit Kopfschütteln)

Um Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, bedarf es eines eigenen Formulars. Da die Arge dieses nicht einfach so rausrückt, sondern erst nach Beratung, kann man so gleich erfahren, ob man denn überhaupt zum förderungsfähigen Personenkreis gehört.

Weigert sich die Behörde, zu den Bewerbungskosten etwas beizusteuern (pro Jahr 260,- Euro), kann sie auch nicht mit Sanktionen drohen, wenn man sich nicht bewirbt.

Verfasst: 11.03.2007 15:18
von maria1106
AHA .. Das ist ja schon mal interessant! Ich werde meinen Bedarfspartner da mal hinschicken um nachzufragen.
Ich dachte ich frag erst hier mal, nicht um in ein Wespennest zu stochern und er dann für das gleiche Geld was er jetzt verdient in einer Leihfirma landet, das wäre schade.

LG
Silvia