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Rehamaßnahme - Mehrbedarf - was steht mir zu???

Verfasst: 08.03.2007 16:52
von schussel
Ich habe eine Rehamaßnahme begonnen und bekomme zu meinem ALG II Fahrtkosten und Verpflegungsgeld (ca. 100 Euro zusammen). Mehrbedarf würden mir ca. 120 Euro zustehen.

Aus meinem neuen Bescheid geht hervor, dass mir die 100 Euro für Fahrtkosten uns Verpflegung als EINKOMMEN angerechnet werden. Nun bekomme ist statt 120 Euro Mehrbedarf nur 50 Euro mehr. Weiß jemand ob das so richtig ist?

Verfasst: 08.03.2007 16:55
von Gast
Von welcher Stelle bekommst du die Verpflegungs- und Fahrtkosten? Auch von der ARGE oder hast du einen anderen Rehaträger (Rentenversicherung, Krankenkasse...)?

By Turtle

Verfasst: 09.03.2007 07:11
von schussel
Arbeitsgemeinschaft - Integration, Beschäftigung und Soziale Sicherung