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				Regelleistung 311 oder 345 Euro ?
				Verfasst: 08.03.2007 09:15
				von maria1106
				Hallo!
Wie hoch ist denn nun eigentlich die Regelleistung?
345 Euro nur bei Alleinerziehenden?
LG
Silvia
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 11:48
				von DjTermi
				allein Stehende: 345 Euro 
Bedarfsgemeinschaften: 
zwei Volljährige: 622 Euro (zweimal 311 Euro) 
allein Erziehende: 345 Euro 
zuzüglich je Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 207 Euro 
zuzüglich je Kind ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 276 Euro
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 12:46
				von maria1106
				Danke schöööööööönnnnnnnnnnnnnn !  
 
 
LG
Silvia
 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 13:15
				von DjTermi
				immer wieder gerne 

 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 14:38
				von Melinde
				und wenn man alleinerziehend ist auch noch:
"Allein Erziehende bekommen für ihren eigenen 
Mehrbedarf
zusätzlich mit ein bis drei Kindern unter sieben Jahren 124 € 
oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren 124 € 
oder mit vier Kindern unter sechzehn Jahren 166 € 
oder mit fünf oder mehr Kindern unter sechzehn Jahren 207 €"
Gruss