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Regelleistung 311 oder 345 Euro ?

Verfasst: 08.03.2007 09:15
von maria1106
Hallo!
Wie hoch ist denn nun eigentlich die Regelleistung?
345 Euro nur bei Alleinerziehenden?
LG
Silvia

Verfasst: 08.03.2007 11:48
von DjTermi
allein Stehende: 345 Euro
Bedarfsgemeinschaften:
zwei Volljährige: 622 Euro (zweimal 311 Euro)
allein Erziehende: 345 Euro
zuzüglich je Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 207 Euro
zuzüglich je Kind ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 276 Euro

Verfasst: 08.03.2007 12:46
von maria1106
Danke schöööööööönnnnnnnnnnnnnn ! :wink:
LG
Silvia

Verfasst: 08.03.2007 13:15
von DjTermi
immer wieder gerne ;)

Verfasst: 08.03.2007 14:38
von Melinde
und wenn man alleinerziehend ist auch noch:
"Allein Erziehende bekommen für ihren eigenen Mehrbedarf
zusätzlich mit ein bis drei Kindern unter sieben Jahren 124 €
oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren 124 €
oder mit vier Kindern unter sechzehn Jahren 166 €
oder mit fünf oder mehr Kindern unter sechzehn Jahren 207 €"
Gruss