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				Frage : Veränderung der Bedarfsgemeinschaft ...Heirat
				Verfasst: 07.03.2007 22:11
				von maria1106
				Hallo!
Wenn eine Bedarfsgemeinschaft heiratet ändert sich dann was an den Leistungen bei ALGII ?
Danke schon mal für die Infos.... 
 
 
LG
Silvia
 
			
					
				
				Verfasst: 07.03.2007 22:25
				von DjTermi
				Bekommen beide Harz 4 ?
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 09:12
				von maria1106
				Sie voll mit zwei Kindern (nicht aus der Bedarfsgemeinschaft).
Er zusätzlich zu seinem ( Sozialversicherungsplichtigen)geringen Loh.
LG
Silvia
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 11:52
				von DjTermi
				Hallo Silvia,
Es wird also die Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, egal verheiratet oder ledig.
Abzuziehen vom Erwerbseinkommen des zukünftigen Ehemannes sind:
-Lohn-/Einkommenssteuer
-Solidaritätszuschlag
-Kirchensteuer
-Gewerbesteuer
-Kapitalertragssteuer
-Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Altershilfe für Bauern)
-staatlich geförderte Altersvorsorge, vor Allem Beiträge zur Riester-Rente (seit 1.10. erst bei Einkommen ab 400 Euro möglich, da ansonsten durch neue 100-Euro-Pauschale abgegolten)
-Werbungskosten, also alle nötige Ausgaben, um Einkommen zu erzielen, wie zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung (max. 20 Prozent der steuerlich absetzbaren Ausgaben), Beiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände.
-30 Euro Versicherungspauschale für freiwillige Versicherungen wie Hausrat; kein Nachweis nötig. Auch zweimal pro Bedarfsgemeinschaft, wenn beide Partner Einkommen haben.
-Pflichtversicherungen in voller Höhe (z.B. Kfz-Haftpflicht, unabhängig davon, ob Antragsteller oder Partner Halter des Fahrzeuges ist.
Abzuziehen vom Erwerbsverdienst des Ehepartners sind außerdem Freibeträge. 
Die ersten 100 Euro sind frei. 
Auf den Rest des Bruttoeinkommens gibt es zehn bzw. 20 Prozent Freibetrag.
Bei einem Brutto bis 800 Euro sind es 20 Prozent. Bei einem höheren Brutto sind es 10 Prozent.
Private Schulden werden nicht berücksichtigt.
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 12:48
				von maria1106
				Also ändert sich nichts ?!
LG
Silvia
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 16:06
				von Gast
				Obwohl ich nicht schreiben soll:
Es kann sich insoweit was verändern, als dass er ja jetzt als Verheirateter in die Lohnsteuerklasse 3 wechseln könnte. Ggf. ist dann also sein Lohn höher, was natürlich bedeutet, dass das ALG 2 sinken würde... Hat er denn mit LStKl. 1 Lohnsteuer gezahlt?
By Turtle
			 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 16:36
				von maria1106
				Du sollst nicht schreiben  
 
 
Ja er zahlt Lohnsteuer  aber nicht viel und er hat Lohnsteuerklasse 1
LG
Silvia
 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 16:40
				von Gast
				Na ja, dann könnte er bei Wechseln in die 3 evtl. dann gar keine Lohnsteuer zahlen, was dann sein Netto natürlich erhöhen würde. Dementsprechend könnte dann das ALG 2 senken. Es gibt einen Nettolohnrechner im Netz, glaube bei 
www.nettolohn.de. Rechne doch mal dort nach und gib mal den neuen Betrag in einen der vielen ALG 2 Rechner im Netz ein... Wenns nur wenig Lohnsteuer war, kann es ja keine großartige Veränderung von ALG 2 sein...
By Turtle
PS: Ich darf/soll nicht schreiben, weil ich so unfreundlich bin...
Freundlicher gings leider nicht  

 
			
					
				
				Verfasst: 08.03.2007 16:41
				von maria1106
				Vielen Dank für die Info´s. 
 
 
LG
Silvia