Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Es wird also die Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, egal verheiratet oder ledig.
Abzuziehen vom Erwerbseinkommen des zukünftigen Ehemannes sind:
-Lohn-/Einkommenssteuer
-Solidaritätszuschlag
-Kirchensteuer
-Gewerbesteuer
-Kapitalertragssteuer
-Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Altershilfe für Bauern)
-staatlich geförderte Altersvorsorge, vor Allem Beiträge zur Riester-Rente (seit 1.10. erst bei Einkommen ab 400 Euro möglich, da ansonsten durch neue 100-Euro-Pauschale abgegolten)
-Werbungskosten, also alle nötige Ausgaben, um Einkommen zu erzielen, wie zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung (max. 20 Prozent der steuerlich absetzbaren Ausgaben), Beiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände.
-30 Euro Versicherungspauschale für freiwillige Versicherungen wie Hausrat; kein Nachweis nötig. Auch zweimal pro Bedarfsgemeinschaft, wenn beide Partner Einkommen haben.
-Pflichtversicherungen in voller Höhe (z.B. Kfz-Haftpflicht, unabhängig davon, ob Antragsteller oder Partner Halter des Fahrzeuges ist.
Abzuziehen vom Erwerbsverdienst des Ehepartners sind außerdem Freibeträge.
Die ersten 100 Euro sind frei.
Auf den Rest des Bruttoeinkommens gibt es zehn bzw. 20 Prozent Freibetrag.
Bei einem Brutto bis 800 Euro sind es 20 Prozent. Bei einem höheren Brutto sind es 10 Prozent.
Private Schulden werden nicht berücksichtigt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Es kann sich insoweit was verändern, als dass er ja jetzt als Verheirateter in die Lohnsteuerklasse 3 wechseln könnte. Ggf. ist dann also sein Lohn höher, was natürlich bedeutet, dass das ALG 2 sinken würde... Hat er denn mit LStKl. 1 Lohnsteuer gezahlt?
Na ja, dann könnte er bei Wechseln in die 3 evtl. dann gar keine Lohnsteuer zahlen, was dann sein Netto natürlich erhöhen würde. Dementsprechend könnte dann das ALG 2 senken. Es gibt einen Nettolohnrechner im Netz, glaube bei www.nettolohn.de. Rechne doch mal dort nach und gib mal den neuen Betrag in einen der vielen ALG 2 Rechner im Netz ein... Wenns nur wenig Lohnsteuer war, kann es ja keine großartige Veränderung von ALG 2 sein...
By Turtle
PS: Ich darf/soll nicht schreiben, weil ich so unfreundlich bin...
Freundlicher gings leider nicht