Nach Umzug in andere Stadt - Folgeantrag oder Neuantrag?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Blaumeise
Beiträge: 3
Registriert: 08.08.2006 08:34

Nach Umzug in andere Stadt - Folgeantrag oder Neuantrag?

Beitrag von Blaumeise »

Ich werde demnächst von Hannover nach Stuttgart umziehen. Muß ich in Stuttgart einen Neuantrag auf ALG 2 stellen oder einen Folgeantrag, bei dem ich dann ja lediglich die veränderte Anschrift und die veränderten Kosten für Unterkunft und Heizung angeben und den jüngsten Nachweis über die Leistungen der ARGE in Hannover beifügen bräuchte?

Für Antworten wäre ich dankbar.
Gruß, Blaumeise
Gast

Beitrag von Gast »

Du musst einen Neuantrag stellen.

By Turtle
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Jup, das kann ich bestätigen. Somit hast du 2 Antworten von 2 ARGE Mitarbeitern *g*

btw, ich nehm an, der Umzug ist durch die abgehende ARGE genehmigt bzw. diese ist infomiert etc?
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Blaumeise
Beiträge: 3
Registriert: 08.08.2006 08:34

Beitrag von Blaumeise »

Neuantrag stellen - heißt das, es muß sich dann jeder nur wegen eines Umzuges nochmal durch die ganze Antragsmaschinerie schieben lassen, sprich: Konto offenlegen, noch einmal sämtliche bereits von der ARGE erfaßten Beschäftigungszeiten und alle weiteren Daten nachweisen und und und???
Warum muß überhaupt ein Neuantrag gestellt werden - ist die ARGE nicht bundesweit vernetzt???
Worauf begründet sich die Aussage, daß ein Umzug genehmigt bzw. die ARGE informiert werden soll? Gilt dies auch, wenn man keine Kostenübernahme beansprucht und die neue Wohnung sogar günstiger ist als die vorige?
Wenn man in einem Untermietvertrag wohnt, genügt dann die Vorlage des Untermietvertrages, oder muß der Hauptvermieter auch noch dazu bewegt werden, seinen Mietvertrag vorzulegen?
Gast

Beitrag von Gast »

Die ARGEn sind (leider?) keine Bundesbehörde so wie die BA, an manchen Orten gibt es noch nichtmal welche (Stichpunkt "optierende Kommune"). Und es ist daher immer nur die ARGE, OK oder Arbeitsamt/Sozialamt bei geteilter Zuständigkeit zuständig, wo man seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hat. Verzieht man von dort, gibt es von dem alten Amt eine Einstellung und man muss halt das ganze Spielchen mit der Beantragung wieder von vorn anfangen...

By Turtle
Waldmeister
Beiträge: 25
Registriert: 07.12.2005 11:45

Beitrag von Waldmeister »

Hallo,
möchte mich auch kurz mal melden. In meiner Beziehung ist es im Moment das selbe. Meine Freundin (Rheinland-Pfalz), ich in (Hessen) ziehen ab dem 15.03 zusammen. Das ganze in meiner Stadt (Hessen). Uns wurde gesagt, das meine Freundin sich nur bei der ARGE ihrer Gemeinde abmelden muss, Kopie des Mietvertrages vorlegen muss. Die gesamten Unterlagen meiner Freundin würden dann komplett an die neue ARGE geschickt werden. Der ALG2 Antrag würde dann nahtlos weitergehen.
Jetzt habe ich ja die beiden Aussagen von meinen Vorrednern gelesen und bin etwas verunsichert. Welcher Aussage kann man nun Glauben schenken?
Gast

Beitrag von Gast »

Hi!

Ich darf ja eigentlich nicht mehr antworten, aber ich mache es mal trotzdem: Bei euch dürfte es so sein, dass sie in deine Bedarfsgemeinschaft mit "aufgenommen" wird. Daher ist also nur eine Veränderungsmitteilung incl. Kurzantrag durch sie nötig. Würde sie aber nicht bei dir einziehen, sondern einfach nach Hessen ziehen, dann müsste sie einen komplett neuen Antrag stellen.

Ich hoffe, meine Antwort war freundlich genug... (ist jetzt nicht für dich bestimmt).

Turtle
Waldmeister
Beiträge: 25
Registriert: 07.12.2005 11:45

Beitrag von Waldmeister »

Vielen Dank Dir Turtle. Ne Deine Antwort war doch sehr freundlich :D

Ach wenn doch alles so problemlos wäre, im weiteren Verlauf müssen wir ja nun beweisen, das wir keine eÄG sind. Das wird wohl der schwierigste Schritt :(
Gast

Beitrag von Gast »

Na ja, im Rahmen dessen, dass sie grad frisch zu dir gezogen ist, sollte das doch gehen. Dann seid ihr doch noch "auf Probe" sozusagen, dahingehend ist die Rechtsprechung nach wie vor ziemlich eindeutig.

Allerdings solltet ihr da vorsichtig sein und euch das nicht als "mit Veränderungsmitteilung anzeigbar" unterjubeln lassen, denn damit gibst du letztendlich quasi bekannt, dass eine Partnerin bei dir eingezogen ist. M. E. n. wäre es hier sogar günstiger, einen richtig neuen Antrag zu stellen. Weil sie eben NICHT zu deiner BG gehört...

By Turtle
Waldmeister
Beiträge: 25
Registriert: 07.12.2005 11:45

Beitrag von Waldmeister »

Danke Dir. Gut, dann wäre es tatsächlich besser, einen neuen Antrag zu stellen
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