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Geldbörse verloren oder geklaut. Nun kein Geld mehr!!!!

Verfasst: 06.03.2007 18:36
von etrell
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mir ist meine Geldbörse abhanden gekommen nun habe ich für den rest des Monats kein Geld mehr. Ich bekomme Hartz 4.
Kann man vom Arbeitsamt ein Darlehn bekommen, damit man den rest des Monats überleben kann. Oder wer kann mir sonst weiterhelfen???? Vielleicht das Sozialamt.
lg
etrell

Verfasst: 06.03.2007 19:12
von Gast
Nee, in erster Linie auch hier die ARGE. Wahrscheinlich aber nur mit Lebensmittelgutscheinen.... Und wahrscheinlich auch nur mit dem Nachweis (Kontoauszug), dass du die gesamte Regelleistung auf einen Schlag abgehoben hast...

By Turtle

Verfasst: 06.03.2007 19:48
von blade80
und Nachweis über Verlustanzeige bei der Polizei.

Verfasst: 06.03.2007 19:59
von Gast
...Nachweis vom Fundbüro, dass man dort nichts hat...

Ja, da sind so manche Nachweise denkbar. Besonders, weil es für das Amt erstmal unglaubwürdig klingt, dass jemand seine gesamten 345 Euro mit sich rumträgt...

Es hängt also viel vom Amt ab, was da gefordert wird. Und sicherlich auch davon, ob man quasi beim Amt "bekannt" ist für solche Sachen oder halt bisher einen "untadeligen" :wink: Lebenslauf hatte (sorry, weiß nicht, wie ich das besser ausdrücken soll, es gibt natürlich auch welche, die auf solche Art und Weise versuchen, an Extra-Geld zu kommen).

By Turtle

Verfasst: 06.03.2007 20:03
von etrell
Bis jetzt habe ich mir noch nichts beim Amt zu schulden kommen lassen. Mir bleiben ja nicht die ganzen 345 Euro im Monat, davon muss ich ja noch tel und strom bez.
Es waren ca 150 Euro in der Geldbörse.

Verfasst: 06.03.2007 20:07
von Gast
Geh hin und erkläre, was passiert ist. Und wenn es Probleme gibt, dann melde dich ganz einfach...

By Turtle

Verfasst: 06.03.2007 21:06
von etrell
War gerade bei der Polizei und habe Anzeige erstattet.

Danke für die hilfe die ich bis jetzt von euch bekommen habe.

lg
etrell

Verfasst: 07.03.2007 09:01
von etrell
Ich war heute bei der ARGE mit der Diebstahlsanzeige und meinen Kontoauszügen. Ich habe problemlos ein Darlehen über 150 Euro erhalten. Meine Sachbearbeiterin war echt nett.
lg
etrell

Verfasst: 07.03.2007 11:08
von DjTermi
Also wir sind doch garnicht so Böse :wink: :wink: :lol: :lol:

Verfasst: 07.03.2007 13:30
von fabfive
DjTermi hat geschrieben:Also wir sind doch garnicht so Böse :wink: :wink: :lol: :lol:
Das mag sein...aber ist es nicht hier auch eine "Kann"-Leistung und ist man somit nicht auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters/Fallmanagers angewiesen??

Egal, jedenfalls freut es mich für die betreffende Person, dass es geklappt hat!!!!

Verfasst: 07.03.2007 15:20
von Gast
Jein.

ALG 2 ist quasi der Rechtsnachfolger der Sozialhilfe, jedenfalls für Erwerbsfähige. Und damit das "letzte Glied" in der Kette der Sozialleistungen. Wenn also eine akute Notdürftigkeit vorliegt, dann ist die ARGE (oder wer auch immer der Leistungsträger nach SGB II vor Ort ist) verpflichtet, der Notlage abzuhelfen (in manchen Dingen ist allerdings trotz Erwerbsfähigkeit auch eine Hilfe nach SGB XII möglich).

Das hier natürlich ggf. auch falsche Entscheidungen getroffen werden, ist ja bekannt... Man könnte sich auch erstmal streiten, ob nicht auch eine Hilfe nach § 34 SGB XII oder nach § 73 SGB XII vom Sozialamt gewährt werden könnte, aber es wäre m. E. n. ermessensfehlerhaft, den Bürger in einer Notlage noch von Amt zu Amt zu jagen...

By Turtle