Geldbörse verloren oder geklaut. Nun kein Geld mehr!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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etrell
Beiträge: 4
Registriert: 06.03.2007 18:32
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Geldbörse verloren oder geklaut. Nun kein Geld mehr!!!!

Beitrag von etrell »

Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mir ist meine Geldbörse abhanden gekommen nun habe ich für den rest des Monats kein Geld mehr. Ich bekomme Hartz 4.
Kann man vom Arbeitsamt ein Darlehn bekommen, damit man den rest des Monats überleben kann. Oder wer kann mir sonst weiterhelfen???? Vielleicht das Sozialamt.
lg
etrell
Gast

Beitrag von Gast »

Nee, in erster Linie auch hier die ARGE. Wahrscheinlich aber nur mit Lebensmittelgutscheinen.... Und wahrscheinlich auch nur mit dem Nachweis (Kontoauszug), dass du die gesamte Regelleistung auf einen Schlag abgehoben hast...

By Turtle
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

und Nachweis über Verlustanzeige bei der Polizei.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Gast

Beitrag von Gast »

...Nachweis vom Fundbüro, dass man dort nichts hat...

Ja, da sind so manche Nachweise denkbar. Besonders, weil es für das Amt erstmal unglaubwürdig klingt, dass jemand seine gesamten 345 Euro mit sich rumträgt...

Es hängt also viel vom Amt ab, was da gefordert wird. Und sicherlich auch davon, ob man quasi beim Amt "bekannt" ist für solche Sachen oder halt bisher einen "untadeligen" :wink: Lebenslauf hatte (sorry, weiß nicht, wie ich das besser ausdrücken soll, es gibt natürlich auch welche, die auf solche Art und Weise versuchen, an Extra-Geld zu kommen).

By Turtle
etrell
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Wohnort: Köln

Beitrag von etrell »

Bis jetzt habe ich mir noch nichts beim Amt zu schulden kommen lassen. Mir bleiben ja nicht die ganzen 345 Euro im Monat, davon muss ich ja noch tel und strom bez.
Es waren ca 150 Euro in der Geldbörse.
Gast

Beitrag von Gast »

Geh hin und erkläre, was passiert ist. Und wenn es Probleme gibt, dann melde dich ganz einfach...

By Turtle
etrell
Beiträge: 4
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Wohnort: Köln

Beitrag von etrell »

War gerade bei der Polizei und habe Anzeige erstattet.

Danke für die hilfe die ich bis jetzt von euch bekommen habe.

lg
etrell
etrell
Beiträge: 4
Registriert: 06.03.2007 18:32
Wohnort: Köln

Beitrag von etrell »

Ich war heute bei der ARGE mit der Diebstahlsanzeige und meinen Kontoauszügen. Ich habe problemlos ein Darlehen über 150 Euro erhalten. Meine Sachbearbeiterin war echt nett.
lg
etrell
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Also wir sind doch garnicht so Böse :wink: :wink: :lol: :lol:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
fabfive
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Registriert: 29.12.2006 14:12

Beitrag von fabfive »

DjTermi hat geschrieben:Also wir sind doch garnicht so Böse :wink: :wink: :lol: :lol:
Das mag sein...aber ist es nicht hier auch eine "Kann"-Leistung und ist man somit nicht auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters/Fallmanagers angewiesen??

Egal, jedenfalls freut es mich für die betreffende Person, dass es geklappt hat!!!!
Gast

Beitrag von Gast »

Jein.

ALG 2 ist quasi der Rechtsnachfolger der Sozialhilfe, jedenfalls für Erwerbsfähige. Und damit das "letzte Glied" in der Kette der Sozialleistungen. Wenn also eine akute Notdürftigkeit vorliegt, dann ist die ARGE (oder wer auch immer der Leistungsträger nach SGB II vor Ort ist) verpflichtet, der Notlage abzuhelfen (in manchen Dingen ist allerdings trotz Erwerbsfähigkeit auch eine Hilfe nach SGB XII möglich).

Das hier natürlich ggf. auch falsche Entscheidungen getroffen werden, ist ja bekannt... Man könnte sich auch erstmal streiten, ob nicht auch eine Hilfe nach § 34 SGB XII oder nach § 73 SGB XII vom Sozialamt gewährt werden könnte, aber es wäre m. E. n. ermessensfehlerhaft, den Bürger in einer Notlage noch von Amt zu Amt zu jagen...

By Turtle
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