Geldbörse verloren oder geklaut. Nun kein Geld mehr!!!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Geldbörse verloren oder geklaut. Nun kein Geld mehr!!!!
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mir ist meine Geldbörse abhanden gekommen nun habe ich für den rest des Monats kein Geld mehr. Ich bekomme Hartz 4.
Kann man vom Arbeitsamt ein Darlehn bekommen, damit man den rest des Monats überleben kann. Oder wer kann mir sonst weiterhelfen???? Vielleicht das Sozialamt.
lg
etrell
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mir ist meine Geldbörse abhanden gekommen nun habe ich für den rest des Monats kein Geld mehr. Ich bekomme Hartz 4.
Kann man vom Arbeitsamt ein Darlehn bekommen, damit man den rest des Monats überleben kann. Oder wer kann mir sonst weiterhelfen???? Vielleicht das Sozialamt.
lg
etrell
und Nachweis über Verlustanzeige bei der Polizei.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
...Nachweis vom Fundbüro, dass man dort nichts hat...
Ja, da sind so manche Nachweise denkbar. Besonders, weil es für das Amt erstmal unglaubwürdig klingt, dass jemand seine gesamten 345 Euro mit sich rumträgt...
Es hängt also viel vom Amt ab, was da gefordert wird. Und sicherlich auch davon, ob man quasi beim Amt "bekannt" ist für solche Sachen oder halt bisher einen "untadeligen" Lebenslauf hatte (sorry, weiß nicht, wie ich das besser ausdrücken soll, es gibt natürlich auch welche, die auf solche Art und Weise versuchen, an Extra-Geld zu kommen).
By Turtle
Ja, da sind so manche Nachweise denkbar. Besonders, weil es für das Amt erstmal unglaubwürdig klingt, dass jemand seine gesamten 345 Euro mit sich rumträgt...
Es hängt also viel vom Amt ab, was da gefordert wird. Und sicherlich auch davon, ob man quasi beim Amt "bekannt" ist für solche Sachen oder halt bisher einen "untadeligen" Lebenslauf hatte (sorry, weiß nicht, wie ich das besser ausdrücken soll, es gibt natürlich auch welche, die auf solche Art und Weise versuchen, an Extra-Geld zu kommen).
By Turtle
Also wir sind doch garnicht so Böse
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Jein.
ALG 2 ist quasi der Rechtsnachfolger der Sozialhilfe, jedenfalls für Erwerbsfähige. Und damit das "letzte Glied" in der Kette der Sozialleistungen. Wenn also eine akute Notdürftigkeit vorliegt, dann ist die ARGE (oder wer auch immer der Leistungsträger nach SGB II vor Ort ist) verpflichtet, der Notlage abzuhelfen (in manchen Dingen ist allerdings trotz Erwerbsfähigkeit auch eine Hilfe nach SGB XII möglich).
Das hier natürlich ggf. auch falsche Entscheidungen getroffen werden, ist ja bekannt... Man könnte sich auch erstmal streiten, ob nicht auch eine Hilfe nach § 34 SGB XII oder nach § 73 SGB XII vom Sozialamt gewährt werden könnte, aber es wäre m. E. n. ermessensfehlerhaft, den Bürger in einer Notlage noch von Amt zu Amt zu jagen...
By Turtle
ALG 2 ist quasi der Rechtsnachfolger der Sozialhilfe, jedenfalls für Erwerbsfähige. Und damit das "letzte Glied" in der Kette der Sozialleistungen. Wenn also eine akute Notdürftigkeit vorliegt, dann ist die ARGE (oder wer auch immer der Leistungsträger nach SGB II vor Ort ist) verpflichtet, der Notlage abzuhelfen (in manchen Dingen ist allerdings trotz Erwerbsfähigkeit auch eine Hilfe nach SGB XII möglich).
Das hier natürlich ggf. auch falsche Entscheidungen getroffen werden, ist ja bekannt... Man könnte sich auch erstmal streiten, ob nicht auch eine Hilfe nach § 34 SGB XII oder nach § 73 SGB XII vom Sozialamt gewährt werden könnte, aber es wäre m. E. n. ermessensfehlerhaft, den Bürger in einer Notlage noch von Amt zu Amt zu jagen...
By Turtle