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ALG II Antrag - Hilfe bei Anrechnung
Verfasst: 06.03.2007 03:02
von sunfun83
Hallo!
Ich habe ALG II beantragt. Meine Freundin macht ein Freiwilliges Ökologisches Jahr bei der Stadt und bekommt dort lediglich ein Taschengeld von ca. 220 EUR. Sie hat auch keine Arbeitsvertrag sondern nur eine Arbeistvereinbarung, in der auch das "Taschengeld" als solches beschrieben wird. Wir wohnen zusammen, meine Eltern sind auch nicht mehr unterhaltspflichtig... Werden diese 220 EUR mir angerechnet!?
Brauche dringend Hilfe!
Danke schonmal vorab!!!
Verfasst: 06.03.2007 12:13
von DjTermi
100 € sind freibetrag und alles was dadrüber ist wird mit 20% angerechnet...
zu finden meine ich unter Merkblatt SGB II Seite 35 nach dem 1. Absatz
Verfasst: 06.03.2007 16:35
von Gast
...werdet ihr überhaupt als Bedarfsgemeinschaft (eheähnliche Gemeinschaft) gerechnet??
Wobei sie ja selbst mit dem Taschengeld und Kindergeld selbst hilfebedürftig wäre, denn 120 Euro würden angerechnet, dann noch 154 Euro Kindergeld = sind ja gerade mal 274 Euro Einnahmen. Davon kann sie doch nicht leben und noch Miete bezahlen???
Sie hätte also eigentlich sogar noch einen eigenen ALG 2 Hilfebedarf...
By Turtle
Verfasst: 06.03.2007 17:36
von sunfun83
Wir wohnen in dem Haus ihrer Eltern in einer eigenen Wohnung. Die Miete beträgt meinerseits 200 EUR, meine Freundin überlässt ihren Eltern dafür das Kindergeld. Das deckt dann die kompletten Kosten der Wohnung.
Aber wie soll ich das denn bitte der ARGE so erklären, dass sie es verstehen!?
Verfasst: 06.03.2007 19:06
von Gast
Wieso sind die Eltern ihr nicht mehr unterhaltsverpflichtet? Normalerweise macht man doch ein FÖJ um die Zeit bis zu einer Ausbildung zu überbrücken oder ggf. sogar als Vorbereitung darauf. Hat sie denn schon eine abgeschlossene Ausbildung?
Ansonsten: Unterhaltspflichtig sind Verwandte 1. Grades sogar ein Leben lang, aber die gesteigerte Unterhaltspflicht endet irgendwann, normalerweise dann, wenn eine Ausbildung absolviert wurde...
Bei dir ist es natürlich was anderes, denn du bist nicht mit ihnen verwandt. Hast du einen Mietvertrag mit den Eltern deiner Freundin gemacht?
Ist 83 dein Geburtsjahr? Dann bist und wirst du ja auch erst 24... Wann bist du bei deinen eigenen Eltern ausgezogen? Ggf. gibt es auch hier Probleme, wenn das nach dem 17.2.06 und ohne Zustimmung des Amtes erfolgte...
Fürchte, du musst noch etwas weiter ausholen...
By Turtle
Verfasst: 06.03.2007 19:46
von sunfun83
Doch, ihre Eltern sind ihr gegenüber schon verpflichtet. Sie hat noch keine Ausbildung, darum macht sie ja jetzt das FÖJ... Ich bin Mitte 2006 ausgezogen, damals aber noch in fester Stellung... Bin jetzt 23...
Ich selbst hab ne abgeschlossene Ausbildung... Einen Mietvertrag haben wir zur Zeit noch nicht. Im Moment wird das so über "Kostgeld" geregelt...
Verfasst: 06.03.2007 19:50
von Gast
Dann sind die Eltern ihr sogar gesteigert unterhaltspflichtig... Sie haben also für ihre Kost und Logis und für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Und bei dir könnte es tatsächlich die angesprochenen Probleme geben.
Da ist wirklich schlecht raten, weil man nicht weiß, wie eben das Amt reagieren wird. Was würden ihre Eltern denn sagen, wenn du keine Miete zahlen könntest, was eben schlimmstenfalls passieren könnte?
By Turtle