18 Jahre alt & eigener Haushalt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Miralou
Beiträge: 1
Registriert: 06.03.2007 02:34

18 Jahre alt & eigener Haushalt?

Beitrag von Miralou »

Hallöchen,

ich kam durch Zufall auf dieses Forum und hoffe mir kann jemand vielleicht ein paar Ratschläge geben.

Am Besten fange ich mal vorne an:
Ich bin 18 Jahre und anfang September letzten Jahres wegen eines FSJ in ein anderes Bundesland (300 km) gezogen. Nun kann ich aber dort wegen Krankheit (psychisch) nicht mehr arbeiten und habe in diesem Monat nur 20,- € zur Verfügung, was zum Leben vorne und hinten nicht reicht. Ebenso kann ich mir den Umzug zurück auch nicht leisten.

Ich lebe im Moment in einer Art Wohngemeinschaft bei meinem Freund (Azubi), der noch bei seiner Familie (5 Personen) wohnt.
Zuvor habe ich in einer eigenen Wohnung gelebt, die ich jedoch nicht mehr finanzieren konnte, da meine Mutter arbeitslos wurde.

Meine Mutter kann mich nicht unterstützen, da sie keinerlei Einkommen hat (auch kein Arbeitslosengeld), aber hat im Oktober letzten Jahres wieder geheiratet (14 Tage vor meinem 18ten Geburtstag) und ihr Mann ist Berufssoldat, Einkommen? Keine Ahnung.

Eigentlich wollte ich per Fernstudium meinen Realschulabschluss/Abitur nachholen, was aber aus finanzieller Sicht jetzt nicht mehr möglich ist.

Meine Frage ist nun: Bekomme ich Unterstützung vom Amt?
Gast

Beitrag von Gast »

Wenn ich mich richtig erinnere, und die Materie richtig verstanden habe, stellt es sich grundsätzlich wie folgt dar:

Wenn Du aktuell mittellos bist, also aus eigenen Mitteln Deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, kannst Du einen Antrag bei der Arge stellen. Wenn Du der Arge mit dem Antrag im Rahmen der gesetzlichen Forderungen Deine Mittellosigkeit dargelegt hast, muß sie entsprechend Deiner Vermögensverhälltnisse umgehend in Leistung treten.

Die zuerst angegangene Behörde ist zur Leistung verpflichtet, selbst wenn sie tatsächlich die Zuständigkeit in der Kürze der Zeit nicht abschließend klären kann. Kann sie dies doch, hat sie umgehend Dienen Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Falls also Deine Hilfebedürftigkeit gegeben ist, aber die Lebensbedinungen nicht abschließend geklärt werden können, muß die Arge die Leistungen zum Lebensunterhalt zumindest Darlehensweise erbringen.
D.H, sie wird dies nach der Klärung mit einem anderen Leistungsträger verrechnen oder von Dir zurückfordern.

Durch die aktuell möglichen elektronischen Datenabgleiche zwischen den Behörden und Banken/Versicherungen fliegen Falschaussagen recht schnell auf und münden dann in ein Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren.

Näheres zu Deinem Einzelfall solltest Du mit einer Sozialberatungsstelle oder einem Fachanwalt klären.

Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht findest Du hier: Tacheles
Gast

Beitrag von Gast »

Vielleicht meint sie mit 20 Euro auch, dass das übrig bleibt, nachdem sie ihren Mietanteil bezahlt hat? Denn das Amt wird evtl. keine Miete zahlen, da sie ja nach dem 17.2.06 bei den Eltern ausgezogen ist und das ohne Zustimmung...

Dann wären es 276 Euro Regelsatz evtl. noch minus 123 Euro anrechenbares Kindergeld. Und wenn sie vielleicht 100 Euro Mietanteil bezahlen muss, bleiben ihr eben gerade mal 22 Euro.

Ich weiß nicht, was sich der Gesetzgeber mit diesem Stichtag gedacht hat und wie er das machen will, wenn Jugendliche eben aus anderen Gründen zuhause ausziehen, nicht gefragt haben und dann bedürftig werden...

Hier muss unbedingt die Rechtsprechung Klarheit schaffen!

Turtle
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