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Fragen zur ehelichen Gemeinschaft/Hartz VI

Verfasst: 05.03.2007 14:10
von rosenrot
Hallo, mein Mann hat einen Arbeitsvertrag bis Ende Oktober. Soweit ich weiß greift dann erstmal Alg I, aber wie wäre es bei Hartz IV?
Ich studiere noch aber habe keinerlei Einkünfte und bin nicht sicher ob ich zukünftig aufgrund einer psychischen Erkrankung arbeiten kann, also sprich Hausfrau bleibe.
Wie würde Hartz VI für uns dann berechnet werden, angenommen der Fall der Fälle tritt ein?
(Sicherlich sucht mein Mann jetzt schon händeringend nach etwas neuem und will es gar nicht soweit kommen lassen, nur ich würde halt schon gerne bescheid wissen.)

Verfasst: 05.03.2007 14:31
von enibas
falls der hartz4 fall eintritt, du dein studium beendet hast, habt ihr je einen anspruch in höhe von 311 euro sowie die kosten einer angemessenen miete. bei dir aber nur unter der voraussetzung, deine psychische genesung anzustreben. das wir dann in einem eingliederungsvertrag vereinbart.

Verfasst: 05.03.2007 14:35
von rosenrot
Und wie wäre das, wenn ich einfach als Hausfrau zu Hause bleiben würde? Würde die Miete komplett übernommen werden, da er sozusagen alleiniger Haushaltsvorstand ist?
(Klar, die 311€ Euro würde ich dann nicht kriegen)

Verfasst: 05.03.2007 15:01
von enibas
alg2 (hartz4) ist eine leistung für erwerbsfähige menschen und deren nicht erwerbsfähige kinder. du musst dich also dem arbeitsmarkt zur vermittlung stellen oder zumindest an deiner genesung arbeiten, um ansprüche zu haben. das schliesst meiner meinung nach auch die leistung der miete mit ein. vielleicht weiss jemand anderes mehr dazu.