Frage zur Wohnungssuche

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Position11
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Frage zur Wohnungssuche

Beitrag von Position11 »

Hallo ich bin 26 Jahre und wohne zur Zeit noch bei meinen Eltern . So ich will zuhause Raus weil wir uns hier alle ziemlich auf die Nerven gehen. Jetzt soll ich was schreiben warum ich ausziehen will soll das am 12.03 mit in die Arge bringen. Was schreib ich da ?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Genau so wie es ist :?: :!: :?:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Position11
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Beitrag von Position11 »

Paar tips vieleicht. :D
Gast

Beitrag von Gast »

Welche denn? Es kann doch niemand Gründe für dich "erfinden"?!

Turtle
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Da muss ich Turtel zu stimmen !! Das machen wir hier Grundsätzlich nicht !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
blade80
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Beitrag von blade80 »

Du musst die ARGE überzeugen, dass es für dich nicht mehr zumutbar ist da weiter zu wohnen. Diese Gründe führst du in einem Schreiben ( höflich bzw. normal formuliert ) an und gibts dies ab. Dann Bescheid abwarten.

Tip:

Eine Begründung ala " meine Eltern und ich streiten. " reicht nicht aus. Es will keiner die intimsten Gründe wissen ( warum Streit etc ) aber doch wenigtens eine triftige Begründung.

Viel Erfolg :)
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
schnuckel
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Beitrag von schnuckel »

Warum muß jemand, der 26 Jahre ist begründen ,wenn er ausziehen will?
Gast

Beitrag von Gast »

DAS ist eine sehr gute Frage.

Die Politiker, die diese Gesetze gemacht haben wollen es so.

Es liegt an Dir, entsprechend zu handeln.

Einige der Möglichkeiten der "Gegenwehr" findest Du hier im Forum,
für andere, politische, gibt es andere Foren.
Position11
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Beitrag von Position11 »

Naja gut ich werde mal versuchen am We etwas aufzuschreiben. Warum ich das begründen muss weiss ich auch nicht. Aufjedenfall gehen wir uns alle zimlich auf die Nerven mein 23 Jahre alter Bruder wohnt ja auch noch hier. Ich habe kein richtiges Zimmer wo ich mich mal zurückziehen kann, bzw schlafe ich auf eine Couch in einem Mittelzimmer bei uns. Abends sitze ich mit meinen Eltern zusammen vorm fernsehr wenn wir uns nicht gerade wieder in den Haaren hatten, für mich ist das kein richtiger Zustand mehr und ich will eigendlich nur meine eigenen 4 Wändewo ich meine Ruhe habe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Position11
Vielleicht helfen Dir beim Begründen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, die haben auch die Empfehlungen zum Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung geschrieben an denen sich die Ämter orentieren.
DV
ganz unten auf der Seite ist das Dokument als PDF herunterladbar.
Da steht dann auf der 4. Seite auch was zu Geschlechtertrennung in eigenen Zimmern (falls das bei Dir der fall ist). Das in der Fußnote angeführte Urteil bezieht sich aber auf einen ganz speziellen Fall, als Argument aber durchaus verwendbar denke ich.
Auch die fehlende Rückzugsmöglichkeit ist ein schwerwiegender Grund, auf einem Sofa im Durchgangszimmer schläft üblicherweise ein Übernachtungsgast und nicht auf Dauer ein Mitglied der Familie.
Wenn Du alles so beschreibst, das sich der Leser das gut vorstellen kann wirst Du sicher Erfolg haben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
schnuckel
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Beitrag von schnuckel »

Ist es denn wirklich so ,daß sich die Ämter nach diesen Empfehlungen vom Deutschen Verein orientieren ? Habe manchmal das Gefühl ,daß die das gar nicht kennen.Ich mit meinem Problem (siehe Beitrag -Wohnung für Tochter 18 Jahre ) konnte von diesen Empfehlungen ,die ich übrigens sehr gut finde und froh darüber bin,dass ich durch Dich Melinde diese gefunden habe ,noch nicht profitieren. Ich habe mir diese ausgedruckt und z. B. dem Jugendamt,die dieses gar nicht kannte,zur Verfügung gestellt.Ich hoffe Position11,daß Dein Amt das wenigstens kennt und wünsche Dir alles Gute das es klappt.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo schnuckel
Bei der kostenaufwändigen Ernährung tun sie das. Das mit dem Auszug von u25 werden sie sicher nicht überall kennen, da ist es gut wenn man selber informiert ist und das Wissen weitergeben kann.
Wie die Entscheidungen letztendlich ausfallen weiss man nicht, es sind ja auch nur Empfehlungen die man als Argumentationshilfe nutzen kann.
Gruss
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Position11
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Beitrag von Position11 »

Wie gesagt es ging bis jetzt aber nun ist es wirklich schlimm wenn wir alle zu hause sind gehen wir uns alle auf die Nerven. Ich habe es so lange rausgezögert aber denk nun das es langsam zeit wird mal auf eigenen Beinen zu stehen.
blade80
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Beitrag von blade80 »

schnuckel hat geschrieben:Ist es denn wirklich so ,daß sich die Ämter nach diesen Empfehlungen vom Deutschen Verein orientieren ? Habe manchmal das Gefühl ,daß die das gar nicht kennen.Ich mit meinem Problem (siehe Beitrag -Wohnung für Tochter 18 Jahre ) konnte von diesen Empfehlungen ,die ich übrigens sehr gut finde und froh darüber bin,dass ich durch Dich Melinde diese gefunden habe ,noch nicht profitieren. Ich habe mir diese ausgedruckt und z. B. dem Jugendamt,die dieses gar nicht kannte,zur Verfügung gestellt.Ich hoffe Position11,daß Dein Amt das wenigstens kennt und wünsche Dir alles Gute das es klappt.
Wir kennen es und in unserer int. DA ist auch inhaltlich aufgeführt dass dies bei der Beurteilung mit berücksichtigt werden soll.

JEdoch weiss ich dass viele anderen ARGE´n dies nicht kennen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Fingerheb :roll: :roll:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Tse, tse... guckst nicht ab und zu mal beim Duisburger? Da ist glaube ein Link zum Aufsatz...

Wir haben es aber auch über unseren Teamleiter als Ausdruck erhalten. Da hatt ich es aber schon ;-). Also: in meiner ARGE ist es bekannt.

Soviel dazu, ehe es wieder off-topic wird.

By Turtle
Position11
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Beitrag von Position11 »

Hallo Leute habe heute von meiner Arge Post bekommen das ich mir eine Wohnung nehmen kann. Muss ein Wohnungsangebot abgeben. Werde mich da jetzt mal intensiv auf die Suche machen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Viel Erfolg !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Auch von mir Viel Glück bei der Suche
und das Du einen netten Vermieter findest.
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Mr_Eyeballz
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Beitrag von Mr_Eyeballz »

Er ist 26, hat damit Anspruch auf den vollen Regelsatz und muss auch nicht mehr bei "Mutti" wohnen.

Schreib ihnen wie es ist. Wenn ihr euch so oft auf die Nerven geht interpretiere ich dass mal als häufiges streiten. Sowas geht ja auf die Psyche würde ich mal sagen. Und der SB von der ARGE kann gar nicht entscheiden ob in dem Fall ein Auszug zu bewilligen wäre oder nicht, da er nicht die notwendigen Fachkentnisse besitzt
Position11
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Beitrag von Position11 »

Ich kann mir ja ne Wohnung nehmen bin ja auch schon auf der Suche . Ist nur nicht so einfach. Ist es auch möglich in einen anderen Kreis zu ziehen ? Wie bei mir Weißerritzkreis und Meissner Kreis. Da wo es die günstigen Wohnungen gibt das ist aber Kreis Meissen ???? Und Wilsdruff gehört zum weißerritzkeis ?
micha86
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Beitrag von micha86 »

kannst auch nach puselmuckel ziehen ist sche** egal wo du hinziehst das recht bleibt einem auch mit alg2 ;)

viel erfolg und baldige arbeit

gruss
Position11
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Beitrag von Position11 »

Ja aber wenn ich in einen anderen Kreis ziehe ist doch dann ein anderes Arbeitsamt für mich zuständig oder ?
micha86
Beiträge: 72
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Beitrag von micha86 »

keine ahnung wie das bei euch ist. ruf die agentur an und frag einfach :)
- also ob die für den kreis wo du hin willst auch zuständig sind falls nicht sollen sie dir sagen wohin du musst

gruss
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