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Wohnung
Verfasst: 03.03.2007 18:34
von chris 65
Hallo , möchte demnächst zu einer Bekannten ziehen , als Zweckgemeinschaft , bekomme ab April ALG 2 . Ich soll die Miete zu 50/50 zahlen , wird das so übernommen ? Gruss
Verfasst: 04.03.2007 08:28
von Melinde
Hallo chris 65
Am besten schliesst ihr einen Untermietvertrag, dann erspart ihr euch die Vermutung das es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Allerdings sollte nichts in diesem neu gebildeten Haushalt auf gemeinsames wirtschaften hindeuten.
Wenn Miete nicht höher als die bisherige ist dürfte es kein Problem mit der Übernahme geben. Allerdings gibt es keine Beihilfe für Umzug oder ähnliches.
Veränderungsmeldung, Antrag auf Mietübernahme stellen und auf schnelle Antwort hoffen.
Gruss
Verfasst: 04.03.2007 11:19
von chris 65
Ok , danke für die Antwort
nicht so einfach
Verfasst: 04.03.2007 20:11
von schleopold
Also hier bei uns geht das nicht so einfach. Wollte mit meiner Freundin zusammen ziehen. Sie hat ein ich habe zwei Kinder.
Wir dachten auch das sollte kein Problem sein. Miete gerecht aufgeteilt nach Personen. Das Problem: Die gehen nicht 2 mal nach der Miete die es kosten dürfte. Bei ihr werden jetzt 550€ übernommen bei mir 650€.
Ziehen wir zusammen, darf die Miete nur 720€ kosten. Beim Zusammenzug werden nur Mietanteile übernommen, nicht die tatsächliche Miete. Bei einer 2 Zimmer Wohnung in Konstanz sind das z.B. bei 2 Personen je 180€ warm. Der Haken;die günstigsten 2 Zimmer Wohnungen liegen bei 500€.