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Frage zum Zuverdienst und Passfotos

Verfasst: 02.03.2007 20:15
von AugustaSCH
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob ich einen monatlichen Zuverdienst von 30 Euro von Harz4 direkt abgezogen bekomme?
Dann wüßte ich gerne noch, ob ich das Geld für die Passfotos zurückerstattet bekommen kann. Leider sind die ja sehr teuer, wenn man nicht Automatenfotos möchte (auf denen man wie ein Verbrecher aussieht!).
Dankeschön!
Augusta

Verfasst: 02.03.2007 20:24
von Melinde
Hallo AugustaSCH
Beim Alg2 gibt es einen Freibetrag von 100 € bei Zuverdienst, was höher ist wird stufenweise nach bestimmten Prozentsätzen angerechnet.
Mit Deinen 30 € bekommst du nichts angerechnet, musst es aber trotzdem angeben.
Wenn die Passfotos für Bewerbungen sind dann beantrage die Übernahme der Kosten die für Bewerbungen entstehen. Entweder sammeslt Du alle Belege, listest sie auf und reichst es dann ein wenn der Betrag von 260 € im Jahr erreicht ist oder vereinbarst eine andere Regelung, dann musst Du nicht so einen hohen Betrag vorlegen.
Gruss

Verfasst: 02.03.2007 20:27
von Gast
Um Gottes willen, er/sie braucht doch nicht zu warten, bis die 260 Euro voll sind oder die Jahresfrist rum ist! Ab zum Amt, BK Antrag holen, abklären, ob pauschal 5 Euro für die Bewerbung erstattet werden oder auf Quittung und dann kann natürlich auch zwischendurch abgerechnet werden!

By Turtle

Verfasst: 02.03.2007 23:11
von AugustaSCH
herzlichen dank für die antworten :))

vom Arge abgängig

Verfasst: 04.03.2007 20:19
von schleopold
Bewerbungskosten sind Kannleistungen und werden je nach Budget des Arbeitsvermittlers erstattet oder auch nicht. Zumindest in Konstanz.
Ich bekomme auch keinen Vermittlungsgutschen, wei ich noch nicht lange genug arbeitslos bin... :twisted:

Verfasst: 04.03.2007 21:37
von Gast
Ich bekomme auch keinen Vermittlungsgutschen, wei ich noch nicht lange genug arbeitslos bin
Das hat aber nichts mit "Kann" zu tun. Das steht so im 421g SGB III.

Turtle

Verfasst: 05.03.2007 13:53
von schleopold
(4) Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht längstens bis zum 31. Dezember 2004. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung die Dauer der Arbeitslosigkeit, die für den Anspruch maßgeblich ist, heraufzusetzen sowie die Voraussetzungen für die Höhe und die Höhe des Vermittlungsgutscheines abweichend festzulegen.

§ 81
Fahrkosten
(1) Fahrkosten können übernommen werden

§ 83
Kinderbetreuungskosten
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder des Arbeitnehmers können in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden.

Mein Sachbearbeiter sagt, wenn da können steht, seien es Kannleistungen und müssen nicht übernommen werden

Verfasst: 05.03.2007 14:07
von DjTermi
Vermittlungsgutschein - Gültigkeit verlängert bis zum 31.12.2007 :!: :!:

Verfasst: 05.03.2007 15:45
von Gast
??? Deine Aussage, schleopold, ging doch darauf hin, dass du noch nicht lange genug alo bist.

Und das ist korrekt: 3 Monate alo müssen verstrichen sein:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__421g.html

Turtle

Verfasst: 05.03.2007 15:58
von schleopold
Bin seit 1.9.2006 arbeitslos. Wollte einen 1€ Job, den bekomme ich auch nicht. Der soll für die Arbeitslosen sein, die schon länger arbeitslos sind. Anspruch darauf hätte ich keinen. Vermittlungsgutscheine werden nur bei "Aussicht auf Erfolg" ausgestellt. Mein Sachbearbeiter hat mir erzählt er hätte 5000€ im Jahr zur Verfügung für Bewerbungskosten, Vermittlungsgutscheine etc. für 400 Arbeitslose (12,5€ pro Arbeitslosen), die er aufteilen muß. Macht dann so um die 3 Vermittlungsgutscheine + Bewerbungskosten für alle. Das sei von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Der Osten wird enorm gefördert, da liegt es beim 10 fachen.
Aber ich wohne nun mal im südlichsten Süden.