Betriebskostenabrechnung-Frage??!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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martin444
Beiträge: 1
Registriert: 02.03.2007 14:42

Betriebskostenabrechnung-Frage??!!

Beitrag von martin444 »

Hallo Forum,

ich beziehe seit Herbst 2006 Alg2 und mir wurde jetzt nach Abgabe des Alg2-Fortzahlungsantrages eine vorläufige Bewilligung gewährt. Ich muss aber bis mitte März noch die Betriebskostenabrechnung für "2005" der ARGE vorlegen!
Warum will die ARGE die Betriebskostenabrechnung von 2005? Da hab ich keine Leistung vom Amt bezogen. Und im Mietvertrag ist außerdem angeben das die Nebenkosten pauschal gezahlt werden und keine Nachforderung/Gutschrift seitens des Mieters mir auferlegt werden kann.

Reicht es jetzt aus der ARGE ein Schreiben zuschicken, vom Vermieter, dass ich keine Nachzahlung leisten muss bzw. keine Gutschrift bekomme??? Help!



Mit freundlichen Grüssen
Martin
AnEc
Beiträge: 5
Registriert: 02.03.2007 16:54

Beitrag von AnEc »

hm.. ist mir auch ein rätzel wieso sie eine nk-abrechnung wollen von einem jahr in dem du kein geld bezogen hast... kam wahrscheins als schreiben hereingeflattert, oder?
ich würd mal den sachbearbeiter anrufen und anfragen. habe noch nie von so etwas gehört.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo martin444
Diese Abrechnung wird routinemässig angefragt weil es dann entweder Rückzahlung aus Guthaben (wird als Einkommen angerechnet) oder zu beantragende Kostenübernahme für Nachzahlung gibt.
In Deinem Fall genügt ein Blick in den Mietvertrag den Du sicher beim Amt schon mal vorgelegt hast und das mit der pauschalen Abrechnung lässt sich dann leicht klären.
Schreib denen einfach das Du, wie im Mietvertrag vereinbart, keine Abrechnung bekommst.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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