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stromnachzahlung

Verfasst: 01.03.2007 19:41
von marcel0604
habe ein riesen problem. habe am samstag einen brief von den stadtwerken erhalten, in dem stand dass sie mir zwei tage später die stromzufuhr sperren werden, weil ich die nachzahlung von 514euro noch nicht bezahlt hatte. bin am montag sofort zur arge gefahren, sie sagten ich solle erst mal bei der stadt um ratenzahlung fragen. die ratenzahlung wurde abgewiesen.bin am dienstag gleich wieder zur arge, das war am tag der stromsperrung,hatte noch bis 12 uhr zeit das geld bei den stadtwerken vorbeizubringen. kurz vor 12uhr sagte die frau zu mir ich könne gehen,sie werden bei der stadt anrufen und alles für mich regeln.um 4uhr habe ich bei der stadt angerufen ob sich das amt schon gemeldet hat,natütlich nicht. der mann von den stadtwerken sagte,der strom würde heute noch abgestellt. ich habe dann meine gesammte regelleistung abgehoben, gott sei dank es war zahltag,und habe die 514 euro bezahlt. habe das heute bei der arge gesagt, dass ich das geld bezahlt habe,in der hoffnung dass sie mir heute helfen.doch die sagten mir dass es ca. 2 wochen dauern wird bis mein antrag bearbeitet wird. jetzt stehe ich erst mal ohne einen cent da, kann keine miete bezahlen und habe nichts zu essen.weis jemand einen rat was ich jetzt machen soll :( :x :x

Verfasst: 01.03.2007 20:01
von Gast
Nun ja, was soll man dazu schreiben ohne als unhöflich zu gelten? Ich mach es erstmal trotzdem: Eine Stromabschaltung kommt nicht von heute auf morgen, da kommen Mahnungen, Mahnungen, Androhung der Abschaltung usw... Hast du den Kopf in den Sand gesteckt?

Außerdem: wenn es nur wegen einer nichtbezahlten Nachzahlung gewesen wäre und du immer ordentlich und pünktlich die Raten gezahlt hast, dann wäre die Abschaltung unverhältnismäßig gewesen, d. h. die Werke hätten gar nicht abstellen dürfen. Das hättest du mit einer EA beim Amtsgericht innerhalb von kürzester Zeit geregelt gehabt. Die hätten auf das Ratenzahlungsangebot nämlich eingehen müssen.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Du kannst nur zur ARGE gehen, die Sache schildern, auf deine Mittellosigkeit hinweisen und darum bitten, dass man dir evtl. schon einen Vorschuss für 04/07 gewährt oder wenigstens Lebensmittelgutscheine...

Turtle

Verfasst: 02.03.2007 17:02
von AnEc
also...
ich bin gerade eh auf hilfe themen zum thema stromnachzahlung unterwegs.. da psst dies ja ganz gut



[quote=turtle1972]Nun ja, was soll man dazu schreiben ohne als unhöflich zu gelten? Ich mach es erstmal trotzdem: Eine Stromabschaltung kommt nicht von heute auf morgen, da kommen Mahnungen, Mahnungen, Androhung der Abschaltung usw... Hast du den Kopf in den Sand gesteckt? [/quote]

ganz SO ist es oft leider nicht..

im sommer letzten jahres kamen wir in zahlungsverzug, es kam man hier ne mahnung mal da, zwischendruch hatten wir bezahlt (leider probleme wegen eines schlecht ausgefallenen gerichtsurteils, sind nur die umstände und tun hier nix zur sache). sie drohen einem ja in JEDEM schreiben mit anschaltung, in der 1.2.3. mahnung. mein mann hatte mir erzählt DANACH käme dann ein farbiger brief und DANACH werde abgestellt...

eines tages im oktober stand dann ein herr von inkasso vor meiner türe und wollte über 250€ abkassieren (zzgl mahngebühren udn inkassogebühr versteht sich). dem ging NICHTS voraus, keine mahnung o,ä, die letzte mahnung hatten wir im august erhalten.

Verfasst: 02.03.2007 19:43
von nonsens
Also hier isses so:

1. Zahlungs-Erinnerung
2. Mahnung
3. 2. Mahnung mit Ankündigung von Sperrung der Stromzufuhr
4. entweder Besuch vom Eintreiber oder Blauer DinA4 Zettel mit Termin zur Abschaltung falls kein Geld gezahlt wird

Wenn der blaue Zettel drin ist, war der Abrechnungskassierer da, und gibt einem hier nochmal 2 Tage Zeit, dann kommt er wieder - zahlt man nicht, ist alles tot. Zuzüglich werden zur offenen Forderung dann jedesmal 20 Euro Extra pro Besuch des Mannes/der Frau fällig.

Das ganze kann innerhalb 4- 6 Wochen geschehen sich maximal aber bis zu 8 Wochen hinziehen, dann gucken die sich das nicht mehr mit an.

Mein Nachbar singt schon ein Lied davon ;) wir können da schon mitzählen, wann der Eintreiber wieder kommt.

Kurz: Man hat immer genug Zeit, sich drum zu kümmern, wenn man will - ignoriert man aber nur einen Tag zuviel, geht der Schuss nach hinten los.

Verfasst: 17.03.2007 18:26
von Mr_Eyeballz
Dazu muss auch mal gesagt werden dass die Firmen (egal welche jetzt) seit langem schon nicht mehr dazu verpflichtet sind zu Mahnen bzw. Zahlungserinnerungen zu schicken. Dass ist ein Service, sozusagen. Nach 30 Tagen tritt der Verzug automatisch ein und der Mahnbescheid kann raus.

Verfasst: 17.03.2007 20:52
von maria1106
stimmt !

Verfasst: 17.03.2007 21:20
von DjTermi
Mr_Eyeballz hat geschrieben:Dazu muss auch mal gesagt werden dass die Firmen (egal welche jetzt) seit langem schon nicht mehr dazu verpflichtet sind zu Mahnen bzw. Zahlungserinnerungen zu schicken. Dass ist ein Service, sozusagen. Nach 30 Tagen tritt der Verzug automatisch ein und der Mahnbescheid kann raus.
Der Zeitpunkt, wann eine Rechnung zu bezahlen ist (nennt man juristisch „Leistungszeitpunkt“) unterliegt - in der Regel - der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Hat die eine Vertragspartei ihre Vertragsleistung (z.B. wie hier Dienstleistungen) ordnungsgemäß erbracht, so kann sie von der anderen Vertragspartei die Bezahlung der Rechnung so schnell, wie sie der Rechnungsschuldner erbringen kann, verlangen. Diese – sofortige – Leistungspflicht des Rechnungsschuldners gegenüber dem Rechnungsgläubiger nennt man Fälligkeit der Rechnung.


Zahlungs-Verzug liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsschuldner nach Fälligkeit der Rechnungsforderung zu spät oder gar nicht leistet (z.B. einfach nicht bezahlt).

§ 286 Abs. 3 BGB n.F. – Verzug 30 Tage nach Rechnungszugang:
1. Enthält die Rechnung bzw. Forderungsaufstellung nun keine kalendermäßig festgesetzte bzw. berechenbare Leistungszeit etc. nach § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB n.F., so ist § 286 Abs. 3 BGB n.F. für den Verzug des Rechnungsschuldners einschlägig

Die neue Regelung des § 286 Abs. 3 BGB n.F. nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 01.01.2002 ersetzt die alte allgemein für verfehlt angesehene Regelung des § 284 Abs. 3 BGB a.F., nach der ein Schuldner einer Geldforderung grundsätzlich erst 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug kam. Die neue Regelung des § 286 Abs. 3 BGB n.F. ist jetzt nur ein weiterer den Verzug begründender Tatbestand, neben der Mahnung und den Regelungen des § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB.

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Verfasst: 18.03.2007 10:44
von quasimodo
Normalerweise setzt man sich doch schon mit dem Stromanbieter auseinander, wenn die Rechnung kommt. 514.- Euro sind ja kein Pappenstiel. Ich als Alleinstehende habe einen Jahresverbrauch von knapp 400.- Euro.
Jedenfalls hätte sich der TE von Anfang an um Ratenzahlung bemühen sollen.
Dadurch, daß man auf Mahnungen etc. nicht reagiert, kommen ja noch mehr Kosten auf einen zu.
Sorry, aber da mangelt es mir an Verständnis, denn so weit muss es wirklich nicht kommen. :roll:

Verfasst: 18.03.2007 19:02
von marcel0604
alles nicht so wie ihr das alle denkt, ich habe keine mahnung bekommen könnt ihr glauben oder nicht. aber na ja ist schon gut ausgegangen habe von der arge ein dahrlehen bekommen. möchte nur wissen woher der hohe stromverbrauch, es ist das doppelte vom letzten jahr, obwohl keine neuen geräte dazugekommen sind, habe schon vom elektriker prüfen lassen, aber auch er findet keinen fehler,er hat sich meine geräte angeschaut und meint auch dass der verbrauch zu hoch ist, was kann ich da machen.

Verfasst: 18.03.2007 20:26
von DjTermi
Man braucht auch keine Mahnung zu bekommen um im Zahlungsverzug zu kommen !
Ich rate Dir bei deiner Verbraucherzentrale an zu fragen wegen einen Strommessgerät da kannst Du sehen was so Strom frisst bei dir im Haushalt. Habe ich mir auch gerade erst zu gelegt und bin erstaunt gewesen über das Ergebnis.

Verfasst: 19.03.2007 10:10
von maria1106
Aber er hat doch seinen Strom bezahlt?!
Es geht doch jetzt darum dass er kein Geld mehr für Lebensmittel hat und seine Miete nicht bezahlen kann! Und das Dahrlen an die ARGE muss ja auch zurück gezahlt werden!
Wie kann man denn prüfen lassen woher der hohe Verbrauch kommt, kann es sein dass dich Jemand angezapft hat? Davon habe ich mal gelesen....
LG
Silvia

Verfasst: 20.03.2007 16:29
von micha86
500 nachzahlung + monatliche abschläge von (keine ahnung "30 euro"?) sind sehr sehr viel

ich hatte diese jahr 200 nachzahlen müssen hat mich auch gewundert aber scheinbar sind strompreise wiedermal erhöht worden aber das kennen wir ja schon :P ich zahl so um die 500 jährlich

auch ich habe meine stadtwerke diesbezüglich gefragt die sagten das es ungewöhnlich wäre da ich ja im letzten jahr sogar was zurück bekommen habe nun ja normalerweise kann man so messgeräte bei den stadtwerken borgen :P

so dann noch zu der rechnung von marcel0604 ich mein, du bist doch selbst schuld! was lässt du das einfach rumliegen und kümmerst dich net drum ab mahnung oder nicht 500 euro istn haufen geld da ruft man immer am besten sofort an und vereinbart eine ratenzahlung wenn nötig

wundern tuts mich auch dass die arge dir ein darlehn gegeben hat! ich als SB hätte es nicht gemacht da es dein verschulden war gutscheine und gut aber da mangelt es mir sicher an verständnis sorry :?

aber gibt es nicht sogar die pflicht des anbieters einen hinweis für die einstellung der leistung zu erbringen ? so rein rechtlich gesehen versteht sich

gruss