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Der Zeitpunkt, wann eine Rechnung zu bezahlen ist (nennt man juristisch „Leistungszeitpunkt“) unterliegt - in der Regel - der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Hat die eine Vertragspartei ihre Vertragsleistung (z.B. wie hier Dienstleistungen) ordnungsgemäß erbracht, so kann sie von der anderen Vertragspartei die Bezahlung der Rechnung so schnell, wie sie der Rechnungsschuldner erbringen kann, verlangen. Diese – sofortige – Leistungspflicht des Rechnungsschuldners gegenüber dem Rechnungsgläubiger nennt man Fälligkeit der Rechnung.Mr_Eyeballz hat geschrieben:Dazu muss auch mal gesagt werden dass die Firmen (egal welche jetzt) seit langem schon nicht mehr dazu verpflichtet sind zu Mahnen bzw. Zahlungserinnerungen zu schicken. Dass ist ein Service, sozusagen. Nach 30 Tagen tritt der Verzug automatisch ein und der Mahnbescheid kann raus.