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Neuen Herd beantragbar?

Verfasst: 28.02.2007 17:38
von Julchenmaus
Ich schreibe für einen Freund, der folgende Frage hat.

Ihm ist letztes Jahr der Ofen (von Elektroherd) plötzlich, ohne jeden Grund, in Flammen aufgegangen :shock:
Seitdem ist nur noch die Kochfläche nutzbar. :roll:

Steht ihm jetzt eine einmalige Beihilfe zu oder muss er sich den selbst kaufen (er hat noch keine Erstaustattung beantragen müssen da schon VOR H4 alles in der Wohnung vorhanden war)?

Verfasst: 28.02.2007 19:34
von Melinde
Hallo Julchenmaus
Da wird er nur ein Darlehen beantragen können, leider gibt es dafür keine Beihilfen mehr.
Mit etwas Glück kriegt er vielleicht einen guten gebrauchten, mal in der Zeitung schauen oder im Lebensmittelgeschäft an der Pinwand, haben viele Geschäfte hängen und da wird auch öfter mal was verschenkt.
Gruss

Verfasst: 28.02.2007 19:54
von enibas
julchenmaus,
wenn der herd zur standartausrüstung der wohnung gehörte, sollte dein freund beim vermieter nachfragen. einfach mal im mietvertrag nachsehen.

Verfasst: 02.03.2007 17:06
von AnEc
hallo

wir hatten ähnliches problem und ging beim umzug herd/backofen und kühlschrank/tiefkühl-kombi kaputt, das amt zahlt nichts und hat nicht einmal ein darlehn gewährleisten wollen und das obwohl wir ein allergiekrankes kind haben für das ich speziell kochen muß (sogar vom Kinderarzt attestiert) - es kümmerte nicht. entweder hart bleiben schriftlich beantragen und widerspruch gegen ablehnung einlegen was u.U. 1-3 Monate dauern kann -- oder schaun ob es haushaltsauflösungen gibt, z.b. weil ein paar zusammenzieht -- da fallen oft noch sehr brauchbare geräte ab.

Verfasst: 14.03.2007 20:13
von Julchenmaus
Danke für eure Antworten.