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Müssen Eltern von Ü25 Einkommensnachweis erbringen?
Verfasst: 28.02.2007 15:15
von nic_2903
Hallo zusammen,
habe mal eine kurze Frage für einen Bekannten.
Er ist 26 Jahre alt und wohnt noch zu Hause. Letzte Woche musste er leider Hartz IV beantragen und er soll jetzt sämtliches Einkommen seiner Eltern nachweisen.
Ist die Pflicht der Eltern nicht ab 25 Jahren beendet und er hat Anspruch auf Hartz IV? Oder sind die Eltern, genau wie bei unter 25-jährigen verpflichtet, ihr Einkommen offenzulegen?
Wäre dankbar für eine schnelle Antwort.
Gruß
nic_2903
Verfasst: 28.02.2007 15:36
von Gast
Hi!
Na ja, er lebt noch bei den Eltern. Und da greift die sogenannte "Unterhaltssvermutung" (steht in § 9, Abs. 5 SGB II). Dabei darf das Amt davon ausgehen, dass, wenn Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten leben, diese dem Hilfebedürftigen Leistungen erbringen, ihn also halt nicht verhungern lassen, Logis bieten usw.., soweit dies von ihrem Einkommen und Vermögen her möglich ist. Das Amt prüft dann halt jetzt mit den Unterlagen der Eltern, ob sie vom Einkommen und Vermögen her dazu in der Lage sind.
Turtle
Verfasst: 01.03.2007 16:43
von Haribo
@Turtle: Ja, aber widerspricht das nicht der gesetzlichen Regelung, dass die Eltern bei Kindern über 25 nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind?
Wenn letztendlich doch das Einkommen geprüft wird und sie eben doch was zahlen müssen, widerspricht sich das doch total, da kann doch was nicht stimmen?!
Ich meine, die Eltern könnten sich ja rein theoretisch weigern, Auskunft zu erteilen, eben unter dem Gesichtspunkt, dass sie keinerlei Unterhaltsverpflichtung mehr haben.
Kann da nochmal jemand was dazu sagen?
Verfasst: 01.03.2007 16:57
von Gast
Hi!
Der gesetzlichen Regelung des SGB II widerspricht es eben nicht, denn es gibt ja nunmal eben diesen Paragrafen... Nur weil es nach BGB keine gesteigerte Unterhaltspflicht mehr gibt hat das ja nichts mit anderen Gesetzlichkeiten zu tun.... Lt. dem einen Gesetz darfs du nackend deine Blumen im Garten gießen, nach dem anderen eben nicht, wenns deine Nachbarn belästigt... So ist das eben mit den Gesetzlichkeiten in Deutschland...
By Turtle
Verfasst: 01.03.2007 21:01
von Melinde
Hallo nic_2903
Wenn beide Teile dieser Unterhaltsvermutung widersprechen, dann ist nix mit Vorlage diverser Einkommens-oder Vermögensangelegenheiten, dann wird nämlich nicht unterhalten.
Formulare gibt es hier:
Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5)
über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder
einer Haushaltsgemeinschaft
Zusatzblatt
Ausdrucken, ausfüllen, mitnehmen oder hinschicken (per Einwurfeinschreiben langt auch und ist billiger)
Gruss
Verfasst: 02.03.2007 19:15
von Gast
Eine einfache Willenserklärung ist u. U. eben nicht ausreichend....
Turtle
Verfasst: 05.03.2007 12:47
von nic_2903
Erstmal lieben Dank für die Antworten.
Habe noch einmal mit meinem Bekannten geredet und die Situation ist wohl doch etwas schwieriger.
Sein Vater geht im Juli in Rente und zieht dann ins Ausland. Seine Mutter hat noch ein Jahr bis zur Rente und wird ihm dann folgen.
Unterkunft müsste mein Bekannter nicht zahlen, da er in der Eigentumswohnung seiner Eltern weiterhin wohnen kann. Er müsste aber Nebenkosten wie Strom, Heizung, etc. selber bezahlen und natürlich auch noch ein bißchen was zum Leben haben.
Gesetz dem Fall, er hat bis dahin noch keinen Job, würde doch die Unterhaltsvermutung dann wegfallen, wenn die Eltern ihren dauerhaften Wohnsitz nicht mehr hier in Deutschland haben, oder?
Verfasst: 05.03.2007 15:39
von Gast
Gesetz dem Fall, er hat bis dahin noch keinen Job, würde doch die Unterhaltsvermutung dann wegfallen, wenn die Eltern ihren dauerhaften Wohnsitz nicht mehr hier in Deutschland haben, oder?
Korrekt erkannt!
By Turtle