kind in kinderkrippe bekomm ich unterstützung von der arge

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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cat21
Beiträge: 36
Registriert: 31.05.2006 17:59

kind in kinderkrippe bekomm ich unterstützung von der arge

Beitrag von cat21 »

hallo ich hab mal eine dringende frage
mein kind ist jetzt ein jahr alt und ich wollte ih jetzt in die kinderkrippe geben damit ich arbeiten gehen kann nun ja das kostet ja auch ganz schön viel so eine einrichtung
bekomme ich finanzielle unterstützung vom arbeitsamt und wie muss ich vorgehen ?
müsste ich zuerst bei der arge nachfragen oder erst einen antrag beim amt stellen für einen krippenplatz
ich bedank mich schon mal im vorraus bei euch und hoffe mir kann jemand helfen
mit freundlichen gruß cat
Gast

Beitrag von Gast »

Meinst du "damit ich arbeiten gehen kann" im Hinblick darauf, dass du deine nur durch Elternzeit unterbrochene Arbeit wieder aufnimmst oder meinst du damit, dass du dann Arbeit suchen willst?

Bei einem 1 jährigen Kind besteht ja noch kein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Die ARGE könnte ggf. Kosten nach § 16, Abs. 2 SGB II übernehmen, muss aber nicht. Grundsätzlich könntest du die Kosten aber auch als Absetzbetrag nach § 11, Abs. 2 Nr. 5 SGB II abrechnen, wenn dein Einkommen über 400 Euro brutto liegt. Dann wird dir halt von xxx Euro Lohn xxx Euro weniger angerechnet... Letzteres greift natürlich nur, wenn du Arbeit hast...

Ach ja: Wenn du keine Arbeit hast und dein Kind in die Kinderkrippe geht: hättest du da ggf. noch Anspruch auf ALG 1?

Das müsste man also alles wissen: ob du gleich in Arbeit gehen könntest, ALG 1 Anspruch bei Verfügbarkeit hättest oder kein ALG 1 Anspruch aber eben halt arbeitslos bist...

By Turtle
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