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Abzug von Geldern weg DUSCHEN , Duschkosten .

Verfasst: 27.02.2007 23:32
von Casel
Hallo zusammen nochmal . Ich hab da noch ein Problem ,
Mir wurde zu meinem letzten Bewilligungsbescheid ein Betrag von genau 12,60 Euro von insgesamt 70 Euro abgezogen , welcher als Dusch / Warmwasserpauschale deklariert wird . Also , ich zahle 70 Euro Gas an die Vew und muß / soll mein Warmwasser in höhe von 12,60 Euro selber zahlen . 1. Wie kommt man auf 12,60 Euro , 2. Woher wollen die bei der Arge wissen wie oft ich Dusche ? ---Für 12, 60 Euro im Monat , kann ich das ganze Haus bei mir Duschen lassen :)
Und : Wenn jemand Nachtspeicher hat und nachts seine Wäsche wäscht , bekommt der dann einen --NACHTWASCHABZUG-- :?:

Verfasst: 28.02.2007 00:02
von Gast
18% der Heizkosten ist der allgemein gültige Richtwert für Warmwasseraufbereitungskosten. Stammt glaube aus dem Baurecht oder so.

Daran wirst du kaum rütteln können, es sei denn, du weist per letzer NK-Abrechnung nach, dass dein Verbrauch prozentual unter den 18% liegt... Wobei du mir glauben kannst, ich habe im Leben schon viele NK Abrechnungen gesehen: Da gabs teilweise auch Verbrauche bis hin zu 45%....

Turtle

Verfasst: 28.02.2007 21:22
von Melinde
Heizkostenverordnung
§9 (3)
"........Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge kann auch nach den anerkannten Regeln der Technik errechnet werden. Kann sie weder nach Satz 1 gemessen, noch nach den Sätzen 2 bis 4 errechnet werden, ist dafür ein Anteil von 18 vom Hundert der insgesamt verbrauchten Wärmemenge zugrunde zu legen.".....