Bewerbungskosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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HBabe
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Bewerbungskosten

Beitrag von HBabe »

Hallo Zusammen,

habe mitunter auch eine Frage zu den Bewerbungskosten. Da ich in der Woche sehr viele Bewerbungen schreibe, wenn die Möglichkeit besteht, kommen hier ein paar schöne viele Euro zusammen. Mittlerweile bin ich so weit, dass ich meine Bewerbungskosten nicht mehr vorlegen kann. Zudem bin ich gezwungen, so günstig wie möglich einzukaufen. Vergangenes Jahr hatte ich die Möglichkeit, auf dem Flohmarkt Bewerbungsmappen zu kaufen mit einem Ermässigung von über 50 % pro Mappe. Die ARGE erkannte dies nicht an. Da ich keine Mappen mehr besitze, da die meisten Arbeitgeber diese nicht zurückschicken, müsste ich mir welche kaufen, ebenso wie Druckertinte und Papier. Von dem bisschen Geld, was ich monatlich von der ARGE erhalte, ist es mir nicht mehr möglich, Papier, Druckertinte, Bewerbungsmappen und die Briefmarken pro Mappe 1,45 Euro zu bezahlen. Was kann ich tun? Ich hatte nach dem Pauschalverfahren gefragt, welches man mir Anfang letzten Jahres noch anbot, doch das geht laut ARGE nicht mehr. Wie komme ich aus diesem Kreislauf raus. Würde mich gerne weiter auf dem Postwege bewerben, zur Zeit kann ich nur auf die Stellenanzeigen mit email-Adresse reagieren. Weiss jemand Rat. Vielen Dank und LG
Gast

Beitrag von Gast »

Soll das heißen, dein Amt übernimmt generell keine Bewerbungskosten mehr? Aus welchem Grund? Verlange die Herausgabe eines BK-Antrages und reiche ihn dann zur Erstattung ein. Den Grund der Ablehnung möchte ich gern hören...

Turtle
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mich würde auch intressieren wer sagt:
das geht laut ARGE nicht mehr
hattest Du da Angerufen oder warst Du persönlich da ?

PS: gem. §46 SGB III:

(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.

@Turtel Helfe mir mal gerade, es gibt ja die Pauschale von 5.-€ pro Bewerbung die alle immer meinen, da geht doch eigentlich viel mehr , oder ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Hi!

Es kann die Pauschale gewährt werden oder aber auf Quittung. Meiner ARGE macht nur noch auf Quittung (außer wenn die Kollegen von der BA den Antrag ausgehändigt haben und mal wieder den falschen), da ALG 2 nunmal eine bedarfsorientierte Leistung ist und daher eben genau das erstattet werden soll, was der Kunde auch ausgegeben hat. So im übrigen auch die Kommentierung im LPK BSHG (Nomos-Verlag).

Es gibt aber auch noch ARGEn, die pauschal 5 Euro erstatten. Es gibt ebenfalls ARGEn, die eine geringere Pauschale erstatten, auch das war in diversen Foren schon zu lesen. 3 Euro hab ich mal irgendwo zu Gesicht bekommen... Was m. E. n. nicht möglich ist, weil damit die Rechtsvorschrift des SGB III (die DVO zu 45 ff SGB II) umgangen wird und das darf nunmal nach § 16, Abs. 1 SGB II nicht sein. Also entweder 5 Euro pauschal oder aber eben tatsächliche Kosten (auf Quittung).

By Turtle
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

DAnke, genau das meinte ich doch :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Mausebär
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Beitrag von Mausebär »

also ich hab solange ich ALG 1 bekommen hab pauschal pro Bewerbung die 5,00 € gekriegt.. jedenfalls bis zu der Höchstgrenze von 260,00 €.
jetz krieg ich ALG 2.. und da wurde mir auch gesagt.. " pauschal geht nicht mehr.. ( würde nur bei ALG 1 so gemacht) ich müsste für alles ne Quittung vorlegen"..

was allerdings wesentlich schwieriger ist..

und gleich mal ne frage dazu...

Ich hab ja nen i-net- anschluss :roll: und damit such ich mir ja die stellenangebote raus und telefonier dann auch mit möglichen neuen Arbeitgebern.
Kann ich das irgendwie als Bewerbungskosten unterbringen??
Pauschal im Monat nen Betrag X für Telefon und Internet????

Danke schon mal...
HBabe
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Bewrbungskosten

Beitrag von HBabe »

Hallo zusammen,

nein, ich erhalte schon noch Bewerbungskosten, die ich aber vorstrecken muss. Da ich aber von meinem Regelsatz nicht mehr vorschiessen kann, da ich finanziell eh nicht mehr hinkomme, ist es mir unmöglich, die vielen Bewerbungen, die ich rausschicke, vorzufinanzieren. Vor zwei Jahren habe ich auch pro Bewerbung 5 Euro erhaltenm maximal 260 Euro im Jahr. Habe aber insgesamt das Dreifache davon im Jahr ausgegeben. Nur mein Problem ist jetzt, dass ich die Kosten, die meine schriftlichen Bewerbungen beinhalten, nicht mehr vorfinanzieren kann. Ich muss die Umschläge, die Bewerbungsmappen, die Druckertinte, das Papier, die Briefmarken vorlegen. Schicke ich in der Woche zehn Bewerbungen raus, komme ich mindestens einmal auf 30 Euro, ohne Papier und Druckertinte. Wie gesagt, die wenigsten Arbeitgeber senden die Mappen zurück. Wenn ich die Quittungen vorlege, dann bekomme ich auch die Ausgaben im Rahmen von 260 Euro im Jahr ersetzt. Deshalb kann ich nur noch auf Bewerbungen reagieren, die mit email-Adresse ausgeschrieben sind. Hoffe, die Situation nun etwas genauer beschrieben zu haben. Gruss HBabe
Mausebär
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Beitrag von Mausebär »

Genau das meinte ich mit dem Satz
"was allerdings schwieriger ist"...

mit ALG 1 ist es einem durchaus möglich, die Bewerbungskosten "vorzufinanzieren"...
mit ALG 2 hat man zu tun den normalen Alltag zu bewältigen... finanziell mein ich !!
da heißt es ESSEN oder BEWERBUNG SCHREIBEN .. :? mal krass ausgedrückt.

lg .. Mausebär
HBabe
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Bewerbungskosten

Beitrag von HBabe »

Hallo Mausebär, genau das meine ich. Da ich aber auch noch eine Tochter habe, die eine Fahrkarte von 47 Euro im Monat benötigt, ohne die vielen Extras, funktioniert es hinten und vorne nicht mehr. Die 47 Euro werden übrigens nicht von der Arge übernommen, auch nicht von der Schulbeförderung im Landratsamt, da meine Tochter in die FOS geht, eine Woche Schule, eine Woche Praktikum. D. H. ich muss sie selbst finanzieren. Doch die ARGE interessiert es nicht. HAbe unter "Weiterbildung" noch etwas geschrieben, kannst Du Dir ja mal anschauen. Da ich kein WIEDEREINSTEIGER bin, sondern nur ein blöder ALG II Empfänger, der auf die 50 geht, habe ich kein Recht auf Weiterbildung, auch wenn ich sie dringend benötige. Wenn ich mich vorstelle und die Frage kommt nach meinem Englisch, tja, habe ich verloren. So ist das. Ein Leben lang eingezahlt und jetzt abgeschrieben. So fühlt man sich. LG HBabe
Gast

Beitrag von Gast »

Habt ihr vielleicht ein Bewerberzentrum, wo du deine Bewerbungen quasi kostenlos erstellen könntest, wenn du eine Zuweisung über die ARGE hast?

In Notfällen nehme ich z. B. auch die Bewerbungsmappen entgegen und verschicke sie mit der ARGE-Post, damit der Kunde das Porto nicht auslegen muss.

Ansonsten habe ich auch nichts dagegen, wenn der Kunde kleine Beträge abrechnet, also 5 bis 10 Euro... Wenn jemand knapp bei Kasse ist, dann kann er natürlich nicht xxx Euro vorleisten. Dann müssen die BK Anträge eben in kürzeren Zeitabständen bearbeitet werden.

By Turtle
HBabe
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Beitrag von HBabe »

Hallo Turtle,

danke für Deine Antwort. Bewerberzentrum? Was ist das? Keine Ahnung, ich wohne ca. 18 km von meiner ARGE entfernt, schreibe aber fast jeden Tag Bewerbungen. Da diese so schnell wie möglich raus müssen und ich nicht jeden Tag diese 18 km einfach fahren kann, denke ich, hat sich diese Alternative für mich erledigt. Ich überlege schon bei jeder Bewerbung, ob ich mir diese leisten kann oder nicht. Meistens funktioniert es nicht, da ich eh nicht mit dem Geld über einen Monat komme.
Von meiner SB halte ich rein garnichts, da ich das GEfühl habe, dass ihr meine Situation gerade einmal kreuzweise hinten vorbeigeht. Beispiel: Ich hatte selbst einen Job gefunden, der einfach 75 km entfernt lag. Ich fragte nach Fahrtkosten, da ich von mindenstens 3 Leuten wusste, dass diesse Fahrtkosten für 6 Monate von der ARGE bezahlt werden und ich ohne Unterstützung noch nicht einmal einen Tag hätte fahren können. Als ich dies ansprach, sagte sie mir 2 Monate Fahrtkosten fast zu, evtl. und auch nur bei sogenannten Ausnahmen 3 Monate. Sprich: ich sollte 150 km täglich von meinem Geld bezahlen, das ich ja eh nicht habe. Als ich den ersten Tag arbeiten ging, musste ich feststellen, dass sich in dem Büro den gesamten Tag über ein Hund aufhält, was man mir beim Vorstellungsgespräch vorenthalten hatte. Ich bin hochgradisch hundehaarallergisch und habe Asthma. Ich versuchte es mit Tabletten, was misslang. Als ich nach drei furchtbaren Arbeitstagen bei der SB vorsprach und das Problem mit meiner Gesundheit ansprach, war die erste Reaktion der Dame, dass sie mir eine Sperre bzw. Kürzung androhte. Es war ihr egal, ob ich hochgradig gesundheitlich gefährdet war. Erst, nachdem ich ihr ein Attest von meinem behandelnden Arzt vorlegte, wurde die Angelegenheit in den Keller gekehrt. Als ich ihr mitteilte, dass ich von Fällen weiss, bei denen 6 Monate Fahrtkosten gezahlt werden bzw. wurden, stritt man es definitiv ab. Zudem weiss ich, dass eine türkische Bekannte, die 2 Jahre Krankengeld bekam und anschliessend und jetzt 2 Jahre Arbeitslosengeld bekommt, eine Arbeitsstelle hatte, bei der sie 1700 brutto hätte verdienen können. Diese Dame rief bei ihrem Bearbeiter an und teilte diesem mit, dass sie für so wenig Geld nicht arbeiten geht. Das nahm man hin und dies hatte auch keine Konsequenzen für diese türkische Frau.

Für mich ist es nur noch ein Kreislauf, aus dem ich nicht mehr alleine rauskomme. Mittlerweile leidet meine Tochter auch schon unter der Situation. Einfach nur heftig. Ich weiss auch nicht mehr, wie ich mich noch bewerben soll, keine Ahnung. LB Heike
Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
also bei uns ist es so das man diesen Pauschalbewerbungsbogen bekommt...jährlich bis 260 Euro...pro Bewerbung 5 Euro
Ist bei ALG1 +ALG2 so ;)

LG Nadine
schleopold
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Beitrag von schleopold »

DjTermi hat geschrieben:Mich würde auch intressieren wer sagt:
das geht laut ARGE nicht mehr
hattest Du da Angerufen oder warst Du persönlich da ?

PS: gem. §46 SGB III:

(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.

@Turtel Helfe mir mal gerade, es gibt ja die Pauschale von 5.-€ pro Bewerbung die alle immer meinen, da geht doch eigentlich viel mehr , oder ?

da steht können übernommen werden

Bei uns werden sie nicht Grundsätzlich bezahlt
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Es ist eine gesetzlich verankerte Leistung gem. §46 SGB III. Zwar wird in der Norm "kann" anstatt von "soll" oder "muss" verwendet, doch ist dies kein Hindernis zum Anspruch auf die Leistungen aus §46 SGB III. Würde ein Ausgleich nur mit z.b 100 € erfolgen, so stehen die Chancen vor dem Sozialgericht zu bestehen, sehr gut. Es ist im übrigen schon von der Verfassung her nicht so, daß man Anspruch auf Sozialleistungen hat (vgl. Grundgesetz). Dennoch kann ein deutscher Staatsbürger den Anspruch auf Sozialleistungen ggf auch gerichtlich durchsetzen (da das soziallrechtliche Regelwerk dieses eben ermöglicht).

Oder @ turtel ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Nach § 16, Abs. 1a SGB II gelten für die nach § 16, Abs. 1 SGB II aus dem SGB III möglichen zu gewährenden Leistungen die Vorschriften des SGB III.

Und die 260 Euro für Bewerbungskosten sind daher von den ARGEn nicht einfach abänderbar...

Stimme dir daher voll zu. Die ARGE würde vor einem SG wahrscheinlich hinten runterfallen...

By Turtle
Confused
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Re: Bewerbungskosten

Beitrag von Confused »

HBabe hat geschrieben: Da ich aber auch noch eine Tochter habe, die eine Fahrkarte von 47 Euro im Monat benötigt, ohne die vielen Extras, funktioniert es hinten und vorne nicht mehr. LG HBabe
sorry für OT...ich muss auch die Fahrkarte für meine Tochter jeden Monat selber zahlen, sie ist in der Oberstufe der gleichen Schule wie sie im letzten Jahr war, wird das ab Oberstufe nicht mehr "bezahlt" ? Denn im letzten Jahr hat sie die Fahrkarte komplett bezahlt bekommen

lg

C.
wobinich
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Beitrag von wobinich »

Ich bin heute auch aus allen Wolken gefallen:
Zwar besteht, wie hier bereits mehrfach erwähnt, laut SGB3 die Möglichkeit der Kostenübernahme für Bewerbungskosten, aber da steht nichts davon, daß man die im voraus beantragen muß. Das haben sich einige, nach §47 SGB3 mit der Festlegung der Durchführungsverordnungen beauftragte, Schwachmaten in der Bundesagentur ausgedacht. Das wissen sehr viele nicht und auch ich habe das leider zu spät herausgefunden, was für eine unsinnige Regelung auch.
Da ich aus der Selbstständigkeit in Hartz-4 gelangt bin, wurde mir keine Beratung wie bei Arbeitslosigkeit zuteil, mein Sachbearbeiter hat mich auf diese Absonderlichkeit nicht hingewiesen. Im Gegenteil, es wurde sogar noch folgender gravierende Fehler gemacht:
Nach ausgiebiger Beschäftigung mit dem SGB habe ich nämlich inzwischen herausgefunden, daß mich die ARGE hätte pflicht-krankenversichern müssen, wohingegen mir bei meiner diesbezüglichen Frage sogar beschieden wurde, ein Wechsel aus der PKV in die GKV sei grundsätzlich nicht möglich. Diese Fehlleistung der ARGE hat mich einige hundert Euro letztes Jahr gekostet.

Inzwischen bin ich finanziell am Ende, meine Altersvorsorge ist komplett aufgebraucht (die ARGE ließ sie zwar unangetastet, aber nach einem verlorenen Rechtsstreit durfte ich sie ganz schnell rausrücken ...) und ich bin ziemlich ratlos.
Man nennt uns zwar "Kunden", aber als Selbstständiger war die Zufriedenheit meiner Kunden für mich oberstes Gebot, bei der ARGE dagegen scheint man das genau umgekehrt zu sehen. Dieser Vorwurf gilt dabei weniger den ausführenden Mitarbeitern, die ja weisungsgebunden (und größtenteils auch noch unqualifiziert, weil ehemalige Bahn-, Post- oder Stadt-Bedienstete) sind, als denen, die dieses ganze unsinnige Regelwerk vermurkst haben. Nun bleibe ich also auf den ganzen Kosten (Bewerbungskosten/PKV-Beiträge) sitzen und das hat zur Folge, daß ich mich defakto nicht weiter bewerben kann, aber laut Gesetz dazu verpflichtet bin ... ich glaube, Bankräuber wäre ein netter Beruf ... oder Hartz-Entferner ...
Die Leistungsgesellschaft wurde schon vor 25 Jahren heimlich abgeschafft, es hat uns nur niemand darüber informiert !
Untergejubelt hat man uns dafür die Krämergesellschaft: Möglichst viel Verdienst bei möglichst wenig Leistung ist das Ziel.
Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

gilt ders atz auch für u25?
ich mene wenn ich zru berfsberatugn gehe und dann auch bewerbungen schreiben muss?
zum glück wohne ich nr sotcok udn dort kann man viele smit der ostseepost schcken so dass das bissle billiger an cents einspart aber leider kann man ja nciht überall irgendwellche andere psot geben, ridas gibts noch udn was wieß aber das geht ja leide rnicht überall.ist es mti den preisen bei u25 auch sOß

ich habe mal gehört da sfahrgeld und klassenfahrten etc. vom amt übernommen werden, genauso wie schulmatarialien.
stimm das?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

wobinich hat geschrieben:Ich bin heute auch aus allen Wolken gefallen:
Zwar besteht, wie hier bereits mehrfach erwähnt, laut SGB3 die Möglichkeit der Kostenübernahme für Bewerbungskosten, aber da steht nichts davon, daß man die im voraus beantragen muß. Das haben sich einige, nach §47 SGB3 mit der Festlegung der Durchführungsverordnungen beauftragte, Schwachmaten in der Bundesagentur ausgedacht. Das wissen sehr viele nicht und auch ich habe das leider zu spät herausgefunden, was für eine unsinnige Regelung auch.
..
Das kann ich aber so nicht stehen lassen dann Lese mal SGB III § 324

1) Leistungen der Arbeitsförderung werden nur erbracht, wenn sie vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses beantragt worden sind. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Agentur für Arbeit eine verspätete Antragstellung zulassen.


Bevor man uns als Schwachmaten bezeichnet sollte man sich besser erkundigen !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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